Markenanmeldung in Guatemala

Verfolgung einer Markenanmeldung in Guatemala

Archivierung

Das Anmeldetag einer guatemaltekischen Marke ist das bei Einreichung des Antrags zugewiesen.

Wird eine Priorität in Anspruch genommen, so bleibt der Anmeldetag derselbe, der Prioritätstag ist jedoch der beanspruchte.

Prioritätsrechte sollten bei der Einreichung oder innerhalb einer Höchstfrist von 3 Monaten, gerechnet ab dem Tag des Ablaufs der sechsmonatigen Prioritätsfrist, geltend gemacht werden, sofern die neue Anmeldung innerhalb der sechsmonatigen Prioritätsfrist eingereicht wurde.

Formelle Prüfung

Innerhalb von 1 bis 2 Monaten ab dem Anmeldetag

Das guatemaltekische Markenamt entscheidet, ob der Antrag die formalen Anforderungen erfüllt, und wenn ja, wird die Marke einer inhaltlichen Prüfung unterzogen.

Publikation

Reihenfolge der Veröffentlichung + 6 Monate

Sobald der Prüfungszeitraum abgelaufen ist und keine Einwände erhoben wurden, wird die Marke für Widerspruchszwecke im Amtsblatt veröffentlicht.

Einspruchsfrist

2 Monate ab dem ersten Veröffentlichungsdatum

Die Widerspruchsfrist beginnt, sobald die Marke zum ersten Mal veröffentlicht wird, und endet 2 Monate nach der ersten Veröffentlichung.

Sachliche Prüfung

Innerhalb von 1 bis 2 Monaten ab dem Anmeldetag

Während dieser Phase analysiert das Markenamt den Antrag sowohl auf absolute als auch auf relative Ablehnungsgründe. Dies beinhaltet eine Suche nach potenziellen rechtlichen Hindernissen.

Wenn keine Hindernisse gefunden werden, ordnet das Markenamt die Veröffentlichung der Marke an.

Gebühren für die Registrierung

Gewährung

Innerhalb von 7 bis 8 Monaten ab dem Anmeldetag

Wenn keine Hindernisse gefunden werden, erteilt das guatemaltekische Markenamt die Marke.

Die Marke wird für einen Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab dem Tag der Erteilung, geschützt.

Bescheinigung über die Registrierung

1 Monat gerechnet ab dem Tag des Erteilungsbeschlusses

Nachdem das Markenamt seine Entscheidung getroffen hat, dem Antrag stattzugeben, wird eine Registrierungsbescheinigung in Papierform ausgestellt.

Archivierung

Das Anmeldetag einer guatemaltekischen Marke ist das bei Einreichung des Antrags zugewiesen.

Wird eine Priorität in Anspruch genommen, so bleibt der Anmeldetag derselbe, der Prioritätstag ist jedoch der beanspruchte.

Prioritätsrechte sollten bei der Einreichung oder innerhalb einer Höchstfrist von 3 Monaten, gerechnet ab dem Tag des Ablaufs der sechsmonatigen Prioritätsfrist, geltend gemacht werden, sofern die neue Anmeldung innerhalb der sechsmonatigen Prioritätsfrist eingereicht wurde.

Formelle Prüfung

Innerhalb von 1 bis 2 Monaten ab dem Anmeldetag

Das guatemaltekische Markenamt entscheidet, ob der Antrag die formalen Anforderungen erfüllt, und wenn ja, wird die Marke einer inhaltlichen Prüfung unterzogen.

Publikation

Reihenfolge der Veröffentlichung + 6 Monate

Sobald der Prüfungszeitraum abgelaufen ist und keine Einwände erhoben wurden, wird die Marke für Widerspruchszwecke im Amtsblatt veröffentlicht.

Einspruchsfrist

2 Monate ab dem ersten Veröffentlichungsdatum

Die Widerspruchsfrist beginnt, sobald die Marke zum ersten Mal veröffentlicht wird, und endet 2 Monate nach der ersten Veröffentlichung.

Sachliche Prüfung

Innerhalb von 1 bis 2 Monaten ab dem Anmeldetag

Während dieser Phase analysiert das Markenamt den Antrag sowohl auf absolute als auch auf relative Ablehnungsgründe. Dies beinhaltet eine Suche nach potenziellen rechtlichen Hindernissen.

Wenn keine Hindernisse gefunden werden, ordnet das Markenamt die Veröffentlichung der Marke an.

Gebühren für die Registrierung
Gewährung

Innerhalb von 7 bis 8 Monaten ab dem Anmeldetag

Wenn keine Hindernisse gefunden werden, erteilt das guatemaltekische Markenamt die Marke.

Die Marke wird für einen Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab dem Tag der Erteilung, geschützt.

Bescheinigung über die Registrierung

1 Monat gerechnet ab dem Tag des Erteilungsbeschlusses

Nachdem das Markenamt seine Entscheidung getroffen hat, dem Antrag stattzugeben, wird eine Registrierungsbescheinigung in Papierform ausgestellt.

Nützliche Informationen

Löschung wegen mangelnder Verwendung der Marke

Auf Antrag einer interessierten Partei und nach vorheriger Anhörung des Inhabers der Markenregistrierung storniert die zuständige Justizbehörde die Registrierung einer Marke, wenn diese innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor dem Tag, an dem die Löschungsklage eingereicht wurde, nicht benutzt wurde. Der Antrag auf Löschung wird nicht vor Ablauf der fünf Jahre, gerechnet ab dem Tag der Registrierung der Marke, bearbeitet. Die Löschung einer Registrierung wegen mangelnder Benutzung kann auch als Verteidigung gegen einen Einspruch des Registers, einen Einspruch Dritter gegen die Registrierung einer Marke, einen Antrag auf Erklärung der Ungültigerklärung einer Registrierung oder eine Klage wegen Verletzung einer eingetragenen Marke beantragt werden. In diesen Fällen wird die Löschung von der zuständigen Justizbehörde entschieden.