Prosecution Guidelines in Honduras

Sie haben Fragen — wir haben die Antworten!
Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.
BIP:
37,10 Milliarden $
Importe:
14,28 Milliarden $
Bevölkerung:
10,64 Millionen
Gesamtfläche:
12.492 km2
Offizielle Sprachen:
Spanisch
Währung:
Honduranische Lempira (L) (HNL)
Lokalzeit:
HH:MM:SS
Honduras
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Haager Abkommen über Industriedesigns: NEIN.
Anwendbares Recht:

Dekret 12-99-E zum Gesetz über gewerbliches Eigentum, gültig ab Januar 2000.

Nachfrist für die Einreichung von Anträgen, ab Offenlegung:

1 Jahr

Mehrere Designanwendungen — eine Anwendung für verschiedene Ausführungsformen — verfügbar:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Graphische oder fotografische Reproduktion des Industriedesigns, es ist möglich, mehrere Ansichten (Grundriss, Profil, Schnitt) einzureichen, wenn es sich um dreidimensionale Ansichten handelt; bei zweidimensionalen Ansichten für Textilien, Papier oder andere flächige Materialien kann die Reproduktion durch ein Muster des Produkts ersetzt werden, auf dem das Muster abgebildet ist.
  • Bezeichnung der Produkte, auf die das Design angewendet werden soll, mit der Klasse und Unterklasse, zu der sie gehören.
  • Aufgabendokument vom Erfinder an den Antragsteller, der ordnungsgemäß notariell beglaubigt und durch die Apostille legalisiert wurde.
  • Vollmacht, ordnungsgemäß notariell beglaubigt und durch die Apostille legalisiert.
  • Beglaubigte Kopie des Prioritätsdokuments (falls zutreffend) — keine Legalisierung durch die Apostille erforderlich.
  • Ansichten (oben, unten, rechts und links, Perspektive, Vorder- und Rückseite des Industriedesigns).
  • Präzise Angabe der Art oder Kategorie der Produkte, auf die das Design angewendet werden soll, sowie der Klasse und Unterklasse dieser Produkte.
Locarno-Klassifizierung:

JA.

Aufgeschobene Veröffentlichung:

JA auf Antrag des Antragstellers, jederzeit vor der Bestellung der Veröffentlichung. Das Amt verschiebt die Veröffentlichung um den im Antrag angegebenen Zeitraum, der 12 Monate ab dem Anmeldetag nicht überschreiten darf.

Überblick über das Registrierungsverfahren:
  • Einreichung.
  • Formale und inhaltliche Prüfungen.
  • Veröffentlichungszeitraum.
  • Einspruchsfrist.
  • Entscheidung.
  • Bescheinigung über die Registrierung.
Opposition:

JA innerhalb 30 Tage ab dem Veröffentlichungsdatum.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

6-8 Monate

Schutz- und Wartungsdauer:

5 Jahre ab Einreichung, zuzüglich 2 Verlängerungsfristen von jeweils 5 Jahren.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
Geltendes Markenrecht:

Gewerbliches Eigentumsrecht (Dekret 12-99-E von 2000).

Einstufung:

Gute Klassifizierung, 11. Ausgabe.

Mehrklassenanwendungen:

NEIN.

Registrierbare Marken:

Wörter, Namen, Pseudonyme, Werbeslogans, Formen, Portraits, Buchstaben, Zahlen, Monogramme, Etiketten, Wappen, Baumwolldrucke, Vignetten, Fransen, Linien, Streifen, Kombinationen und Arrangements von Farben. Aufgrund der DR-CAFTA-Vorschriften sind Marken für Klang und Geruch nun anerkannt.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Vollmacht, die innerhalb von 30 Tagen nach der offiziellen Anfrage ordnungsgemäß notariell beglaubigt und durch die Apostille legalisiert wird.
  • Beglaubigte Kopie des Prioritätsantrags und dessen Übersetzung ins Spanische innerhalb von 30 Tagen nach der offiziellen Anfrage.
Prüfung:
  • Absolut Ablehnungsgründe: JA.
  • Relativ Ablehnungsgründe: JA.
Einspruchsfrist:

30 Arbeitstage gezählt ab dem Tag der letzten Veröffentlichung.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

Ungefähr 12-14 Monate, sofern keine Hindernisse aufgeworfen wurden.

Schutzdauer:

10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.

Anforderungen an die Nutzung:

JA. Eine Stornierung kann beantragt werden wenn die Marke seit 3 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Eintragung, nicht benutzt wurde. Eine teilweise Löschung ist möglich. Es kann eine Rehabilitationssteuer gezahlt werden, die die Marke vor Löschungsanträgen Dritter schützt.

Bedingungen für die Verlängerung:

1 Jahr vor dem Verlängerungsdatum.

Gnadenfrist:

6 Monate.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 30 Monate.
Geltendes Patentrecht:

IP-Gesetz 12/1999.

Verfügbare Schutzarten:
  • Erfindungspatent.
  • Gebrauchsmuster.
Anforderungen an die Erstanmeldung beim örtlichen Patentamt für Erfindungen von Inländern:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Ordnungsgemäss notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht innerhalb von 30 Tagen ab Bürobeginn.
  • Ordnungsgemäß notariell beglaubigte und legalisierte Abtretungsurkunde der Erfinder innerhalb von 60 Tagen ab Bürobeginn.
  • Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 60 Tagen nach der Bearbeitung durch das Amt (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase der PCT-Anmeldungen, sofern das PCT/IB304-Formular verfügbar ist).
Einreichung der Patentanmeldung in einer Fremdsprache:

NICHT verfügbar.

Die inhaltliche Prüfung muss vom Antragsteller beantragt werden:

NEIN.

Der Recherchenbericht muss vom Antragsteller angefordert werden:

NEIN.

Stellungnahmen Dritter:

JA innerhalb 90 Arbeitstage aus der Veröffentlichung.

Opposition:

JA innerhalb von 90 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

4 Jahre

Schutzdauer für Patente:

20 Jahre ab dem Anmeldetag.

Schutzdauer für Gebrauchsmuster:

10 Jahre ab dem Anmeldetag.

Unterschiede zwischen Gebrauchsmuster und Patent:

UM Geeignet für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.

Wartung:

Jährlich, auch während der Bearbeitung des Antrags.

Kennzeichnung des Produkts mit der Anmelde-/Patentnummer:

NICHT verpflichtend.

Obligatorische Lizenzierung:

JA.

Verknüpfung:

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