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Das brasilianische Markenamt (BPTO) hat das ausgestellt Verordnung Nr. 15/2025, was die lang erwartete administrative Anerkennung von einführt erworbene Unterscheidungskraft (auch bekannt als „sekundäre Bedeutung“) für Marken.
Durch diese wichtige Entwicklung wird die Praxis Brasiliens an die der EU und der USA angeglichen, sodass Zeichen, die ursprünglich als beschreibend oder nicht unterscheidungskräftig galten, registrierbar werden können, wenn sie durch eine konsistente und ausschließliche Marktnutzung Unterscheidungskraft erlangen.
Datum des Inkrafttretens
Die neue Verordnung tritt in Kraft am 28. November 2025, wobei das Verfahren ab dem 20. Dezember 2025 im elektronischen System verfügbar ist und Anfragen in Bezug auf Folgendes ermöglicht:
Wann kann ein Antrag gestellt werden?
Anträge auf Geltendmachung der erworbenen Unterscheidungskraft können während der Laufzeit der Anmeldung nur einmal nach einem bestimmten Verfahren und Gebühren zu einem der folgenden Zeitpunkte eingereicht werden:
Nach der Einreichung wird eine Frist von 60 Tagen eingeräumt, um Belege vorzulegen.
Welche Nachweise sind erforderlich?
Der Petent muss nachweisen:
Zulässige Beweise umfassen
Strategische Überlegungen für Kunden
Dies ist ein bedeutender Fortschritt im brasilianischen Markenrecht und eine wertvolle Gelegenheit, den Schutz von Zeichen, die sich in der Praxis Unterscheidungskraft erworben haben, auszuweiten.
Zögern Sie nicht, unser Team zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten oder eine strategische Portfolioüberprüfung zu vereinbaren.