Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.

Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: NEIN.
Entscheidung 486 des Gemeinschaft der Andenkommission, lokales IP-Recht.
1 Jahr
NEIN.
- Identifizierung des Bewerbers und des Designers (einschließlich Adresse und Nationalität).
- Kurze Beschreibung des Designs.
- Zeichnungen.
- Zuweisungsdokument, falls zutreffend, was notariell beglaubigt und legalisiert werden muss.
- Prioritätsdokument, falls zutreffend, die zertifiziert werden müssen.
- Vollmacht (notariell beglaubigt und legalisiert).
- Internationale Klasseoder die Art der Waren, auf die das Design angewendet werden soll.
JA.
NEIN.
- Einreichung.
- Formelle Prüfung.
- Publikation.
- Opposition.
- Entscheidung.
JA, vor der Gewährung innerhalb von 30 Werktagen ab Veröffentlichungsdatum.
13 Monate.
10 Jahre ab dem Prioritätsdatum, falls geltend gemacht. Designs zahlen keine Renten.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
Entscheidung 486 des Andengemeinschaft. Die Entscheidung über den Andenpakt sieht ein gemeinsames Markenrecht der Mitgliedsländer (Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru) vor. Es sieht kein einheitliches Registrierungsverfahren vor, sieht jedoch vor, dass bestimmte wechselseitige Rechte auf Anfrage des Markeninhabers zur Verfügung stehen. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das zuerst in einem Mitgliedstaat die Registrierung einer Marke beantragt hat, Widerspruch gegen eine ähnliche Marke einlegen, die in den anderen Mitgliedstaaten eingereicht wurde.
Gute Klassifizierung, 13. Ausgabe
Nicht möglich.
Alle charakteristischen und grafisch darstellbaren Zeichen wie Wörter, Namen, Akronyme, Buchstaben, Zahlen, Geräte, Embleme, Hologramme, Farben, Kombinationen oder Farbnuancen, dreidimensionale Formen, die dreidimensionale Form einer Ware oder ihrer Verpackung, Handelsaufmachung, Klang- und Geruchsmarken.
- Ordnungsmäßig notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht innerhalb von 60 Tagen nach der offiziellen Anfrage.
- Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung und ihrer Übersetzung innerhalb von 9 Monaten ab dem Prioritätsdatum ins Spanische.
- Absolut Ablehnungsgründe: JA.
- Relativ Ablehnungsgründe: JA.
30 Arbeitstage ab Veröffentlichungsdatum.
Ungefähr 8-12 Monate, sofern keine Hindernisse aufgeworfen wurden.
10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.
JA. Eine Stornierung kann beantragt werden wenn die Marke seit 3 Jahren in keinem Mitgliedstaat des Andenpakts verwendet wurde, gerechnet ab dem Datum der Registrierung. Eine teilweise Stornierung ist möglich.
6 Monate vor dem Verlängerungsdatum.
6 Monate.
Vertragspartei von Das Pariser Konvention: JA.
Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 31 Monate.
Entscheidung 486 — Andengemeinschaft (Cartagena-Abkommen vom 1. Dezember 2000) und IP-Gesetz vom 9. Dezember 2016.
- Erfindungspatent.
- Gebrauchsmuster.
NEIN.
- Ordnungsgemäss notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht innerhalb von 60 Tagen ab Bürobeginn.
- Ordnungsgemäß notariell beglaubigte und legalisierte Abtretungsurkunde der Erfinder innerhalb von 60 Tagen ab Bürobeginn. Unter bestimmten Umständen nicht erforderlich.
- Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 16 Monaten nach der Priorität (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen, sofern das PCT/IB304-Formular verfügbar ist).
NICHT verfügbar.
JA, die Prüfung muss innerhalb von 6 Monaten nach der Veröffentlichung beantragt werden. Die Zahlung der erforderlichen Gebühren ist innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der offiziellen Anfrage fällig.
NEIN.
JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.
JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.
7 Jahre.
20 Jahre ab dem Prioritätstag bei Übereinkommensanmeldungen, dem internationalen Anmeldetag (PCT-Anmeldungen) oder dem nationalen Anmeldetag (kein Prioritätsanspruch).
10 Jahre ab dem Prioritätstag bei Übereinkommensanmeldungen, dem internationalen Anmeldetag (PCT-Anmeldungen) oder dem nationalen Anmeldetag (kein Prioritätsanspruch).
UM eignet sich für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Geräte oder Teile oder Verbesserungen davon, jedoch nicht für chemische Produkte, Zusammensetzungen, Substanzen, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit. Verwendungen sind sowohl für Patente als auch für Gebrauchsmuster von der Patentierbarkeit ausgeschlossen.
Jährlich auch während der Bearbeitung des Antrags.
NICHT verpflichtend.
JA.
