
Nützliche Informationen
Nach argentinischem Recht hat eine Marke nach ihrer Registrierung eine Frist von 5 Jahren, in der sie nicht gelöscht werden kann. Danach kann jeder Dritte eine Stornoklage wegen Nichtbenutzung beantragen.
Außerdem muss seit dem 3. Juni 2019 die Verwendung der Marke während der gesamten Lebensdauer der Marke alle 5 Jahre gemeldet werden. Eine eidesstattliche Nutzungserklärung muss zwischen dem 5. und 6. Jahr eingereicht werden, gerechnet ab dem Tag der Registrierung von Marken, die am/nach dem 12. Januar 2013 registriert oder erneuert wurden, sowie bei jeder nachfolgenden Verlängerung.
