Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.

- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: NEIN.
Gesetz 868/1981 und Gesetzesdekret 30007/1982 und Gesetz 4798/12sowie das Interamerikanische Übereinkommen über „Patente und gewerbliche Muster“ (Buenos Aires 1910). Ratifiziert durch das Gesetz vom 20. Juni 1917 und die WTO „Handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum“ — TRIPS. Ratifiziert von Gesetz Nr. 444 vom 10. November 1994.
6 Monate.
JA, eine Anwendung für verschiedene Ausführungsformen. Der Antrag kann bis zu zehn verschiedene Beispiele für das Design enthalten, sofern die Produkte derselben Klasse entsprechen und zwischen allen Produkten Ähnlichkeit besteht.
- Vollmacht, ordnungsgemäß notariell beglaubigt.
- Zeichnungen.
- Kurze Beschreibung des Designs.
- Identifizierung des Bewerbers und des Designers.
JA.
NEIN.
- Einreichung.
- Formelle Prüfung.
- Publikation.
- Gewährung.
JA. Einsprüche können innerhalb von 60 Werktagen ab dem Veröffentlichungsdatum eingereicht werden.
1 Jahr
5 Jahre, gerechnet ab dem Anmeldetag, zuzüglich 2 Verlängerungsfristen von jeweils 5 Jahren.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
Markengesetz 1294/98.
Gute Klassifizierung, 12. Auflage.
NEIN.
Marken können aus einem oder mehreren Wörtern, Motiven, Emblemen, Monogrammen, Siegeln, Vignetten, Reliefs, Namen, fantasievollen Wortformen, Buchstaben und Zahlen in unterschiedlichen Formen oder Kombinationen und Anordnungen von Farben, Etiketten, Behältern und Verpackungen bestehen. Formen, Aufmachung oder Verpackung von Produkten oder deren Behältnissen oder Umhüllungen oder die Art oder der Ort, an dem die entsprechenden Produkte oder Dienstleistungen erbracht werden, gehören ebenfalls dazu. Diese Liste dient lediglich als Richtwert.
- Ordnungsmäßig notariell beglaubigte Vollmacht innerhalb von 60 Arbeitstagen ab dem Antragsdatum.
- Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung. Die Übersetzung des Prioritätsantrags muss von einem vor Ort vereidigten Übersetzer unterzeichnet werden.
- Absolut Ablehnungsgründe: JA.
- Relativ Ablehnungsgründe: JA.
60 Tage aus der letzten Veröffentlichung.
Ungefähr 12 Monate es sei denn, es wurden irgendwelche Hindernisse aufgeworfen.
10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.
JA. Eine Stornierung kann beantragt werden wenn die Marke seit 5 Jahren nicht mehr verwendet wurde, gerechnet ab dem Datum der Registrierung. Eine teilweise Stornierung ist nicht möglich.
1 Jahr vor dem Verlängerungsdatum.
6 Monate.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das PVertrag über die patentrechtliche Zusammenarbeit (PCT): NEIN.
Patentgesetz 1630/2000 geändert von Gesetz 2593/2005, geregelt durch das Gesetzesdekret 14201, geändert durch das Gesetzesdekret 8069.
- Erfindungspatent.
- Gebrauchsmuster.
NEIN.
- PoA, lediglich innerhalb von 60 Arbeitstagen nach Einreichung unterzeichnet (KEINE Legalisierung).
- Zuweisungsdokument von den Erfindern lediglich unterschrieben (keine Legalisierung erforderlich) innerhalb von 60 Arbeitstagen nach Amtshandlung.
- Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung. Die Übersetzung des Prioritätsantrags muss von einem vereidigten, vor Ort registrierten Übersetzer unterzeichnet werden.
Akzeptiert. Eine verspätete Einreichung der spanischen Übersetzung ist innerhalb von 60 Arbeitstagen ab Büroschluss möglich. In diesem Fall muss es sich um eine beglaubigte Übersetzung eines registrierten lokalen Übersetzers handeln.
JA innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag.
NEIN.
JA bevor eine technische Prüfung beantragt wird.
JA bevor eine technische Prüfung beantragt wird.
6 Jahre.
20 Jahre ab dem Anmeldetag.
10 Jahre ab dem Anmeldetag.
UM eignet sich für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Geräte oder Teile davon, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.
Jährlich, auch während der Bearbeitung des Antrags.
NICHT verpflichtend.
JA.
