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Ist die erste sachliche Entscheidung der Pariser Lokalabteilung
Die UPC Paris Local Division (LD) erließ eine sachliche Entscheidung (UPC_CFI_23/2023) am 4. Juli 2024 im Rahmen des laufenden globalen Rechtsstreits zwischen DEXCOM und ABBOTT. Am 7. Juli 2023 reichte DEXCOM beim UPC eine Verletzungsklage gegen ABBOTT ein, die das europäische Patent betraf EPISODE 3 435 866, und ABBOTT reagierte mit der Einreichung einer Widerklage auf Widerruf. Diese Vertragsverletzungsklage erstreckte sich jedoch nicht auf den deutschen Teil der Klageschrift, der ausdrücklich von der Klage ausgeschlossen worden war (herausgearbeitet) von DEXCOM.
Vor diesem Datum waren in Deutschland bereits parallele Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren zwischen denselben Parteien eingeleitet worden, die den nationalen Teil desselben europäischen Patents betrafen. Eine der fraglichen Fragen lautete daher, ob das UPC als später angerufenes Gericht die Rechtssache verhandeln, sich zugunsten der deutschen Gerichte für unzuständig erklären oder das Verfahren zur Widerklage auf Nichtigerklärung für den deutschen Teil des Patents aussetzen sollte.
Interessanterweise war die Pariser LD der Ansicht, dass zwischen dem nationalen und dem deutschen Verfahren keine Identität der Parteien und des Gegenstands bestand, da die nationale Nichtigkeitsklage in Deutschland nur den deutschen Teil des Patents betraf und nur einen der zehn am UPC-Rechtsstreit beteiligten Beklagten betraf. Die Pariser LD gelangte jedoch zu dem Schluss, dass es sich bei diesen Parallelverfahren tatsächlich um „miteinander verbundene Klagen“ handele; in diesem Fall liege es im Ermessen des UPC, sich für unzuständig zu erklären oder nicht. Aus Gründen der Effizienz beschloss die LD dann, ihre Zuständigkeit für die Entscheidung über die Gültigkeit des gesamten EP, einschließlich des deutschen Teils, beizubehalten. Darüber hinaus stellte die Pariser LD klar, dass es keine für den UPC verbindliche Rechtsgrundlage gibt, die die Anwendung des Prinzips der Ausgliederung zur territorialen Beschränkung einer Widerklage auf Widerruf ermöglicht.
Dementsprechend bestätigt die jetzt von der Pariser LD erlassene Sachentscheidung, dass das europäische Patent, das für ungültig befunden wurde, vollständig zu widerrufen ist, ohne an die von DEXCOM in ihrer Verletzungsklage geforderte räumliche Beschränkung gebunden zu sein, und somit auch in Deutschland für nichtig erklärt werden muss.