Prosecution Guidelines in Peru

Sie haben Fragen — wir haben die Antworten!
Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.
BIP:
267,60 Milliarden US-Dollar
Importe:
53,34 Milliarden $
Bevölkerung:
33,85 Millionen
Gesamtfläche:
1.285.216 km2
Offizielle Sprachen:
Spanisch, Quechua, Aymara
Währung:
Nuevo Sol (S/.) (STIFT)
Lokalzeit:
HH:MM:SS
Peru
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: NEIN.
Anwendbares Recht:

Entscheidung 486 des Gemeinschaft der Andenkommission. Gesetzesdekret 1075.

Nachfrist für die Einreichung von Anträgen, ab Offenlegung:

Gilt nicht für Industriedesign-Anwendungen.

Mehrere Designanwendungen — eine Anwendung für verschiedene Ausführungsformen — verfügbar:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Identifizierung des Bewerbers und des Designers.
  • Name des Designs.
  • Grafische Darstellung oder Foto.
  • Art der Produkte, auf die das Design angewendet wird.
  • Abtretungsurkunde, notariell beglaubigt und legalisiert durch die Apostille oder das peruanische Konsulat.
  • Beglaubigte Kopie des Prioritätsantrags, falls zutreffend.
  • Vollmacht.
Locarno-Klassifizierung:

JA.

Aufgeschobene Veröffentlichung:

NEIN.

Überblick über das Registrierungsverfahren:
  • Einreichung.
  • Formelle Prüfung (keine inhaltliche Prüfung, sofern nicht von einem Dritten beantragt).
  • Publikation.
  • Opposition.
  • Entscheidung.
Opposition:

JA. Vor der Gewährung und innerhalb von 30 Tagen aus der Veröffentlichung. Ein Nichtigkeitsverfahren ist auch nach Erteilung des Designs möglich.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

8-12 Monate.

Schutz- und Wartungsdauer:

10 Jahre. Es müssen keine Wartungsgebühren bezahlt werden.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
Geltendes Markenrecht:
  • Entscheidung 486 des Andengemeinschaft. Die Entscheidung über den Andenpakt sieht ein gemeinsames Markenrecht der Mitgliedsländer (Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru) vor. Es sieht kein einheitliches Registrierungsverfahren vor, sieht jedoch vor, dass bestimmte wechselseitige Rechte auf Anfrage des Markeninhabers zur Verfügung stehen. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das zuerst in einem Mitgliedstaat die Registrierung einer Marke beantragt hat, Widerspruch gegen eine ähnliche Marke einlegen, die in den anderen Mitgliedstaaten eingereicht wurde.
  • Gesetzesdekret 1075 enthält ergänzende nationale Vorschriften zur Entscheidung 486.
Einstufung:

Gute Klassifizierung, 13. Auflage.

Mehrklassenanwendungen:

JA.

Registrierbare Marken:

Alle charakteristischen und grafisch darstellbaren Zeichen, wie Wörter, Namen, Akronyme, Buchstaben, Zahlen, Geräte, Embleme, Farben, Kombinationen oder Farbnuancen, dreidimensionale Formen, die dreidimensionale Form einer Ware oder ihrer Verpackung, Hologramme, Klangmarken und jede Kombination der genannten Zeichen.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Vollmacht lediglich unterzeichnet (keine Legalisation und keine notarielle Beglaubigung erforderlich) innerhalb von 60 Tagen nach der offiziellen Anfrage.
  • Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung und ihrer Übersetzung innerhalb von 9 Monaten ab dem Prioritätsdatum ins Spanische.
Prüfung:
  • Absolut Ablehnungsgründe: JA.
  • Relativ Ablehnungsgründe: JA.
Einspruchsfrist:

30 Tage ab Veröffentlichungsdatum.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

Ungefähr 3-4 Monate es sei denn, es wurden irgendwelche Hindernisse aufgeworfen.

Schutzdauer:

10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.

Anforderungen an die Nutzung:

JA. Eine Stornierung kann beantragt werden wenn die Marke seit 3 Jahren in keinem Mitgliedstaat des Andenpakts verwendet wurde, gerechnet ab dem Datum der Registrierung. Eine teilweise Stornierung ist möglich.

Bedingungen für die Verlängerung:

6 Monate vor dem Verlängerungsdatum.

Gnadenfrist:

6 Monate.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 30 Monate.
Geltendes Patentrecht:

Beschluss 486 — Andengemeinschaft (Abkommen von Cartagena, 1. Dezember 2000)

Gesetzesdekret Nr. 1075 vom 27. Juni 2008 (Ergänzende Bestimmungen der Entscheidung 486)

Verfügbare Schutzarten:
  • Erfindungspatent.
  • Gebrauchsmuster.
Anforderungen an die Erstanmeldung beim örtlichen Patentamt für Erfindungen von Inländern:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Vollmacht lediglich unterzeichnet (keine Legalisierung erforderlich) innerhalb von 60 Tagen nach behördlichen Maßnahmen.
  • Ordnungsgemäß notariell beglaubigte und legalisierte Abtretungsurkunde der Erfinder innerhalb von 60 Tagen ab Bürobeginn. Unter bestimmten Umständen nicht erforderlich.
  • Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 16 Monaten nach der Priorität (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen, sofern das PCT/IB304-Formular verfügbar ist).
Einreichung der Patentanmeldung in einer Fremdsprache:

NICHT verfügbar.

Die inhaltliche Prüfung muss vom Antragsteller beantragt werden:

JA innerhalb von 6 Monaten aus der Veröffentlichung.

Der Recherchenbericht muss vom Antragsteller angefordert werden:

NEIN.

Stellungnahmen Dritter:

JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.

Opposition:

JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

4 Jahre

Schutzdauer für Patente:

20 Jahre ab dem Anmeldetag.

Schutzdauer für Gebrauchsmuster:

10 Jahre ab dem Anmeldetag.

Unterschiede zwischen Gebrauchsmuster und Patent:

UM eignet sich für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Geräte oder Teile davon, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.

Wartung:

Jährlich auch während der Bearbeitung des Antrags.

Kennzeichnung des Produkts mit der Anmelde-/Patentnummer:

NICHT verpflichtend.

Obligatorische Lizenzierung:

JA.

Verknüpfung:

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