SPTO-Subventionen 2025

5
min Lesezeit
Veröffentlicht am
3.4.2025
SPTO-Subventionen 2025
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Förderung spanischer Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen in Spanien und im Ausland

Am 1. April 2025 wurden die Bestimmungen für die Gewährung von Subventionen zur Förderung spanischer und ausländischer Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen im Amtsblatt veröffentlicht.

Ziel ist es, den internationalen Schutz von Technologie durch Patente zu fördern, um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zu verbessern.

Die Frist für die Einreichung von Anträgen beginnt am 2. April und endet am 2. Mai 2025, inklusive. Die Bearbeitung der Subventionen muss vollständig elektronisch mit dem SPTO erfolgen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Anmeldungen für Patente und/oder Gebrauchsmuster, die für diese Subventionen in Frage kommen, im Ausland eingereicht worden sein müssen, wobei die Priorität einer bei der SPTO eingereichten Patentanmeldung, eines Gebrauchsmusters, einer internationalen PCT-Anmeldung oder einer europäischen Patentanmeldung geltend gemacht wurde. Für den Zuschuss kommen die Aktivitäten in Betracht, für die folgende Ausgaben entstanden sind 1. Januar 2024 zu 31. Dezember 2024

Ebenso wurden im Laufe der Jahre spanische Patentanmeldungen und Gebrauchsmuster veröffentlicht, die keine Priorität beanspruchen 2022, 2023 und 2024 und die in früheren Ausschreibungen keinen Zuschuss erhalten haben, haben Anspruch auf einen Zuschuss. Es ist wichtig, dass die Gebühren für die vom Zuschuss abgedeckten Aktivitäten bezahlt wurden.

Natürlich würden wir uns freuen, Sie bei der Beantragung dieser Zuschüsse zu unterstützen. Wenn Sie also interessiert sind, teilen Sie uns dies bitte mit. Ebenso zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie weitere Informationen benötigen.