Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.

- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: JA.
Bundesgesetz unter Schutz des gewerblichen Eigentums (veröffentlicht im Amtsblatt vom 1. Juli 2020), in Kraft seit dem 5. November 2020.
12 Monate
JA, vorausgesetzt, dass die verschiedenen Ausführungsformen dieselben allgemeinen optischen Merkmale aufweisen (Einheitlichkeit der Erfindung).
Dies wird jedoch in der Sachprüfungsphase überprüft. Stellt der Prüfer fest, dass die Ausführungsformen unterschiedlichen Designs entsprechen, auch wenn sie dieselben optischen Merkmale aufweisen, muss der Anmelder die Anmeldung teilen.
- Vollmacht.
- Aufgabendokument.
- Prioritätsdokument oder ein DAS-Code.
- Formale Zeichnungen.
- Spezifikation.
- Anspruch.
JA.
Nicht möglich.
- Einreichung.
- Formelle Prüfung.
- Publikation.
- Technische Prüfung.
- Mitteilung über die Zulage.
- Verlängerung.
NEIN. Nichtigkeitsverfahren sind möglich nach der Gewährung.
12-18 Monate.
5 Jahre, zuzüglich Verlängerungslaufzeiten von jeweils 5 Jahren, bis zu einem Maximum von 25 Jahren.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Madrider System: JA.
Bundesgesetz unter Schutz des gewerblichen Eigentums (veröffentlicht im Amtsblatt vom 1. Juli 2020), in Kraft seit dem 5. November 2020.
Gute Klassifizierung, 13. Auflage.
NEIN.
Alle markanten und grafisch darstellbaren Zeichen wie Wörter, Namen, Akronyme, Geräte, dreidimensionale Formen, Titel geistiger oder künstlerischer Werke, Namen von Fernseh- oder Radioprogrammen (sofern der Inhaber der geistigen Eigentumsrechte der Werke seine schriftliche Zustimmung erteilt), Geräusche, Gerüche, Handelsaufmachung und Farben. Es ist möglich, für eine Marke eine sekundäre Bedeutung geltend zu machen.
- Vollmacht: Nicht erforderlich.
- Prioritätszertifikat: Nicht erforderlich.
- Angabe des Datums der ersten Verwendung oder der Verwendungsabsicht.
- Absolut Ablehnungsgründe: JA.
- Relativ Ablehnungsgründe: JA.
30 Tage ab dem Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt.
Ungefähr 6 Monate, sofern keine Hindernisse aufgeworfen wurden.
10 Jahre ab dem Datum der Gewährung.
JA. Die Löschung kann beantragt werden, wenn die Marke vor Einreichung der Löschungsklage drei Mal hintereinander nicht benutzt wurde. Eine teilweise Stornierung ist möglich.
Für alle Marken (sowohl nationale als auch IR-Bezeichnungen), die nach dem 10. August 2018 registriert wurden, muss eine Nutzungserklärung eingereicht werden. Die erste Nutzungserklärung muss 3 Jahre nach dem Datum der Registrierung eingereicht werden. Eine zweite Nutzungserklärung muss zusammen mit jedem Verlängerungsantrag eingereicht werden.
6 Monate vor dem Verlängerungsdatum.
6 Monate.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 30 Monate.
Bundesgesetz unter Schutz des gewerblichen Eigentums (veröffentlicht im Amtsblatt vom 1. Juli 2020), in Kraft seit 5. November 2020
- Erfindungspatent.
- Gebrauchsmuster.
NEIN.
- Vollmacht lediglich unterzeichnet (keine Legalisierung erforderlich) innerhalb von 60 Tagen nach behördlichen Maßnahmen.
- Abtretungsurkunde der Erfinder lediglich unterschrieben (keine Legalisierung erforderlich) innerhalb von 60 Tagen nach der behördlichen Entscheidung (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase der PCT-Anmeldungen).
- Digitale Kopie oder beglaubigte Kopie der Priorität Anmeldung innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen, sofern das PCT/IB304-Formular verfügbar ist).
Akzeptiert. Eine verspätete Einreichung der spanischen Übersetzung ist innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Amtes möglich.
NEIN.
NEIN.
JA innerhalb von 2 Monaten aus der Veröffentlichung.
NEIN.
3 Jahre.
20 Jahre ab dem Anmeldetag.
15 Jahre ab dem Anmeldetag.
UM eignet sich für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.
Zahlung für Zeiträume von 5 Jahre nach dem Zuschuss.
NICHT verpflichtend.
JA.
