Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.

- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: NEIN.
Gesetz Nr. 17.164.
6 Monate.
JA.
- Vollmacht.
- Zeichnungen, die alle Ansichten des Entwurfs zeigen.
- Beschreibung nicht erforderlich.
- Prioritätsdokument, falls zutreffend, übersetzt von einem vor Ort vereidigten Übersetzer.
JA.
JA. 12 Monate
- Einreichung.
- Anfrage zur Veröffentlichung innerhalb einer Frist von 12 Monaten seit dem Prioritätsdatum, an dem die Anmeldung innerhalb von 1-2 Monaten wirksam veröffentlicht wird.
- Zahlung der Prüfungsgebühren.
- Entscheidung.
JA. Einsprüche können eingereicht werden innerhalb von 60 Tagen aus der Publikation. Nichtigkeitsklagen sind ebenfalls möglich, und zwar innerhalb von 5 Jahren ab Gewährung oder innerhalb von 3 Jahren nach Verwertung, je nachdem, welche Frist zuerst abläuft.
12-18 Monate.
10 Jahre, verlängerbar um weitere 5 Jahre (die Zahlung der Verlängerungsgebühr muss im zehnten Jahr erfolgen, wobei die Verlängerung um die weiteren 5 Jahre beantragt wird). Renten müssen bezahlt werden, um die Rechte zu wahren.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
Recht 17.011 vom 25. September 1998.
(Regulierungsdekret 34/99 vom 3. Februar 1999)
Gute Klassifizierung, 13. Auflage.
JA.
Wörter, Namen, Akronyme, Buchstaben, Zahlen, Geräte, Farbkombinationen, dreidimensionale Formen, die dreidimensionale Form einer Ware oder ihrer Verpackung, Klangmarken, Muster, Bewegungen, Positionen, Multimedia und jedes Zeichen, das zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen geeignet ist.
- Vollmacht lediglich unterzeichnet (keine Legalisation und keine notarielle Beglaubigung erforderlich) innerhalb von 30 Tagen ab dem Antragsdatum.
- Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung und ihrer Übersetzung innerhalb von 90 Tagen ab dem Bewerbungsdatum ins Spanische. Die Übersetzung des Prioritätsantrags muss von einem vor Ort vereidigten Übersetzer unterschrieben werden.
- Absolut Ablehnungsgründe: JA.
- Relativ Ablehnungsgründe: JA.
30 Tage ab Veröffentlichungsdatum.
Ungefähr 6-7 Monate es sei denn, es wurden irgendwelche Hindernisse aufgeworfen.
10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.
JA. Stand 1. Januar 2014 Stornierung kann beantragt werden wenn eine Marke seit 5 Jahren nicht mehr verwendet wurde, gerechnet ab dem Datum der Registrierung. Kündigungsmaßnahmen wegen Nichtbenutzung sind ab dem 1. Januar 2019 möglich. Eine teilweise Stornierung ist nicht möglich.
6 Monate vor dem Verlängerungsdatum.
6 Monate.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA.
Patentgesetz 17.164/2000.
- Erfindungspatent.
- Gebrauchsmuster.
NEIN.
- Vollmacht lediglich unterzeichnet (keine Legalisierung erforderlich) innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung.
- Abtretungsurkunde der Erfinder lediglich unterschrieben (keine Legalisation erforderlich) innerhalb einer Frist von 180 Arbeitstagen ab Einreichung. Unter bestimmten Umständen nicht erforderlich.
- Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 180 Tagen nach Einreichung. Die Übersetzung des Prioritätsantrags muss von einem vereidigten, registrierten lokalen Übersetzer unterzeichnet werden.
NEIN. Eine verspätete Einreichung der spanischen Übersetzung ist zulässig innerhalb einer Frist von 30 Tagen vorausgesetzt, dass bei Einreichung der Anmeldung mindestens die spanische Übersetzung der Ansprüche und der Zusammenfassung sowie die ersten Seiten der Patentschrift eingereicht werden.
JA innerhalb von 120 Tagen aus der Veröffentlichung.
NEIN.
JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.
JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.
8 Jahre.
20 Jahre ab dem Anmeldetag.
10 Jahre ab dem Anmeldetag und könnte um weitere 5 Jahre verlängert werden.
UM eignet sich für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.
Jährlich nach dem Zuschuss.
NICHT verpflichtend.
JA.
