Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.

- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: NEIN.
1995 Gewerbliches Eigentumsrecht.
NEIN.
NEIN.
- Notariell beglaubigte und mit der Apostille legalisierte Vollmacht.
- Notariell beglaubigtes und legalisiertes Abtretungsdokument.
- Zeichnungen.
- Zusammenfassung und Beschreibung.
- Prioritätsbeleg, falls zutreffend.
JA.
NEIN.
- Einreichung.
- Veröffentlichung in der Zeitung.
- Veröffentlichung im Amtsblatt.
- Inhaltliche Prüfung.
- Entscheidung.
JA vor der Gewährung.
Mehr als 8 Jahre, aufgrund eines erheblichen Rückstands beim Patentamt.
10 Jahre, gerechnet ab dem Datum der Registrierung.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
1956 Gesetz über gewerbliches Eigentum.
Gute Klassifizierung, 11. Ausgabe.
NEIN.
Alle Unterscheidungsmerkmale wie Wörter, Namen, Akronyme, Buchstaben, Zahlen und Geräte. Eine Farbe allein kann nicht als Marke registriert werden. Farben können jedoch als Marken geschützt werden, wenn sie durch eine Form definiert werden oder wenn sie Teil einer größeren Marke wie einer Marke oder eines Slogans sind.
- Ordnungsgemäss notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht durch die Apostille innerhalb von 30 Tagen nach der offiziellen Anfrage.
- Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung und ihrer Übersetzung innerhalb von 3 Monaten ab Anmeldetag ins Spanische.
- Die Übersetzung des Prioritätsantrags muss von einem vor Ort vereidigten Übersetzer unterschrieben werden.
- Absolut Ablehnungsgründe: JA.
- Relativ Ablehnungsgründe: JA.
30 Tage ab Veröffentlichungsdatum.
Erwidert der Anmelder einen innerhalb der gesetzlichen Frist eingelegten Einspruch nicht, so gilt die Anmeldung als aufgegeben.
Ungefähr 15 Monate es sei denn, es wurden irgendwelche Hindernisse aufgeworfen.
15 Jahre ab dem Tag der Registrierung für Marken, die am oder nach dem 17. September 2008 erteilt wurden.
JA. Eine Stornierung kann beantragt werden wenn die Marke seit 2 Jahren nicht mehr verwendet wurde, gerechnet ab dem Datum der Registrierung. Da die Beweislast für die Nichtbenutzung jedoch beim Antragsteller liegt, der den Antrag auf Löschung gestellt hat, ist es in der Praxis äußerst schwierig, die Löschung einer Marke zu erwirken.
6 Monate vor dem Verlängerungsdatum.
6 Monate.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): NEIN.
Patentgesetz von 1955.
Erfindungspatent.
NEIN.
- Ordnungsgemäss notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht innerhalb von 30 Tagen ab Bürobeginn.
- Ordnungsgemäß notariell beglaubigte und legalisierte Abtretungsurkunde der Erfinder innerhalb von 30 Tagen ab Bürobeginn.
- Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 30 Tagen ab Bürobeginn. Die Übersetzung des Prioritätsantrags muss von einem vor Ort vereidigten Übersetzer unterzeichnet werden.
NICHT verfügbar.
NEIN.
NEIN.
JA innerhalb von 30 Tagen aus der Veröffentlichung.
JA innerhalb von 30 Tagen aus der Veröffentlichung.
7 Jahre.
20 Jahre ab dem Datum der Gewährung.
10 Jahre ab dem Datum der Gewährung.
Auf die Verbesserung einer geschützten Erfindung gerichtet.
Jährlich nach dem Zuschuss.
NICHT verpflichtend.
JA.
