
Verfolgung einer Markenanmeldung in Panama
Archivierung
Das Anmeldetag einer panamaischen Marke ist das bei Einreichung des Antrags zugewiesen.
Wird eine Priorität in Anspruch genommen, so bleibt der Anmeldetag derselbe, der Prioritätstag ist jedoch der beanspruchte.
Formelle Prüfung
Innerhalb von 30 bis 90 Tagen ab dem Anmeldetag
Das Markenamt stellt fest, ob der Antrag den formalen Anforderungen entspricht, und analysiert den Antrag sowohl auf absolute als auch auf relative Ablehnungsgründe. Dies beinhaltet eine Suche nach möglichen rechtlichen Hindernissen.
Wenn keine Hindernisse gefunden werden, ordnet das Markenamt die Veröffentlichung der Marke an.
Publikation
Innerhalb von 30 bis 45 Tagen aus der formellen Prüfung
Wenn das Markenamt der Ansicht ist, dass der Antrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wird der Antrag zu Widerspruchszwecken im Amtsblatt veröffentlicht.
Einspruchsfrist
2 Monate ab dem Veröffentlichungsdatum
Die Widerspruchsfrist beginnt, sobald die Marke veröffentlicht ist, und endet 2 Monate nach der Veröffentlichung.
Sachliche Prüfung
Gebühren für die Registrierung
Gewährung
Innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldetag
Wurden keine Einsprüche eingelegt, erteilt das Markenamt die Marke.
Die Marke wird für einen Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Anmeldung, geschützt.
Bescheinigung über die Registrierung
3 Monate, gerechnet ab dem Tag der Bewilligungsentscheidung
Nachdem das Markenamt seine Erteilungsentscheidung getroffen hat, wird es innerhalb der nächsten Frist eine Registrierungsbescheinigung in Papierform ausstellen 60 Arbeitstage.
Das Anmeldetag einer panamaischen Marke ist das bei Einreichung des Antrags zugewiesen.
Wird eine Priorität in Anspruch genommen, so bleibt der Anmeldetag derselbe, der Prioritätstag ist jedoch der beanspruchte.
Innerhalb von 30 bis 90 Tagen ab dem Anmeldetag
Das Markenamt stellt fest, ob der Antrag den formalen Anforderungen entspricht, und analysiert den Antrag sowohl auf absolute als auch auf relative Ablehnungsgründe. Dies beinhaltet eine Suche nach möglichen rechtlichen Hindernissen.
Wenn keine Hindernisse gefunden werden, ordnet das Markenamt die Veröffentlichung der Marke an.
Innerhalb von 30 bis 45 Tagen aus der formellen Prüfung
Wenn das Markenamt der Ansicht ist, dass der Antrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wird der Antrag zu Widerspruchszwecken im Amtsblatt veröffentlicht.
2 Monate ab dem Veröffentlichungsdatum
Die Widerspruchsfrist beginnt, sobald die Marke veröffentlicht ist, und endet 2 Monate nach der Veröffentlichung.
Innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldetag
Wurden keine Einsprüche eingelegt, erteilt das Markenamt die Marke.
Die Marke wird für einen Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Anmeldung, geschützt.
3 Monate, gerechnet ab dem Tag der Bewilligungsentscheidung
Nachdem das Markenamt seine Erteilungsentscheidung getroffen hat, wird es innerhalb der nächsten Frist eine Registrierungsbescheinigung in Papierform ausstellen 60 Arbeitstage.
Nützliche Informationen
Nach geltendem Recht hat eine Marke nach ihrer Registrierung eine Frist von 5 Jahren, in der sie nicht gelöscht werden kann. Danach kann jeder Dritte eine Kündigungsklage wegen Nichtbenutzung beantragen.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Verwendung der Marke nicht von Amts wegen vom PATMO bewertet wird und dass der Eigentümer auch nicht regelmäßig Benutzungsnachweise vorlegen muss. Die Bewertung der Verwendung einer Marke erfolgt nur für den Fall, dass eine Löschungsklage eingereicht wird.
