Neue offizielle Gebühren des Europäischen Patentamts (EPO)

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Veröffentlicht am
28.2.2022
Neue offizielle Gebühren des Europäischen Patentamts (EPO)
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Gemäß dem im Amtsblatt vom Januar 2022 veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsrats vom 15. Dezember 2021 hat das EPA eine Erhöhung einiger offizieller Gebühren mit Wirkung vom 1. April 2022 angekündigt.

Erhöhung der Amtsgebühren beim Europäischen Patentamt ab dem 1. April 2022

Gemäß dem im Amtsblatt vom Januar 2022 veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsrats vom 15. Dezember 2021 hat das EPA eine Erhöhung einiger offizieller Gebühren mit Wirkung vom 1. April 2022 angekündigt.

Auch wenn dieser Anstieg recht gering ist, kann es ratsam sein, die Zahlung ausstehender offizieller Gebühren (z. B. Wartungsgebühren, die bis zu 3 Monate im Voraus bezahlt werden können) oder sogar die Einreichung neuer Anträge vor diesem Datum in Betracht zu ziehen, um einige Einsparungen zu erzielen.

Die neuen offiziellen Gebühren sind verfügbar unter EPO — Beschluss des Verwaltungsrats vom 15. Dezember 2021 zur Änderung von Artikel 2 der Gebührenordnung und zur Anpassung der Höhe der Ermäßigung der Gebühr für die ergänzende europäische Recherche, wenn der internationale oder ergänzende internationale Recherchenbericht von einer der Europäischen Internationalen Recherchenbehörden erstellt wurde (CA/D 13/21)

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, falls Sie weitere Informationen benötigen.