Markenanmeldung in Puerto Rico

Verfolgung einer Markenanmeldung in Puerto Rico

Archivierung

Das Anmeldetag einer puertoricanischen Marke ist das bei Einreichung des Antrags zugewiesen.

Nach geltendem Recht fordert das TMO den Anmelder auf, sie innerhalb der nächsten 90 Tage zu ändern, wenn eine Marke nicht die Mindestanforderungen für die Ausstellung eines Anmeldetags erfüllt. Als Anmeldetag gilt jedoch der Tag des Eingangs der geänderten Anmeldung als Anmeldetag.

Bitte beachten Sie, dass nach puertoricanischem Recht Prioritätsrechte nicht im Rahmen des Pariser Übereinkommens beantragt werden können.

Formelle Prüfung

Innerhalb von 12 bis 24 Monaten ab dem Anmeldetag

Das Markenamt stellt fest, ob der Antrag den formalen Anforderungen entspricht, und analysiert den Antrag sowohl auf absolute als auch auf relative Ablehnungsgründe. Dies beinhaltet eine Suche nach möglichen rechtlichen Hindernissen.

Ist dies der Fall, ordnet das Markenamt die Veröffentlichung der Marke an.

Publikation

Innerhalb von 90 Tagen bilden Sie die Reihenfolge der Veröffentlichung

Nachdem das Markenamt festgestellt hat, dass die Marke die formalen Anforderungen erfüllt, wird die Marke nur einmal in einem „Journal of National Circulation“ veröffentlicht.

Einspruchsfrist

30 Arbeitstage nach der Veröffentlichung

Die Widerspruchsfrist beginnt am nächsten Werktag nach der letzten Veröffentlichung und endet 30 Arbeitstage später. Dieser Zeitraum kann um weitere 20 Tage verlängert werden nach Zahlung der offiziellen Gebühren und einer gültigen Begründung.

Sachliche Prüfung

Gebühren für die Registrierung

Gewährung

Innerhalb von 12 bis 24 Monaten ab dem Anmeldetag

Wurden keine Einsprüche eingelegt, stellt das Markenamt eine elektronische Registrierungsbescheinigung aus.

Die Marke wird für einen Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Anmeldung, geschützt.

Bescheinigung über die Registrierung

Archivierung

Das Anmeldetag einer puertoricanischen Marke ist das bei Einreichung des Antrags zugewiesen.

Nach geltendem Recht fordert das TMO den Anmelder auf, sie innerhalb der nächsten 90 Tage zu ändern, wenn eine Marke nicht die Mindestanforderungen für die Ausstellung eines Anmeldetags erfüllt. Als Anmeldetag gilt jedoch der Tag des Eingangs der geänderten Anmeldung als Anmeldetag.

Bitte beachten Sie, dass nach puertoricanischem Recht Prioritätsrechte nicht im Rahmen des Pariser Übereinkommens beantragt werden können.

Formelle Prüfung

Innerhalb von 12 bis 24 Monaten ab dem Anmeldetag

Das Markenamt stellt fest, ob der Antrag den formalen Anforderungen entspricht, und analysiert den Antrag sowohl auf absolute als auch auf relative Ablehnungsgründe. Dies beinhaltet eine Suche nach möglichen rechtlichen Hindernissen.

Ist dies der Fall, ordnet das Markenamt die Veröffentlichung der Marke an.

Publikation

Innerhalb von 90 Tagen bilden Sie die Reihenfolge der Veröffentlichung

Nachdem das Markenamt festgestellt hat, dass die Marke die formalen Anforderungen erfüllt, wird die Marke nur einmal in einem „Journal of National Circulation“ veröffentlicht.

Einspruchsfrist

30 Arbeitstage nach der Veröffentlichung

Die Widerspruchsfrist beginnt am nächsten Werktag nach der letzten Veröffentlichung und endet 30 Arbeitstage später. Dieser Zeitraum kann um weitere 20 Tage verlängert werden nach Zahlung der offiziellen Gebühren und einer gültigen Begründung.

Sachliche Prüfung
Gebühren für die Registrierung
Gewährung

Innerhalb von 12 bis 24 Monaten ab dem Anmeldetag

Wurden keine Einsprüche eingelegt, stellt das Markenamt eine elektronische Registrierungsbescheinigung aus.

Die Marke wird für einen Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Anmeldung, geschützt.

Bescheinigung über die Registrierung

Nützliche Informationen

Nach geltendem Recht hat eine Marke nach ihrer Registrierung eine Frist von 5 Jahren, in der sie nicht gelöscht werden kann. Danach kann jeder Dritte eine Kündigungsklage wegen Nichtbenutzung beantragen.

Für alle Marken muss eine Nutzungserklärung eingereicht werden. Die erste Nutzungserklärung muss 5 Jahre nach dem Registrierungsdatum eingereicht werden. Eine zweite Nutzungserklärung muss zusammen mit jedem Verlängerungsantrag eingereicht werden.

Bemerkenswert ist auch, dass das Markensystem in Puerto Rico in erster Linie auf die Nutzung ausgerichtet ist und daher neben anderen rechtlichen Konsequenzen dieser rechtlichen Ausrichtung neben anderen rechtlichen Konsequenzen auch Nutzungserklärungen oder Verwendungszwecke bei jeder Markenanmeldung eingereicht werden müssen.