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DAS BRASILIANISCHE BERUFUNGSGERICHT STELLTE KLAR, DASS ANSPRÜCHE AUF THERAPEUTISCHE METHODEN IN DAS SCHWEIZERISCHE FORMAT UMFORMULIERT WERDEN KÖNNEN.
Brasilien ist eines von vielen Ländern, in denen Ansprüche, die sich auf therapeutische Methoden beziehen, vom Patentschutz ausgeschlossen sind. Diese Rechtsauffassung schützt die ethische medizinische Praxis, indem sie sicherstellt, dass Angehörige der Gesundheitsberufe Patienten behandeln können, ohne das Risiko einzugehen, Patentrechte zu verletzen. Therapeutische Methoden sind zwar nach wie vor nicht patentierbar, doch Verbindungen und Zusammensetzungen sowie deren medizinische Verwendungszwecke wurden in“Schweizer Typ“ Format, gelten als förderfähiger Gegenstand.
In der Vergangenheit hat das brasilianische Patent- und Markenamt (BRPTO) Einwände gegen Änderungen erhoben, mit denen Ansprüche auf therapeutische Verfahren nach Beantragung einer Prüfung in Ansprüche nach schweizerischer Art umformuliert wurden, und zwar unter Berufung auf Artikel 32 und mit der Begründung, dass durch solche Umformulierungen der Schutzbereich des Gegenstands, für den die Prüfung beantragt wurde, verändert wurde. Diese restriktive Auslegung könnte sich ändern.
Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesberufungsgerichts für die zweite Region (TRF-2) hat diese Position in Frage gestellt. Das Gericht hob die Ablehnung der Teilanmeldung PI 9917687-4 (Berufungssache #0225909 -95.2017.4.02.5101) durch das BRPTO auf, die Ansprüche enthielt, die in das schweizerische Format umformuliert wurden. Das Gericht stützte sich auf einen Bericht eines vom Gericht bestellten Sachverständigen, der zu dem Schluss kam, dass die Neuformulierungen des schweizerischen Formats den Schutzbereich eher einschränken als erweitern. Folglich entschied das Gericht, dass solche Änderungen nicht gegen Artikel 32 verstoßen. Die Verwaltungsentscheidung des BRPTO wurde für nichtig erklärt, und die Prüfung der Teilanmeldung erfolgt im Anschluss an das reguläre Strafverfolgungsverfahren.
Diese wegweisende Entscheidung bietet Anmeldern, die in Brasilien den Schutz von Erfindungen für medizinische Zwecke beantragen, mehr Klarheit und Anpassungsfähigkeit. Tatsächlich würde diese Entscheidung des Berufungsgerichts die Angleichung der brasilianischen Praktiken an internationale Standards unterstützen und so ein innovationsfreundlicheres Patentumfeld in der Biotechnologie- und Pharmaindustrie stärken.
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