
Verfolgung einer Markenanmeldung in Nicaragua
Archivierung
Das Anmeldetag einer nicaraguanischen Marke ist das bei Einreichung des Antrags zugewiesen.
Wird eine Priorität in Anspruch genommen, so bleibt der Anmeldetag derselbe, der Prioritätstag ist jedoch der beanspruchte.
Formelle Prüfung
Innerhalb von 30 Arbeitstagen ab dem Anmeldetag
Das nicaraguanische Markenamt wird entscheiden innerhalb von 30 Arbeitstagen wenn der Antrag die formalen Mindestanforderungen erfüllt.
Ist dies der Fall, ordnet das Markenamt die Veröffentlichung der Marke an.
Publikation
Innerhalb von 15 Arbeitstagen aus der Reihenfolge der Veröffentlichung
Die Marke wird zu Widerspruchszwecken im Amtsblatt veröffentlicht.
Einspruchsfrist
30 Arbeitstage, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum
Die Widerspruchsfrist beginnt, sobald die Marke veröffentlicht ist, und endet 30 Arbeitstage nach der Veröffentlichung. Diese Frist kann nur einmal um weitere fünfzehn (15) Arbeitstage verlängert werden, indem ein Verlängerungsantrag gestellt und die entsprechende offizielle Verlängerungsgebühr entrichtet wird. Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der Einspruchsfrist gestellt werden.
Sachliche Prüfung
Ende der Einspruchsfrist + maximal 60 Arbeitstage
Während dieser Phase analysiert das Markenamt den Antrag sowohl auf absolute als auch auf relative Ablehnungsgründe. Dies beinhaltet eine Suche nach potenziellen rechtlichen Hindernissen.
Gebühren für die Registrierung
Gewährung
Innerhalb von 8 bis 10 Monaten ab dem Anmeldetag
Wenn keine Hindernisse gefunden werden, erteilt das Markenamt die Marke.
Die Marke wird für einen Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab dem Tag der Erteilung, geschützt.
Bescheinigung über die Registrierung
Sachprüfung + 2 Monate, gerechnet ab dem Tag des Erteilungsbeschlusses
Eine Registrierungsbescheinigung in Papierform wird innerhalb der nächsten Zeit ausgestellt 60 Arbeitstage ungefähr.
Das Anmeldetag einer nicaraguanischen Marke ist das bei Einreichung des Antrags zugewiesen.
Wird eine Priorität in Anspruch genommen, so bleibt der Anmeldetag derselbe, der Prioritätstag ist jedoch der beanspruchte.
Innerhalb von 30 Arbeitstagen ab dem Anmeldetag
Das nicaraguanische Markenamt wird entscheiden innerhalb von 30 Arbeitstagen wenn der Antrag die formalen Mindestanforderungen erfüllt.
Ist dies der Fall, ordnet das Markenamt die Veröffentlichung der Marke an.
Innerhalb von 15 Arbeitstagen aus der Reihenfolge der Veröffentlichung
Die Marke wird zu Widerspruchszwecken im Amtsblatt veröffentlicht.
30 Arbeitstage, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum
Die Widerspruchsfrist beginnt, sobald die Marke veröffentlicht ist, und endet 30 Arbeitstage nach der Veröffentlichung. Diese Frist kann nur einmal um weitere fünfzehn (15) Arbeitstage verlängert werden, indem ein Verlängerungsantrag gestellt und die entsprechende offizielle Verlängerungsgebühr entrichtet wird. Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der Einspruchsfrist gestellt werden.
Ende der Einspruchsfrist + maximal 60 Arbeitstage
Während dieser Phase analysiert das Markenamt den Antrag sowohl auf absolute als auch auf relative Ablehnungsgründe. Dies beinhaltet eine Suche nach potenziellen rechtlichen Hindernissen.
Innerhalb von 8 bis 10 Monaten ab dem Anmeldetag
Wenn keine Hindernisse gefunden werden, erteilt das Markenamt die Marke.
Die Marke wird für einen Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab dem Tag der Erteilung, geschützt.
Sachprüfung + 2 Monate, gerechnet ab dem Tag des Erteilungsbeschlusses
Eine Registrierungsbescheinigung in Papierform wird innerhalb der nächsten Zeit ausgestellt 60 Arbeitstage ungefähr.
Nützliche Informationen
Nach geltendem Recht hat eine Marke nach ihrer Registrierung eine Frist von 3 Jahren, in der sie nicht gelöscht werden kann. Danach kann jeder Dritte eine Kündigungsklage wegen Nichtbenutzung beantragen.
Es ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Verwendung der Marke nicht von Amts wegen von der NGTMO bewertet wird und dass der Eigentümer auch nicht in regelmäßigen Abständen irgendwelche Benutzungsnachweise einreichen muss. Die Bewertung der Verwendung einer Marke erfolgt nur für den Fall, dass eine Löschungsklage eingereicht wird.
