Prosecution Guidelines in Kolumbien

Sie haben Fragen — wir haben die Antworten!
Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.
BIP:
363,5 Milliarden US-Dollar
Importe:
69,35 Milliarden $
Bevölkerung:
52,32 Millionen
Gesamtfläche:
1.141.748 km2
Offizielle Sprachen:
Spanisch
Währung:
Kolumbianischer Peso ($) (COP)
Lokalzeit:
HH:MM:SS
Kolumbien
Von der WIPO verwaltete Verträge:

Vertragspartei von Die Pariser Konvention: Ja. Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: NEIN.

Anwendbares Recht:

Entscheidung 486 des Gemeinschaft der Andenkommission.

Nachfrist für die Einreichung von Anträgen, ab Offenlegung:

JA, gibt es eine 12-monatige Nachfrist, sofern sie ihren Ursprung hat in:

  1. Der Designer.
  2. Ein Marken- und Patentamt.
  3. Ein Dritter, der die Informationen vom Designer erhalten hat.
Mehrere Designanwendungen — eine Anwendung für verschiedene Ausführungsformen — verfügbar:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Grafische oder fotografische Darstellung des Designs, perspektivische Ansicht und Ansicht von oben, unterer, seitlicher, vorderer und hinterer Teil.
  • Aufgabendokument.
  • Prioritätsdokument, falls zutreffend.
Locarno-Klassifizierung:

JA.

Aufgeschobene Veröffentlichung:

NEIN.

Überblick über das Registrierungsverfahren:
  • Einreichung.
  • Formelle Prüfung.
  • Publikation.
  • Opposition.
  • Prüfung im Amt (ohne Neuheit, sofern kein Einspruch eingelegt wurde).
  • Entscheidung.
Opposition:

JA innerhalb von 30 Tagen ab dem Veröffentlichungsdatum. Nach der Bewilligung des Antrags kann die Nichtigkeit beantragt werden.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

Ungefähr 7 Monate, wenn keine Einsprüche eingelegt werden. Etwa anderthalb Jahre, falls Einspruch eingelegt wurde.

Schutz- und Wartungsdauer:

10 Jahre ab dem Anmeldetag.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:

Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.

Vertragspartei von Das Madrider System: JA.

Geltendes Markenrecht:

Entscheidung 486 des Andengemeinschaft. Das Beschluss zum Andenpakt sieht ein gemeinsames Markenrecht unter den Mitgliedsländern vor (Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru). Es sieht kein einheitliches Registrierungsverfahren vor, sieht jedoch bestimmte wechselseitige Rechte vor, die auf Anfrage des Markeninhabers erhältlich sind. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das zuerst in einem Mitgliedstaat die Registrierung einer Marke beantragt hat, Widerspruch gegen eine ähnliche Marke einlegen, die in den anderen Mitgliedstaaten eingereicht wurde.

Einstufung:

Gute Klassifizierung, 13. Auflage.

Mehrklassenanwendungen:

JA.

Registrierbare Marken:

Wörter, Namen, Akronyme, Buchstaben, Zahlen, Geräte, Embleme, Hologramme, Farbkombinationen oder Farbnuancen, dreidimensionale Formen, die dreidimensionale Form einer Ware oder ihrer Verpackung, Klangmarken und jede Kombination der oben genannten Zeichen.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Vollmacht lediglich unterzeichnet (keine Legalisation und keine notarielle Beglaubigung erforderlich) innerhalb von 60 Tagen nach Beantragung der Mitteilung.
  • Gescannte Kopie der Prioritätsanmeldung und ihrer Übersetzung innerhalb von 9 Monaten ab dem Datum der Prioritätsbewerbung ins Spanische.
Prüfung:
  • Absolut Ablehnungsgründe: JA.
  • Relativ Ablehnungsgründe: JA.
Einspruchsfrist:

30 Tage ab Veröffentlichungsdatum.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

Ungefähr 8-14 Monate es sei denn, es wurden irgendwelche Hindernisse aufgeworfen.

Schutzdauer:

10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.

Anforderungen an die Nutzung:

JA. Eine Stornierung kann beantragt werden wenn die Marke seit 3 Jahren in keinem Mitgliedstaat des Andenpakts verwendet wurde, gerechnet ab dem Datum der Registrierung. Eine teilweise Stornierung ist möglich.

Bedingungen für die Verlängerung:

6 Monate vor dem Verlängerungsdatum.

Gnadenfrist:

6 Monate.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:

Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.

Vertragspartei von Das Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 31 Monate.

Geltendes Patentrecht:

Entscheidung 486Andengemeinschaft (Cartagena-Abkommen vom 1. Dezember 2000).

Verfügbare Schutzarten:
  • Erfindungspatent.
  • Gebrauchsmuster.
Anforderungen an die Erstanmeldung beim örtlichen Patentamt für Erfindungen von Inländern:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Vollmacht lediglich unterzeichnet (keine Legalisierung erforderlich) innerhalb von 60 Tagen nach behördlichen Maßnahmen.
  • Abtretungsurkunde der Erfinder lediglich unterschrieben (keine Legalisierung erforderlich) innerhalb von 60 Tagen nach behördlichen Maßnahmen.
  • Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 16 Monaten ab dem Prioritätsdatum (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen, sofern das PCT/IB304-Formular verfügbar ist).
Einreichung der Patentanmeldung in einer Fremdsprache:

NICHT verfügbar.

Die inhaltliche Prüfung muss vom Antragsteller beantragt werden:

JA innerhalb von 6 Monaten publikation.

Der Recherchenbericht muss vom Antragsteller angefordert werden:

NEIN.

Stellungnahmen Dritter:

JA innerhalb von 60 Arbeitstagen ab Veröffentlichung (Verlängerung möglich)

Opposition:

JA innerhalb von 60 Arbeitstagen ab Veröffentlichung (Verlängerung möglich).

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

2 — 3 Jahre.

Schutzdauer für Patente:
  • PCT: 20 Jahre ab dem internationalen Anmeldetag des PCT.
  • Pariser Konvention: 20 Jahre ab dem Anmeldetag in Kolumbien.
Schutzdauer für Gebrauchsmuster:
  • PCT: 10 Jahre ab dem internationalen Anmeldetag des PCT.
  • Pariser Konvention: 10 Jahre ab dem Anmeldetag in Kolumbien.
Unterschiede zwischen Gebrauchsmuster und Patent:

UM eignet sich für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.

Wartung:

Jährlich nach dem Zuschuss.

Kennzeichnung des Produkts mit der Anmelde-/Patentnummer:

NICHT verpflichtend.

Obligatorische Lizenzierung:

JA.

Verknüpfung:

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