Prosecution Guidelines in Ecuador

Sie haben Fragen — wir haben die Antworten!
Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.
BIP:
108,40 Milliarden US-Dollar
Importe:
24,93 Milliarden US-Dollar
Bevölkerung:
18 Millionen
Gesamtfläche:
283.560 km2
Offizielle Sprachen:
Spanisch
Währung:
US-Dollar ($) (USD)
Lokalzeit:
HH:MM:SS
Ecuador
Von der WIPO verwaltete Verträge:

Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.

Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: NEIN.

Anwendbares Recht:

Entscheidung 486 des Gemeinschaft der Andenkommission, lokales IP-Recht.

Nachfrist für die Einreichung von Anträgen, ab Offenlegung:

1 Jahr

Mehrere Designanwendungen — eine Anwendung für verschiedene Ausführungsformen — verfügbar:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Identifizierung des Bewerbers und des Designers (einschließlich Adresse und Nationalität).
  • Kurze Beschreibung des Designs.
  • Zeichnungen.
  • Zuweisungsdokument, falls zutreffend, was notariell beglaubigt und legalisiert werden muss.
  • Prioritätsdokument, falls zutreffend, die zertifiziert werden müssen.
  • Vollmacht (notariell beglaubigt und legalisiert).
  • Internationale Klasseoder die Art der Waren, auf die das Design angewendet werden soll.
Locarno-Klassifizierung:

JA.

Aufgeschobene Veröffentlichung:

NEIN.

Überblick über das Registrierungsverfahren:
  • Einreichung.
  • Formelle Prüfung.
  • Publikation.
  • Opposition.
  • Entscheidung.
Opposition:

JA, vor der Gewährung innerhalb von 30 Werktagen ab Veröffentlichungsdatum.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

13 Monate.

Schutz- und Wartungsdauer:

10 Jahre ab dem Prioritätsdatum, falls geltend gemacht. Designs zahlen keine Renten.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
Geltendes Markenrecht:

Entscheidung 486 des Andengemeinschaft. Die Entscheidung über den Andenpakt sieht ein gemeinsames Markenrecht der Mitgliedsländer (Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru) vor. Es sieht kein einheitliches Registrierungsverfahren vor, sieht jedoch vor, dass bestimmte wechselseitige Rechte auf Anfrage des Markeninhabers zur Verfügung stehen. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das zuerst in einem Mitgliedstaat die Registrierung einer Marke beantragt hat, Widerspruch gegen eine ähnliche Marke einlegen, die in den anderen Mitgliedstaaten eingereicht wurde.

Einstufung:

Gute Klassifizierung, 13. Ausgabe

Mehrklassenanwendungen:

Nicht möglich.

Registrierbare Marken:

Alle charakteristischen und grafisch darstellbaren Zeichen wie Wörter, Namen, Akronyme, Buchstaben, Zahlen, Geräte, Embleme, Hologramme, Farben, Kombinationen oder Farbnuancen, dreidimensionale Formen, die dreidimensionale Form einer Ware oder ihrer Verpackung, Handelsaufmachung, Klang- und Geruchsmarken.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Ordnungsmäßig notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht innerhalb von 60 Tagen nach der offiziellen Anfrage.
  • Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung und ihrer Übersetzung innerhalb von 9 Monaten ab dem Prioritätsdatum ins Spanische.
Prüfung:
  • Absolut Ablehnungsgründe: JA.
  • Relativ Ablehnungsgründe: JA.
Einspruchsfrist:

30 Arbeitstage ab Veröffentlichungsdatum.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

Ungefähr 8-12 Monate, sofern keine Hindernisse aufgeworfen wurden.

Schutzdauer:

10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.

Anforderungen an die Nutzung:

JA. Eine Stornierung kann beantragt werden wenn die Marke seit 3 Jahren in keinem Mitgliedstaat des Andenpakts verwendet wurde, gerechnet ab dem Datum der Registrierung. Eine teilweise Stornierung ist möglich.

Bedingungen für die Verlängerung:

6 Monate vor dem Verlängerungsdatum.

Gnadenfrist:

6 Monate.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:

Vertragspartei von Das Pariser Konvention: JA.

Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 31 Monate.

Geltendes Patentrecht:

Entscheidung 486Andengemeinschaft (Cartagena-Abkommen vom 1. Dezember 2000) und IP-Gesetz vom 9. Dezember 2016.

Verfügbare Schutzarten:
  • Erfindungspatent.
  • Gebrauchsmuster.
Anforderungen an die Erstanmeldung beim örtlichen Patentamt für Erfindungen von Inländern:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Ordnungsgemäss notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht innerhalb von 60 Tagen ab Bürobeginn.
  • Ordnungsgemäß notariell beglaubigte und legalisierte Abtretungsurkunde der Erfinder innerhalb von 60 Tagen ab Bürobeginn. Unter bestimmten Umständen nicht erforderlich.
  • Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 16 Monaten nach der Priorität (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen, sofern das PCT/IB304-Formular verfügbar ist).
Einreichung der Patentanmeldung in einer Fremdsprache:

NICHT verfügbar.

Die inhaltliche Prüfung muss vom Antragsteller beantragt werden:

JA, die Prüfung muss innerhalb von 6 Monaten nach der Veröffentlichung beantragt werden. Die Zahlung der erforderlichen Gebühren ist innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der offiziellen Anfrage fällig.

Der Recherchenbericht muss vom Antragsteller angefordert werden:

NEIN.

Stellungnahmen Dritter:

JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.

Opposition:

JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

7 Jahre.

Schutzdauer für Patente:

20 Jahre ab dem Prioritätstag bei Übereinkommensanmeldungen, dem internationalen Anmeldetag (PCT-Anmeldungen) oder dem nationalen Anmeldetag (kein Prioritätsanspruch).

Schutzdauer für Gebrauchsmuster:

10 Jahre ab dem Prioritätstag bei Übereinkommensanmeldungen, dem internationalen Anmeldetag (PCT-Anmeldungen) oder dem nationalen Anmeldetag (kein Prioritätsanspruch).

Unterschiede zwischen Gebrauchsmuster und Patent:

UM eignet sich für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Geräte oder Teile oder Verbesserungen davon, jedoch nicht für chemische Produkte, Zusammensetzungen, Substanzen, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit. Verwendungen sind sowohl für Patente als auch für Gebrauchsmuster von der Patentierbarkeit ausgeschlossen.

Wartung:

Jährlich auch während der Bearbeitung des Antrags.

Kennzeichnung des Produkts mit der Anmelde-/Patentnummer:

NICHT verpflichtend.

Obligatorische Lizenzierung:

JA.

Verknüpfung:

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