Prosecution Guidelines in Venezuela

Sie haben Fragen — wir haben die Antworten!
Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.
BIP:
102,33 Milliarden US-Dollar
Importe:
9,10 Milliarden $
Bevölkerung:
28,30 Millionen
Gesamtfläche:
916,45 km2
Offizielle Sprachen:
Spanisch
Währung:
Bolívar Soberano (BS.) (VES)
Lokalzeit:
HH:MM:SS
Venezuela
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: NEIN.
Anwendbares Recht:

1995 Gewerbliches Eigentumsrecht.

Nachfrist für die Einreichung von Anträgen, ab Offenlegung:

NEIN.

Mehrere Designanwendungen — eine Anwendung für verschiedene Ausführungsformen — verfügbar:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Notariell beglaubigte und mit der Apostille legalisierte Vollmacht.
  • Notariell beglaubigtes und legalisiertes Abtretungsdokument.
  • Zeichnungen.
  • Zusammenfassung und Beschreibung.
  • Prioritätsbeleg, falls zutreffend.
Locarno-Klassifizierung:

JA.

Aufgeschobene Veröffentlichung:

NEIN.

Überblick über das Registrierungsverfahren:
  • Einreichung.
  • Veröffentlichung in der Zeitung.
  • Veröffentlichung im Amtsblatt.
  • Inhaltliche Prüfung.
  • Entscheidung.
Opposition:

JA vor der Gewährung.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

Mehr als 8 Jahre, aufgrund eines erheblichen Rückstands beim Patentamt.

Schutz- und Wartungsdauer:

10 Jahre, gerechnet ab dem Datum der Registrierung.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
Geltendes Markenrecht:

1956 Gesetz über gewerbliches Eigentum.

Einstufung:

Gute Klassifizierung, 11. Ausgabe.

Mehrklassenanwendungen:

NEIN.

Registrierbare Marken:

Alle Unterscheidungsmerkmale wie Wörter, Namen, Akronyme, Buchstaben, Zahlen und Geräte. Eine Farbe allein kann nicht als Marke registriert werden. Farben können jedoch als Marken geschützt werden, wenn sie durch eine Form definiert werden oder wenn sie Teil einer größeren Marke wie einer Marke oder eines Slogans sind.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Ordnungsgemäss notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht durch die Apostille innerhalb von 30 Tagen nach der offiziellen Anfrage.
  • Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung und ihrer Übersetzung innerhalb von 3 Monaten ab Anmeldetag ins Spanische.
  • Die Übersetzung des Prioritätsantrags muss von einem vor Ort vereidigten Übersetzer unterschrieben werden.
Prüfung:
  • Absolut Ablehnungsgründe: JA.
  • Relativ Ablehnungsgründe: JA.
Einspruchsfrist:

30 Tage ab Veröffentlichungsdatum.

Erwidert der Anmelder einen innerhalb der gesetzlichen Frist eingelegten Einspruch nicht, so gilt die Anmeldung als aufgegeben.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

Ungefähr 15 Monate es sei denn, es wurden irgendwelche Hindernisse aufgeworfen.

Schutzdauer:

15 Jahre ab dem Tag der Registrierung für Marken, die am oder nach dem 17. September 2008 erteilt wurden.

Anforderungen an die Nutzung:

JA. Eine Stornierung kann beantragt werden wenn die Marke seit 2 Jahren nicht mehr verwendet wurde, gerechnet ab dem Datum der Registrierung. Da die Beweislast für die Nichtbenutzung jedoch beim Antragsteller liegt, der den Antrag auf Löschung gestellt hat, ist es in der Praxis äußerst schwierig, die Löschung einer Marke zu erwirken.

Bedingungen für die Verlängerung:

6 Monate vor dem Verlängerungsdatum.

Gnadenfrist:

6 Monate.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): NEIN.
Geltendes Patentrecht:

Patentgesetz von 1955.

Verfügbare Schutzarten:

Erfindungspatent.

Anforderungen an die Erstanmeldung beim örtlichen Patentamt für Erfindungen von Inländern:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Ordnungsgemäss notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht innerhalb von 30 Tagen ab Bürobeginn.
  • Ordnungsgemäß notariell beglaubigte und legalisierte Abtretungsurkunde der Erfinder innerhalb von 30 Tagen ab Bürobeginn.
  • Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 30 Tagen ab Bürobeginn. Die Übersetzung des Prioritätsantrags muss von einem vor Ort vereidigten Übersetzer unterzeichnet werden.
Einreichung der Patentanmeldung in einer Fremdsprache:

NICHT verfügbar.

Die inhaltliche Prüfung muss vom Antragsteller beantragt werden:

NEIN.

Der Recherchenbericht muss vom Antragsteller angefordert werden:

NEIN.

Stellungnahmen Dritter:

JA innerhalb von 30 Tagen aus der Veröffentlichung.

Opposition:

JA innerhalb von 30 Tagen aus der Veröffentlichung.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

7 Jahre.

Schutzdauer für Patente:

20 Jahre ab dem Datum der Gewährung.

Schutzdauer für Gebrauchsmuster:

10 Jahre ab dem Datum der Gewährung.

Unterschiede zwischen Gebrauchsmuster und Patent:

Auf die Verbesserung einer geschützten Erfindung gerichtet.

Wartung:

Jährlich nach dem Zuschuss.

Kennzeichnung des Produkts mit der Anmelde-/Patentnummer:

NICHT verpflichtend.

Obligatorische Lizenzierung:

JA.

Verknüpfung:

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