Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.

Vertragspartei von Das Pariser Konvention: JA.
Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster: NEIN.
Gesetzesdekret 290 und Dekret 342 über Erfindungen und Designs.
NEIN.
JA.
- Vollmacht.
- Zeichnungen.
- Kurze Beschreibung der einzelnen Zeichnungen.
- Aufgabendokument.
JA.
JA 12 Monate
- Einreichung.
- Formelle Prüfung.
- Publikation.
- Einsprüche.
- Inhaltliche Prüfung.
- Entscheidung.
- Berufung.
- Endgültige Entscheidung.
- Registrierungszertifikat.
- Veröffentlichung der Gewährung.
JA, vor der Gewährung innerhalb von 60 Tagen aus der Publikation. Kündigungsmaßnahmen nach Gewährung sind ebenfalls möglich.
1—2 Jahre ungefähr.
10 Jahre, mit Rentenzahlung ab dem 3. Jahr (1. und 2. in den Anmeldegebühren enthalten).
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Madrider System: JA.
Gesetzesdekret 203/2000 von 1999.
Gute Klassifizierung, 12. Ausgabe (2024).
JA.
Zeichen, Wörter, Namen, Akronyme, Buchstaben, Zahlen, Geräte, Embleme, Hologramme, Farben, Kombinationen oder Farbnuancen, dreidimensionale Formen, die dreidimensionale Form einer Ware oder ihrer Verpackung.
- Vollmacht lediglich unterzeichnet (keine Legalisation und keine notarielle Beglaubigung erforderlich, einfache gescannte Kopie ist ausreichend), kann zusammen mit dem Antrag oder innerhalb von 60 Tagen ab dem Anmeldetag eingereicht werden. Für die spätere Einreichung des Dokuments ist keine Gebühr erforderlich.
- Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung und ihrer Übersetzung ins Spanische, es kann zusammen mit dem Registrierungsantrag oder innerhalb von 3 Monaten ab dem Anmeldetag eingereicht werden. Eine Kopie des Prioritätsdokuments kann auch zusammen mit der Anmeldung und dem Original und der entsprechenden Übersetzung eingereicht werden und kann verspätet eingereicht werden. Keine Gebühr für verspätete Anmeldung gilt.
- Absolut Ablehnungsgründe: JA.
- Relativ Ablehnungsgründe: JA.
Das formaler Prüfungszeitraum ist 5 bis 6 Monate nach dem Anmeldetag der Anmeldung ist die Frist des inhaltliche Prüfung ist 6 Monate oder 180 Tage.
60 Tage ab dem Veröffentlichungsdatum. Stellt das Markenamt während der förmlichen Prüfung ein Versäumnis oder eine Unregelmäßigkeit fest, kann das Markenamt seinerseits Klage erheben, um die Unregelmäßigkeit zu korrigieren, und die Prüfung der Anmeldung kann fortgesetzt werden.
Der Markenregistrierungsprozess in der Regel dauert 18 Monate, aber aufgrund eines Rückstands überschreiten die Verzögerungen jetzt zwei Jahre. Das TM Office erstellt einen abschließenden Prüfungsbericht, in dem festgestellt wird, ob die Marke erteilt, teilweise erteilt oder verweigert wurde. Die Nichtzahlung der Zulassungsgebühren führt zur Aufgabe, was durch einen OCPI-Beschluss mitgeteilt wird.
10 Jahre ab dem Datum der Bewerbung.
Eine Nutzungserklärung ist nicht erforderlich, aber wenn die Marke nach der Erteilung 3 Jahre lang unbenutzt bleibt, kann ein Dritter eine Verwirklichungsklage einreichen. Der Widerruf kann ganz oder teilweise erfolgen.
6 Monate vor dem Verlängerungsdatum.
6 Monate.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 30 Monate.
Gesetzesdekret 290 vom 1. April 2012 und Dekret 342 vom 10. August 2018.
- Erfindungspatent.
- Gebrauchsmuster.
JA.
- Vollmacht lediglich unterzeichnet (keine Legalisierung erforderlich) innerhalb von 60 Tagen nach behördlichen Maßnahmen.
- Abtretungsurkunde der Erfinder lediglich unterschrieben (keine Legalisierung erforderlich) innerhalb von 60 Tagen nach behördlichen Maßnahmen. Unter bestimmten Umständen nicht erforderlich.
- Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen, sofern das PCT/IB304-Formular verfügbar ist).
Akzeptiert nur für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen, sofern die Ansprüche auf Spanisch oder Englisch eingereicht werden. In einem solchen Fall ist eine verspätete Einreichung der spanischen Übersetzung innerhalb von 60 Tagen nach Erledigung des Amtes möglich.
NEIN.
NEIN.
JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.
JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.
4 Jahre
20 Jahre ab dem Anmeldetag.
10 Jahre ab dem Anmeldetag.
UM Geeignet für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.
Jährlich auch während der Bearbeitung des Antrags.
NICHT verpflichtend.
JA.
