
Nützliche Informationen
Nach geltendem Recht hat eine Marke nach ihrer Registrierung eine Frist von 3 Jahren, in der sie nicht gelöscht werden kann. Danach kann jeder Dritte eine Kündigungsklage wegen Nichtbenutzung beantragen.
Es ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Verwendung der Marke nicht von Amts wegen vom HOTMO bewertet wird und dass der Eigentümer auch nicht in regelmäßigen Abständen einen Benutzungsnachweis vorlegen muss. Die Bewertung der Verwendung einer Marke erfolgt nur für den Fall, dass eine Löschungsklage eingereicht wird.
