Prosecution Guidelines in Puerto Rico

Sie haben Fragen — wir haben die Antworten!
Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.
BIP:
126,50 Milliarden US-Dollar
Importe:
46,52 Milliarden US-Dollar
Bevölkerung:
3,21 Millionen
Gesamtfläche:
9.104 km2
Offizielle Sprachen:
Spanisch, Englisch
Währung:
US-Dollar ($) (USD)
Lokalzeit:
HH:MM:SS
Puerto Rico
Von der WIPO verwaltete Verträge:

In Puerto Rico ist es nicht möglich, die Designregistrierung durch eine nationale Anmeldung zu beantragen. Der Designschutz wird gewährt durch die USPTO. Der Schutz eines Industriedesigns, der durch ein US-Patent gewährt wird, erstreckt sich auch auf Puerto Rico. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Anwendbares Recht:
Nachfrist für die Einreichung von Anträgen, ab Offenlegung:
Mehrere Designanwendungen — eine Anwendung für verschiedene Ausführungsformen — verfügbar:
Formale Anmeldevoraussetzungen:
Locarno-Klassifizierung:
Aufgeschobene Veröffentlichung:
Überblick über das Registrierungsverfahren:
Opposition:
Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:
Schutz- und Wartungsdauer:
Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: NEIN.
  • Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN*.

*kann jedoch über das Federal System der Vereinigten Staaten verwendet werden

Geltendes Markenrecht:

Markengesetz von Puerto Ricot, in Kraft seit 14. Februar 1992, zuletzt geändert durch Akt 169 am 16. Dezember 2009 und weiter geändert durch 124. Akt2011, das mit dem Lanham Act koexistiert.

Obwohl Puerto Rico mit Sonderstatus zu den USA gehört, hat es ein eigenes Markenrecht, das von den USA unabhängig ist. Es ist daher nicht mehr möglich, auf der Grundlage einer US-Registrierung eine nationale Marke zu erhalten.

Durch den Puerto Rico Federal Relations Act gelten in Puerto Rico die gesetzlichen Gesetze der Vereinigten Staaten, sofern sie nicht lokal nicht anwendbar sind. Die nach dem Lanham Act erworbenen Rechte sind daher in Puerto Rico gültig und durchsetzbar.

Einstufung:

Gute Klassifizierung, 13. Auflage.

Mehrklassenanwendungen:

Nicht möglich.

Registrierbare Marken:

Zeichen wie Wörter, Namen, Akronyme, Buchstaben, Zahlen, Geräte, Embleme, Kombinationen oder Farbnuancen, dreidimensionale Formen, Klangmarken, Geruchsspuren und jede Kombination der genannten Zeichen.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Vollmacht: Nicht erforderlich.
  • Prioritätsansprüche sind nicht möglich.
  • Angabe des Datums der ersten Verwendung oder der Verwendungsabsicht.
Prüfung:
  • Absolut Ablehnungsgründe: JA.
  • Relativ Ablehnungsgründe: JA.
Einspruchsfrist:

30 Tage ab Veröffentlichungsdatum.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

Ungefähr 10-12 Monate es sei denn, es wurden irgendwelche Hindernisse aufgeworfen.

Schutzdauer:

10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.

Anforderungen an die Nutzung:

JA. Die Löschung kann beantragt werden, wenn die Marke seit 5 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Registrierung, nicht verwendet wurde. Eine teilweise Stornierung ist nicht möglich.

Für alle Marken ist eine Nutzungserklärung erforderlich.

Erste Frist: Eine Nutzungserklärung muss im dritten Jahr ab dem Datum der Anmeldung/Registrierung zusammen mit einem Muster eingereicht werden. Wird die Marke nicht verwendet, kann eine Verlängerung um ein Jahr beantragt werden; dies gilt nur für Anmeldungen zur Nutzungsabsicht.

Zweite Frist: Zwischen dem 5. und 6. Jahr ab dem Datum der Anmeldung/Registrierung muss eine Erklärung zur fortgesetzten Nutzung mit einem Muster eingereicht werden.

Dritte und weitere Fristen: Eine Erklärung zur fortgesetzten Nutzung und eine Verlängerung müssen zwischen dem 9. und 10. Jahr ab dem Datum der Anmeldung/Registrierung mit einem Muster eingereicht werden. Diese Anforderung wiederholt sich danach alle zehn Jahre.

Bedingungen für die Verlängerung:

1 Jahr vor dem Verlängerungsdatum.

Gnadenfrist:

6 Monate.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA
  • Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): NEIN.
Geltendes Patentrecht:

Patentgesetz 17.164/2000.

Verfügbare Schutzarten:
  • Erfindungspatent.
  • Gebrauchsmuster.
Anforderungen an die Erstanmeldung beim örtlichen Patentamt für Erfindungen von Inländern:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Vollmacht lediglich unterzeichnet (keine Legalisierung erforderlich) innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung.
  • Abtretungsurkunde der Erfinder lediglich unterschrieben (keine Legalisation erforderlich) innerhalb einer Frist von 180 Arbeitstagen ab Einreichung. Unter bestimmten Umständen nicht erforderlich.
  • Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 180 Tagen nach Einreichung. Die Übersetzung des Prioritätsantrags muss von einem vereidigten, vor Ort registrierten Übersetzer unterzeichnet werden.
Einreichung der Patentanmeldung in einer Fremdsprache:

NEIN. Eine verspätete Einreichung der spanischen Übersetzung ist zulässig innerhalb einer Laufzeit von 30 Tagen vorausgesetzt, dass bei Einreichung der Anmeldung mindestens die spanische Übersetzung der Ansprüche und der Zusammenfassung sowie die ersten Seiten der Patentschrift eingereicht werden.

Die inhaltliche Prüfung muss vom Antragsteller beantragt werden:

JA innerhalb von 120 Tagen aus der Veröffentlichung.

Der Recherchenbericht muss vom Antragsteller angefordert werden:

NEIN.

Stellungnahmen Dritter:

JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.

Opposition:

JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

8 Jahre.

Schutzdauer für Patente:

20 Jahre ab dem Anmeldetag.

Schutzdauer für Gebrauchsmuster:

10 Jahre ab dem Anmeldetag und könnte für weitere 5 Jahre verlängert werden, dasselbe gilt für Industriedesigns.

Unterschiede zwischen Gebrauchsmuster und Patent:

UM eignet sich für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.

Wartung:

Jährlich nach dem Zuschuss.

Kennzeichnung des Produkts mit der Anmelde-/Patentnummer:

NICHT verpflichtend.

Obligatorische Lizenzierung:

JA.

Verknüpfung:

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