Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.

- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: NEIN.
Entscheidung 486 des Gemeinschaft der Andenkommission. Gesetzesdekret 1075.
Gilt nicht für Industriedesign-Anwendungen.
NEIN.
- Identifizierung des Bewerbers und des Designers.
- Name des Designs.
- Grafische Darstellung oder Foto.
- Art der Produkte, auf die das Design angewendet wird.
- Abtretungsurkunde, notariell beglaubigt und legalisiert durch die Apostille oder das peruanische Konsulat.
- Beglaubigte Kopie des Prioritätsantrags, falls zutreffend.
- Vollmacht.
JA.
NEIN.
- Einreichung.
- Formelle Prüfung (keine inhaltliche Prüfung, sofern nicht von einem Dritten beantragt).
- Publikation.
- Opposition.
- Entscheidung.
JA. Vor der Gewährung und innerhalb von 30 Tagen aus der Veröffentlichung. Ein Nichtigkeitsverfahren ist auch nach Erteilung des Designs möglich.
8-12 Monate.
10 Jahre. Es müssen keine Wartungsgebühren bezahlt werden.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
- Entscheidung 486 des Andengemeinschaft. Die Entscheidung über den Andenpakt sieht ein gemeinsames Markenrecht der Mitgliedsländer (Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru) vor. Es sieht kein einheitliches Registrierungsverfahren vor, sieht jedoch vor, dass bestimmte wechselseitige Rechte auf Anfrage des Markeninhabers zur Verfügung stehen. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das zuerst in einem Mitgliedstaat die Registrierung einer Marke beantragt hat, Widerspruch gegen eine ähnliche Marke einlegen, die in den anderen Mitgliedstaaten eingereicht wurde.
- Gesetzesdekret 1075 enthält ergänzende nationale Vorschriften zur Entscheidung 486.
Gute Klassifizierung, 13. Auflage.
JA.
Alle charakteristischen und grafisch darstellbaren Zeichen, wie Wörter, Namen, Akronyme, Buchstaben, Zahlen, Geräte, Embleme, Farben, Kombinationen oder Farbnuancen, dreidimensionale Formen, die dreidimensionale Form einer Ware oder ihrer Verpackung, Hologramme, Klangmarken und jede Kombination der genannten Zeichen.
- Vollmacht lediglich unterzeichnet (keine Legalisation und keine notarielle Beglaubigung erforderlich) innerhalb von 60 Tagen nach der offiziellen Anfrage.
- Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung und ihrer Übersetzung innerhalb von 9 Monaten ab dem Prioritätsdatum ins Spanische.
- Absolut Ablehnungsgründe: JA.
- Relativ Ablehnungsgründe: JA.
30 Tage ab Veröffentlichungsdatum.
Ungefähr 3-4 Monate es sei denn, es wurden irgendwelche Hindernisse aufgeworfen.
10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.
JA. Eine Stornierung kann beantragt werden wenn die Marke seit 3 Jahren in keinem Mitgliedstaat des Andenpakts verwendet wurde, gerechnet ab dem Datum der Registrierung. Eine teilweise Stornierung ist möglich.
6 Monate vor dem Verlängerungsdatum.
6 Monate.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 30 Monate.
Beschluss 486 — Andengemeinschaft (Abkommen von Cartagena, 1. Dezember 2000)
Gesetzesdekret Nr. 1075 vom 27. Juni 2008 (Ergänzende Bestimmungen der Entscheidung 486)
- Erfindungspatent.
- Gebrauchsmuster.
NEIN.
- Vollmacht lediglich unterzeichnet (keine Legalisierung erforderlich) innerhalb von 60 Tagen nach behördlichen Maßnahmen.
- Ordnungsgemäß notariell beglaubigte und legalisierte Abtretungsurkunde der Erfinder innerhalb von 60 Tagen ab Bürobeginn. Unter bestimmten Umständen nicht erforderlich.
- Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 16 Monaten nach der Priorität (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen, sofern das PCT/IB304-Formular verfügbar ist).
NICHT verfügbar.
JA innerhalb von 6 Monaten aus der Veröffentlichung.
NEIN.
JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.
JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.
4 Jahre
20 Jahre ab dem Anmeldetag.
10 Jahre ab dem Anmeldetag.
UM eignet sich für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Geräte oder Teile davon, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.
Jährlich auch während der Bearbeitung des Antrags.
NICHT verpflichtend.
JA.
