Prosecution Guidelines in Kuba

Sie haben Fragen — wir haben die Antworten!
Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.
BIP:
107,35 Milliarden US-Dollar (geschätzt)
Importe:
11,62 Milliarden $
Bevölkerung:
11,02 Millionen
Gesamtfläche:
109,84 km2
Offizielle Sprachen:
Spanisch
Währung:
Kubanischer konvertibler Peso (CUC$) (CUC)
Lokalzeit:
HH:MM:SS
Kuba
Von der WIPO verwaltete Verträge:

Vertragspartei von Das Pariser Konvention: JA.

Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster: NEIN.

Anwendbares Recht:

Gesetzesdekret 290 und Dekret 342 über Erfindungen und Designs.

Nachfrist für die Einreichung von Anträgen, ab Offenlegung:

NEIN.

Mehrere Designanwendungen — eine Anwendung für verschiedene Ausführungsformen — verfügbar:

JA.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Vollmacht.
  • Zeichnungen.
  • Kurze Beschreibung der einzelnen Zeichnungen.
  • Aufgabendokument.
Locarno-Klassifizierung:

JA.

Aufgeschobene Veröffentlichung:

JA 12 Monate

Überblick über das Registrierungsverfahren:
  • Einreichung.
  • Formelle Prüfung.
  • Publikation.
  • Einsprüche.
  • Inhaltliche Prüfung.
  • Entscheidung.
  • Berufung.
  • Endgültige Entscheidung.
  • Registrierungszertifikat.
  • Veröffentlichung der Gewährung.
Opposition:

JA, vor der Gewährung innerhalb von 60 Tagen aus der Publikation. Kündigungsmaßnahmen nach Gewährung sind ebenfalls möglich.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

1—2 Jahre ungefähr.

Schutz- und Wartungsdauer:

10 Jahre, mit Rentenzahlung ab dem 3. Jahr (1. und 2. in den Anmeldegebühren enthalten).

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Madrider System: JA.
Geltendes Markenrecht:

Gesetzesdekret 203/2000 von 1999.

Einstufung:

Gute Klassifizierung, 12. Ausgabe (2024).

Mehrklassenanwendungen:

JA.

Registrierbare Marken:

Zeichen, Wörter, Namen, Akronyme, Buchstaben, Zahlen, Geräte, Embleme, Hologramme, Farben, Kombinationen oder Farbnuancen, dreidimensionale Formen, die dreidimensionale Form einer Ware oder ihrer Verpackung.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Vollmacht lediglich unterzeichnet (keine Legalisation und keine notarielle Beglaubigung erforderlich, einfache gescannte Kopie ist ausreichend), kann zusammen mit dem Antrag oder innerhalb von 60 Tagen ab dem Anmeldetag eingereicht werden. Für die spätere Einreichung des Dokuments ist keine Gebühr erforderlich.
  • Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung und ihrer Übersetzung ins Spanische, es kann zusammen mit dem Registrierungsantrag oder innerhalb von 3 Monaten ab dem Anmeldetag eingereicht werden. Eine Kopie des Prioritätsdokuments kann auch zusammen mit der Anmeldung und dem Original und der entsprechenden Übersetzung eingereicht werden und kann verspätet eingereicht werden. Keine Gebühr für verspätete Anmeldung gilt.
Prüfung:
  • Absolut Ablehnungsgründe: JA.
  • Relativ Ablehnungsgründe: JA.

Das formaler Prüfungszeitraum ist 5 bis 6 Monate nach dem Anmeldetag der Anmeldung ist die Frist des inhaltliche Prüfung ist 6 Monate oder 180 Tage.

Einspruchsfrist:

60 Tage ab dem Veröffentlichungsdatum. Stellt das Markenamt während der förmlichen Prüfung ein Versäumnis oder eine Unregelmäßigkeit fest, kann das Markenamt seinerseits Klage erheben, um die Unregelmäßigkeit zu korrigieren, und die Prüfung der Anmeldung kann fortgesetzt werden.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

Der Markenregistrierungsprozess in der Regel dauert 18 Monate, aber aufgrund eines Rückstands überschreiten die Verzögerungen jetzt zwei Jahre. Das TM Office erstellt einen abschließenden Prüfungsbericht, in dem festgestellt wird, ob die Marke erteilt, teilweise erteilt oder verweigert wurde. Die Nichtzahlung der Zulassungsgebühren führt zur Aufgabe, was durch einen OCPI-Beschluss mitgeteilt wird.

Schutzdauer:

10 Jahre ab dem Datum der Bewerbung.

Anforderungen an die Nutzung:

Eine Nutzungserklärung ist nicht erforderlich, aber wenn die Marke nach der Erteilung 3 Jahre lang unbenutzt bleibt, kann ein Dritter eine Verwirklichungsklage einreichen. Der Widerruf kann ganz oder teilweise erfolgen.

Bedingungen für die Verlängerung:

6 Monate vor dem Verlängerungsdatum.

Gnadenfrist:

6 Monate.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 30 Monate.
Geltendes Patentrecht:

Gesetzesdekret 290 vom 1. April 2012 und Dekret 342 vom 10. August 2018.

Verfügbare Schutzarten:
  • Erfindungspatent.
  • Gebrauchsmuster.
Anforderungen an die Erstanmeldung beim örtlichen Patentamt für Erfindungen von Inländern:

JA.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Vollmacht lediglich unterzeichnet (keine Legalisierung erforderlich) innerhalb von 60 Tagen nach behördlichen Maßnahmen.
  • Abtretungsurkunde der Erfinder lediglich unterschrieben (keine Legalisierung erforderlich) innerhalb von 60 Tagen nach behördlichen Maßnahmen. Unter bestimmten Umständen nicht erforderlich.
  • Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen, sofern das PCT/IB304-Formular verfügbar ist).
Einreichung der Patentanmeldung in einer Fremdsprache:

Akzeptiert nur für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen, sofern die Ansprüche auf Spanisch oder Englisch eingereicht werden. In einem solchen Fall ist eine verspätete Einreichung der spanischen Übersetzung innerhalb von 60 Tagen nach Erledigung des Amtes möglich.

Die inhaltliche Prüfung muss vom Antragsteller beantragt werden:

NEIN.

Der Recherchenbericht muss vom Antragsteller angefordert werden:

NEIN.

Stellungnahmen Dritter:

JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.

Opposition:

JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

4 Jahre

Schutzdauer für Patente:

20 Jahre ab dem Anmeldetag.

Schutzdauer für Gebrauchsmuster:

10 Jahre ab dem Anmeldetag.

Unterschiede zwischen Gebrauchsmuster und Patent:

UM Geeignet für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.

Wartung:

Jährlich auch während der Bearbeitung des Antrags.

Kennzeichnung des Produkts mit der Anmelde-/Patentnummer:

NICHT verpflichtend.

Obligatorische Lizenzierung:

JA.

Verknüpfung:

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