Prosecution Guidelines in Paraguay

Sie haben Fragen — wir haben die Antworten!
Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.
BIP:
42,96 Milliarden $
Importe:
13,89 Milliarden $
Bevölkerung:
6,84 Millionen
Gesamtfläche:
406.752 km2
Offizielle Sprachen:
Spanisch, Guaraní
Währung:
Guarani (GS) (PYG)
Lokalzeit:
HH:MM:SS
Paraguay
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: NEIN.
Anwendbares Recht:

Gesetz 868/1981 und Gesetzesdekret 30007/1982 und Gesetz 4798/12sowie das Interamerikanische Übereinkommen über „Patente und gewerbliche Muster“ (Buenos Aires 1910). Ratifiziert durch das Gesetz vom 20. Juni 1917 und die WTO „Handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum“ — TRIPS. Ratifiziert von Gesetz Nr. 444 vom 10. November 1994.

Nachfrist für die Einreichung von Anträgen, ab Offenlegung:

6 Monate.

Mehrere Designanwendungen — eine Anwendung für verschiedene Ausführungsformen — verfügbar:

JA, eine Anwendung für verschiedene Ausführungsformen. Der Antrag kann bis zu zehn verschiedene Beispiele für das Design enthalten, sofern die Produkte derselben Klasse entsprechen und zwischen allen Produkten Ähnlichkeit besteht.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Vollmacht, ordnungsgemäß notariell beglaubigt.
  • Zeichnungen.
  • Kurze Beschreibung des Designs.
  • Identifizierung des Bewerbers und des Designers.
Locarno-Klassifizierung:

JA.

Aufgeschobene Veröffentlichung:

NEIN.

Überblick über das Registrierungsverfahren:
  • Einreichung.
  • Formelle Prüfung.
  • Publikation.
  • Gewährung.
Opposition:

JA. Einsprüche können innerhalb von 60 Werktagen ab dem Veröffentlichungsdatum eingereicht werden.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

1 Jahr

Schutz- und Wartungsdauer:

5 Jahre, gerechnet ab dem Anmeldetag, zuzüglich 2 Verlängerungsfristen von jeweils 5 Jahren.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
Geltendes Markenrecht:

Markengesetz 1294/98.

Einstufung:

Gute Klassifizierung, 12. Auflage.

Mehrklassenanwendungen:

NEIN.

Registrierbare Marken:

Marken können aus einem oder mehreren Wörtern, Motiven, Emblemen, Monogrammen, Siegeln, Vignetten, Reliefs, Namen, fantasievollen Wortformen, Buchstaben und Zahlen in unterschiedlichen Formen oder Kombinationen und Anordnungen von Farben, Etiketten, Behältern und Verpackungen bestehen. Formen, Aufmachung oder Verpackung von Produkten oder deren Behältnissen oder Umhüllungen oder die Art oder der Ort, an dem die entsprechenden Produkte oder Dienstleistungen erbracht werden, gehören ebenfalls dazu. Diese Liste dient lediglich als Richtwert.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Ordnungsmäßig notariell beglaubigte Vollmacht innerhalb von 60 Arbeitstagen ab dem Antragsdatum.
  • Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung. Die Übersetzung des Prioritätsantrags muss von einem vor Ort vereidigten Übersetzer unterzeichnet werden.
Prüfung:
  • Absolut Ablehnungsgründe: JA.
  • Relativ Ablehnungsgründe: JA.
Einspruchsfrist:

60 Tage aus der letzten Veröffentlichung.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

Ungefähr 12 Monate es sei denn, es wurden irgendwelche Hindernisse aufgeworfen.

Schutzdauer:

10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.

Anforderungen an die Nutzung:

JA. Eine Stornierung kann beantragt werden wenn die Marke seit 5 Jahren nicht mehr verwendet wurde, gerechnet ab dem Datum der Registrierung. Eine teilweise Stornierung ist nicht möglich.

Bedingungen für die Verlängerung:

1 Jahr vor dem Verlängerungsdatum.

Gnadenfrist:

6 Monate.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das PVertrag über die patentrechtliche Zusammenarbeit (PCT): NEIN.
Geltendes Patentrecht:

Patentgesetz 1630/2000 geändert von Gesetz 2593/2005, geregelt durch das Gesetzesdekret 14201, geändert durch das Gesetzesdekret 8069.

Verfügbare Schutzarten:
  • Erfindungspatent.
  • Gebrauchsmuster.
Anforderungen an die Erstanmeldung beim örtlichen Patentamt für Erfindungen von Inländern:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • PoA, lediglich innerhalb von 60 Arbeitstagen nach Einreichung unterzeichnet (KEINE Legalisierung).
  • Zuweisungsdokument von den Erfindern lediglich unterschrieben (keine Legalisierung erforderlich) innerhalb von 60 Arbeitstagen nach Amtshandlung.
  • Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung. Die Übersetzung des Prioritätsantrags muss von einem vereidigten, vor Ort registrierten Übersetzer unterzeichnet werden.
Einreichung der Patentanmeldung in einer Fremdsprache:

Akzeptiert. Eine verspätete Einreichung der spanischen Übersetzung ist innerhalb von 60 Arbeitstagen ab Büroschluss möglich. In diesem Fall muss es sich um eine beglaubigte Übersetzung eines registrierten lokalen Übersetzers handeln.

Die inhaltliche Prüfung muss vom Antragsteller beantragt werden:

JA innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag.

Der Recherchenbericht muss vom Antragsteller angefordert werden:

NEIN.

Stellungnahmen Dritter:

JA bevor eine technische Prüfung beantragt wird.

Opposition:

JA bevor eine technische Prüfung beantragt wird.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

6 Jahre.

Schutzdauer für Patente:

20 Jahre ab dem Anmeldetag.

Schutzdauer für Gebrauchsmuster:

10 Jahre ab dem Anmeldetag.

Unterschiede zwischen Gebrauchsmuster und Patent:

UM eignet sich für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Geräte oder Teile davon, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.

Wartung:

Jährlich, auch während der Bearbeitung des Antrags.

Kennzeichnung des Produkts mit der Anmelde-/Patentnummer:

NICHT verpflichtend.

Obligatorische Lizenzierung:

JA.

Verknüpfung:

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