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Das Gericht der Europäischen Union hat bestätigt, dass Zalando qualifiziert sich als Sehr große Online-Plattform (VLOP) unter den der EU Gesetz über digitale Dienste (DSA).
In der Entscheidung wird klargestellt, dass die Plattformen Folgendes enthalten müssen alle Personen, die mit ihren Inhalten interagieren bei der Berechnung der Anzahl der „aktiven Nutzer“ — nicht nur registrierte Nutzer oder zahlende Kunden. Diese weit gefasste Interpretation bedeutet, dass selbst Besucher, die lediglich die Produktangebote durchstöbern, zur Gesamtzahl zählen.
Das Urteil ist bedeutsam, weil es eine festlegt einheitliches und quantifizierbares Verfahren um festzustellen, welche Plattformen unter die strengeren Transparenz-, Compliance- und Verbraucherschutzanforderungen der DSA fallen. In der Praxis bedeutet das Zalando in der gleichen Kategorie wie Amazon, eBay, YouTube und TikTok — Unternehmen, die jetzt stärkere Aufsichts-, Beschwerde- und Rechenschaftsmechanismen einführen müssen, um ein sichereres und faireres digitales Umfeld zu gewährleisten.
📖 Lesen Sie den ganzen Artikel hier: 👉 https://rsw.beck.de/zeitschriften/grur/grur-prax