Markenanmeldung in der Dominikanischen Republik

Verfolgung einer Markenanmeldung in der Dominikanischen Republik

Archivierung

Das Anmeldetag einer dominikanischen Marke ist das bei Einreichung des Antrags zugewiesen.

Wird eine Priorität in Anspruch genommen, so bleibt der Anmeldetag derselbe, es wird jedoch der in Anspruch genommene Prioritätstag verwendet.

Formelle Prüfung

Innerhalb von 10 bis 20 Arbeitstagen ab dem Anmeldetag

Das Markenamt stellt fest, ob der Antrag den formalen Anforderungen entspricht, und analysiert den Antrag sowohl auf absolute als auch auf relative Ablehnungsgründe. Dies beinhaltet eine Suche nach möglichen rechtlichen Hindernissen.

Publikation

Innerhalb von 60 Tagen ab dem Anmeldetag

Sobald der Prüfungszeitraum abgelaufen ist und keine Einwände erhoben wurden, stellt das Markenamt den Genehmigungsbescheid aus, in dem eine Frist von 30 Tagen für die Zahlung der Veröffentlichungsgebühren festgelegt ist. Sobald die offiziellen Gebühren bezahlt sind, wird die Marke für Widerspruchszwecke in einem der offiziellen Bulletins veröffentlicht, die vom dominikanischen Markenamt am 15. und letzten Tag jedes Monats herausgegeben werden.

Wenn die Veröffentlichungsgebühren nicht bezahlt werden, gilt die Marke als aufgegeben.

Einspruchsfrist

45 Tage ab dem Veröffentlichungsdatum gezählt

Die Widerspruchsfrist beginnt, sobald die Marke veröffentlicht ist, und endet 45 Tage nach der Veröffentlichung.

Jeder Dritte, der der Ansicht ist, dass die Markenanmeldung seine Markenrechte beeinträchtigt, kann beim dominikanischen Markenamt Einspruch einlegen.

Sachliche Prüfung

Gebühren für die Registrierung

Gewährung

Innerhalb von 3 bis 4 Monaten ab dem Anmeldetag

Wenn keine Hindernisse gefunden werden, erteilt das Markenamt die Marke und stellt die Registrierungsbescheinigung aus.

Die Marke wird für einen Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab dem Tag der Erteilung, geschützt.

Bescheinigung über die Registrierung

Innerhalb von 3 bis 4 Monaten ab dem Anmeldetag

Das dominikanische Markenamt hat damit begonnen, Markenzertifikate elektronisch auszustellen. Einige Zertifikate werden jedoch weiterhin in Papierform gedruckt.

Archivierung

Das Anmeldetag einer dominikanischen Marke ist das bei Einreichung des Antrags zugewiesen.

Wird eine Priorität in Anspruch genommen, so bleibt der Anmeldetag derselbe, es wird jedoch der in Anspruch genommene Prioritätstag verwendet.

Formelle Prüfung

Innerhalb von 10 bis 20 Arbeitstagen ab dem Anmeldetag

Das Markenamt stellt fest, ob der Antrag den formalen Anforderungen entspricht, und analysiert den Antrag sowohl auf absolute als auch auf relative Ablehnungsgründe. Dies beinhaltet eine Suche nach möglichen rechtlichen Hindernissen.

Publikation

Innerhalb von 60 Tagen ab dem Anmeldetag

Sobald der Prüfungszeitraum abgelaufen ist und keine Einwände erhoben wurden, stellt das Markenamt den Genehmigungsbescheid aus, in dem eine Frist von 30 Tagen für die Zahlung der Veröffentlichungsgebühren festgelegt ist. Sobald die offiziellen Gebühren bezahlt sind, wird die Marke für Widerspruchszwecke in einem der offiziellen Bulletins veröffentlicht, die vom dominikanischen Markenamt am 15. und letzten Tag jedes Monats herausgegeben werden.

Wenn die Veröffentlichungsgebühren nicht bezahlt werden, gilt die Marke als aufgegeben.

Einspruchsfrist

45 Tage ab dem Veröffentlichungsdatum gezählt

Die Widerspruchsfrist beginnt, sobald die Marke veröffentlicht ist, und endet 45 Tage nach der Veröffentlichung.

Jeder Dritte, der der Ansicht ist, dass die Markenanmeldung seine Markenrechte beeinträchtigt, kann beim dominikanischen Markenamt Einspruch einlegen.

Sachliche Prüfung
Gebühren für die Registrierung
Gewährung

Innerhalb von 3 bis 4 Monaten ab dem Anmeldetag

Wenn keine Hindernisse gefunden werden, erteilt das Markenamt die Marke und stellt die Registrierungsbescheinigung aus.

Die Marke wird für einen Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab dem Tag der Erteilung, geschützt.

Bescheinigung über die Registrierung

Innerhalb von 3 bis 4 Monaten ab dem Anmeldetag

Das dominikanische Markenamt hat damit begonnen, Markenzertifikate elektronisch auszustellen. Einige Zertifikate werden jedoch weiterhin in Papierform gedruckt.

Nützliche Informationen

Nach geltendem Recht hat eine Marke nach ihrer Registrierung eine Frist von 3 Jahren, in der sie nicht gelöscht werden kann. Danach kann jeder Dritte eine Kündigungsklage wegen Nichtbenutzung beantragen.

Es ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Verwendung der Marke nicht von Amts wegen vom DOTMO bewertet wird und dass der Eigentümer auch nicht regelmäßig Benutzungsnachweise vorlegen muss. Die Bewertung der Verwendung einer Marke erfolgt nur für den Fall, dass eine Löschungsklage eingereicht wird.