Markenanmeldung in Mexiko

Verfolgung einer Markenanmeldung in Mexiko

Archivierung

Das Anmeldetag einer mexikanischen Marke ist das zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags zugewiesen.

Wird die Priorität in Anspruch genommen, so bleibt der Anmeldetag derselbe, der Prioritätstag wird jedoch in der Anmeldung anerkannt.

Formelle Prüfung

Publikation

Innerhalb von 10 Tagen ab dem Anmeldetag

Wenn die Markenanmeldung die nach mexikanischem Recht festgelegten Mindestanforderungen erfüllt, ordnet das Markenamt die Veröffentlichung spätestens an innerhalb von 10 Tagen nachdem der Antrag eingereicht wurde.

Die Marke wird für Widerspruchszwecke für einen Zeitraum von einem Monat im Amtsblatt veröffentlicht.

Einspruchsfrist

Publikation + 1 Monat

In dieser Frist kann jeder Dritte, der ein Interesse daran hat, gegen den Antrag Einspruch einzulegen, Widerspruch einlegen.

Die Widerspruchsfrist kann nicht verlängert werden.

Sachliche Prüfung

Ungefähr 6 Monate

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird IMPI mit der formellen, absoluten und relativen Begründungsprüfung der Markenanmeldung fortfahren.

Falls ein Widerspruch eingelegt wurde, wird dieser zusammen mit der Sachprüfung der Marke mitgeteilt.

Gebühren für die Registrierung

Gewährung

Innerhalb von 8 bis 10 Monaten ab dem Anmeldetag

Wenn keine Hindernisse festgestellt werden, erteilt das mexikanische Markenamt die Marke.

Die Marke wird für einen Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab dem Tag der Erteilung, geschützt.

Bescheinigung über die Registrierung

1 Monat gerechnet ab dem Tag des Erteilungsbeschlusses

Das Markenamt stellt ungefähr innerhalb eines Monats nach der Erteilung eine elektronische Registrierungsbescheinigung aus.

Archivierung

Das Anmeldetag einer mexikanischen Marke ist das zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags zugewiesen.

Wird die Priorität in Anspruch genommen, so bleibt der Anmeldetag derselbe, der Prioritätstag wird jedoch in der Anmeldung anerkannt.

Formelle Prüfung
Publikation

Innerhalb von 10 Tagen ab dem Anmeldetag

Wenn die Markenanmeldung die nach mexikanischem Recht festgelegten Mindestanforderungen erfüllt, ordnet das Markenamt die Veröffentlichung spätestens an innerhalb von 10 Tagen nachdem der Antrag eingereicht wurde.

Die Marke wird für Widerspruchszwecke für einen Zeitraum von einem Monat im Amtsblatt veröffentlicht.

Einspruchsfrist

Publikation + 1 Monat

In dieser Frist kann jeder Dritte, der ein Interesse daran hat, gegen den Antrag Einspruch einzulegen, Widerspruch einlegen.

Die Widerspruchsfrist kann nicht verlängert werden.

Sachliche Prüfung

Ungefähr 6 Monate

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird IMPI mit der formellen, absoluten und relativen Begründungsprüfung der Markenanmeldung fortfahren.

Falls ein Widerspruch eingelegt wurde, wird dieser zusammen mit der Sachprüfung der Marke mitgeteilt.

Gebühren für die Registrierung
Gewährung

Innerhalb von 8 bis 10 Monaten ab dem Anmeldetag

Wenn keine Hindernisse festgestellt werden, erteilt das mexikanische Markenamt die Marke.

Die Marke wird für einen Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab dem Tag der Erteilung, geschützt.

Bescheinigung über die Registrierung

1 Monat gerechnet ab dem Tag des Erteilungsbeschlusses

Das Markenamt stellt ungefähr innerhalb eines Monats nach der Erteilung eine elektronische Registrierungsbescheinigung aus.

Nützliche Informationen

Nach geltendem Recht ist eine Marke nach Ablauf von 3 Jahren nach ihrer Registrierung anfällig für eine Nichtzulassung.

Eine Nutzungserklärung muss innerhalb der ersten drei Monate ab dem dritten Jahr nach dem Registrierungsdatum eingereicht werden. (Diese Verpflichtung ist nur für Marken verbindlich, die nach dem 10. August 2018 erteilt wurden.)

Eine zweite Nutzungserklärung muss zusammen mit jedem Verlängerungsantrag eingereicht werden.