Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.

- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Haager Abkommen über Industriedesigns: NEIN.
Dekret 12-99-E zum Gesetz über gewerbliches Eigentum, gültig ab Januar 2000.
1 Jahr
NEIN.
- Graphische oder fotografische Reproduktion des Industriedesigns, es ist möglich, mehrere Ansichten (Grundriss, Profil, Schnitt) einzureichen, wenn es sich um dreidimensionale Ansichten handelt; bei zweidimensionalen Ansichten für Textilien, Papier oder andere flächige Materialien kann die Reproduktion durch ein Muster des Produkts ersetzt werden, auf dem das Muster abgebildet ist.
- Bezeichnung der Produkte, auf die das Design angewendet werden soll, mit der Klasse und Unterklasse, zu der sie gehören.
- Aufgabendokument vom Erfinder an den Antragsteller, der ordnungsgemäß notariell beglaubigt und durch die Apostille legalisiert wurde.
- Vollmacht, ordnungsgemäß notariell beglaubigt und durch die Apostille legalisiert.
- Beglaubigte Kopie des Prioritätsdokuments (falls zutreffend) — keine Legalisierung durch die Apostille erforderlich.
- Ansichten (oben, unten, rechts und links, Perspektive, Vorder- und Rückseite des Industriedesigns).
- Präzise Angabe der Art oder Kategorie der Produkte, auf die das Design angewendet werden soll, sowie der Klasse und Unterklasse dieser Produkte.
JA.
JA auf Antrag des Antragstellers, jederzeit vor der Bestellung der Veröffentlichung. Das Amt verschiebt die Veröffentlichung um den im Antrag angegebenen Zeitraum, der 12 Monate ab dem Anmeldetag nicht überschreiten darf.
- Einreichung.
- Formale und inhaltliche Prüfungen.
- Veröffentlichungszeitraum.
- Einspruchsfrist.
- Entscheidung.
- Bescheinigung über die Registrierung.
JA innerhalb 30 Tage ab dem Veröffentlichungsdatum.
6-8 Monate
5 Jahre ab Einreichung, zuzüglich 2 Verlängerungsfristen von jeweils 5 Jahren.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
Gewerbliches Eigentumsrecht (Dekret 12-99-E von 2000).
Gute Klassifizierung, 11. Ausgabe.
NEIN.
Wörter, Namen, Pseudonyme, Werbeslogans, Formen, Portraits, Buchstaben, Zahlen, Monogramme, Etiketten, Wappen, Baumwolldrucke, Vignetten, Fransen, Linien, Streifen, Kombinationen und Arrangements von Farben. Aufgrund der DR-CAFTA-Vorschriften sind Marken für Klang und Geruch nun anerkannt.
- Vollmacht, die innerhalb von 30 Tagen nach der offiziellen Anfrage ordnungsgemäß notariell beglaubigt und durch die Apostille legalisiert wird.
- Beglaubigte Kopie des Prioritätsantrags und dessen Übersetzung ins Spanische innerhalb von 30 Tagen nach der offiziellen Anfrage.
- Absolut Ablehnungsgründe: JA.
- Relativ Ablehnungsgründe: JA.
30 Arbeitstage gezählt ab dem Tag der letzten Veröffentlichung.
Ungefähr 12-14 Monate, sofern keine Hindernisse aufgeworfen wurden.
10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.
JA. Eine Stornierung kann beantragt werden wenn die Marke seit 3 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Eintragung, nicht benutzt wurde. Eine teilweise Löschung ist möglich. Es kann eine Rehabilitationssteuer gezahlt werden, die die Marke vor Löschungsanträgen Dritter schützt.
1 Jahr vor dem Verlängerungsdatum.
6 Monate.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 30 Monate.
IP-Gesetz 12/1999.
- Erfindungspatent.
- Gebrauchsmuster.
NEIN.
- Ordnungsgemäss notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht innerhalb von 30 Tagen ab Bürobeginn.
- Ordnungsgemäß notariell beglaubigte und legalisierte Abtretungsurkunde der Erfinder innerhalb von 60 Tagen ab Bürobeginn.
- Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 60 Tagen nach der Bearbeitung durch das Amt (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase der PCT-Anmeldungen, sofern das PCT/IB304-Formular verfügbar ist).
NICHT verfügbar.
NEIN.
NEIN.
JA innerhalb 90 Arbeitstage aus der Veröffentlichung.
JA innerhalb von 90 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.
4 Jahre
20 Jahre ab dem Anmeldetag.
10 Jahre ab dem Anmeldetag.
UM Geeignet für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.
Jährlich, auch während der Bearbeitung des Antrags.
NICHT verpflichtend.
JA.
