Markenanmeldung in El Salvador

Verfolgung einer Markenanmeldung in El Salvador

Archivierung

Das Anmeldetag einer salvadorianischen Marke ist das bei Einreichung des Antrags zugewiesen.

Wird eine Priorität in Anspruch genommen, so bleibt der Anmeldetag derselbe, es wird jedoch der in Anspruch genommene Prioritätstag verwendet.

Formelle Prüfung

Innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Anmeldetag

Das Markenamt stellt fest, ob der Antrag den formalen Anforderungen entspricht, und analysiert den Antrag sowohl auf absolute als auch auf relative Ablehnungsgründe. Dies beinhaltet eine Suche nach möglichen rechtlichen Hindernissen.

Publikation

Innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Prüfungszeit

Sobald der Prüfungszeitraum abgelaufen ist und keine Einwände erhoben wurden, wird die Marke dreimal im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Marke muss außerdem dreimal in einer „Lokalzeitung mit großer Auflage“ veröffentlicht werden.

Einspruchsfrist

2 Monate ab dem ersten Veröffentlichungsdatum im Amtsblatt

Die Widerspruchsfrist beginnt, sobald die Marke zum ersten Mal im Amtsblatt veröffentlicht wird, und endet 2 Monate nach der ersten Veröffentlichung im Amtsblatt.

Sachliche Prüfung

Gebühren für die Registrierung

3 Monate, gerechnet ab dem Tag des Erteilungsbeschlusses

Nachdem das Markenamt seine Entscheidung getroffen hat, dem Antrag stattzugeben, hat der Antragsteller 3 Monate um die Anmeldegebühren zu bezahlen.

Wenn die Gebühren nicht bezahlt werden, wird der Antrag für aufgegeben erklärt.

Gewährung

Ungefähr 8 Monate ab dem Anmeldetag gezählt

Wenn keine Hindernisse gefunden werden, erteilt das salvadorianische Markenamt die Marke.

Die Marke wird für einen Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab dem Tag der Erteilung, geschützt.

Bescheinigung über die Registrierung

Sobald die Anmeldegebühren bezahlt wurden, eine Registrierungsbescheinigung in Papierform wird ausgestellt.

Archivierung

Das Anmeldetag einer salvadorianischen Marke ist das bei Einreichung des Antrags zugewiesen.

Wird eine Priorität in Anspruch genommen, so bleibt der Anmeldetag derselbe, es wird jedoch der in Anspruch genommene Prioritätstag verwendet.

Formelle Prüfung

Innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Anmeldetag

Das Markenamt stellt fest, ob der Antrag den formalen Anforderungen entspricht, und analysiert den Antrag sowohl auf absolute als auch auf relative Ablehnungsgründe. Dies beinhaltet eine Suche nach möglichen rechtlichen Hindernissen.

Publikation

Innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Prüfungszeit

Sobald der Prüfungszeitraum abgelaufen ist und keine Einwände erhoben wurden, wird die Marke dreimal im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Marke muss außerdem dreimal in einer „Lokalzeitung mit großer Auflage“ veröffentlicht werden.

Einspruchsfrist

2 Monate ab dem ersten Veröffentlichungsdatum im Amtsblatt

Die Widerspruchsfrist beginnt, sobald die Marke zum ersten Mal im Amtsblatt veröffentlicht wird, und endet 2 Monate nach der ersten Veröffentlichung im Amtsblatt.

Sachliche Prüfung
Gebühren für die Registrierung

3 Monate, gerechnet ab dem Tag des Erteilungsbeschlusses

Nachdem das Markenamt seine Entscheidung getroffen hat, dem Antrag stattzugeben, hat der Antragsteller 3 Monate um die Anmeldegebühren zu bezahlen.

Wenn die Gebühren nicht bezahlt werden, wird der Antrag für aufgegeben erklärt.

Gewährung

Ungefähr 8 Monate ab dem Anmeldetag gezählt

Wenn keine Hindernisse gefunden werden, erteilt das salvadorianische Markenamt die Marke.

Die Marke wird für einen Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab dem Tag der Erteilung, geschützt.

Bescheinigung über die Registrierung

Sobald die Anmeldegebühren bezahlt wurden, eine Registrierungsbescheinigung in Papierform wird ausgestellt.

Nützliche Informationen

Nach geltendem Recht hat eine Marke nach ihrer Registrierung eine Frist von 5 Jahren, in der sie nicht gelöscht werden kann. Danach kann jeder Dritte eine Kündigungsklage wegen Nichtbenutzung beantragen.

Es ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Verwendung der Marke nicht von Amts wegen von der ESTMO bewertet wird und dass der Inhaber auch nicht regelmäßig Benutzungsnachweise vorlegen muss. Die Bewertung der Verwendung einer Marke erfolgt nur für den Fall, dass eine Löschungsklage eingereicht wird.