Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.

- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: NEIN.
Gewerbliches Eigentumsrecht 35, geändert durch Gesetz 61.
3 Jahre, sofern die Offenlegung in Panama erfolgt.
NEIN.
- Vollmacht, notariell beglaubigt und legalisiert mit der Apostille oder vor dem panamaischen Konsul.
- Abtretungsdokument, von allen Parteien ausgeführt und unterzeichnet (Anmelder und Erfinder), notariell beglaubigt und mit der Apostille oder vor dem panamaischen Konsulat ordnungsgemäß legalisiert.
- Name des Designs.
- Beschreibung des Designs und der Zeichnungen.
- Ansprüche. 3 Sätze von Zeichnungen.
- Eine Zusammenfassung oder Zusammenfassung des Entwurfs, bei der es sich um eine kurze Erläuterung handelt, die in der Beschreibung, den Ansprüchen und den Zeichnungen enthalten ist.
- Beglaubigte Kopie des Prioritätsdokuments, falls zutreffend.
JA.
NEIN.
- Einreichung.
- Formale und inhaltliche Prüfung.
- Publikation.
- Einsprüche.
- Entscheidung.
JA. Jede interessierte Partei kann Widerspruch einlegen innerhalb von 2 Monaten ab dem Veröffentlichungsdatum. Löschungsklagen können auch innerhalb von 5 Jahren nach der Bewilligung eingereicht werden, es sei denn, es liegt bösgläubig vor.
8-18 Monate
10 Jahre, einmal für weitere 5 Jahre verlängerbar.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
Gesetz 35 vom 10. Mai 1996, geändert durch Gesetz 61 vom 5. Oktober 2012.
Gute Klassifizierung, 10. Auflage.
JA.
Unterscheidungsmerkmale und grafisch darstellbare Zeichen wie Wörter, Namen, Akronyme, Buchstaben, Zahlen, Geräte, Embleme, Hologramme, Farben, Kombinationen oder Farbnuancen, dreidimensionale Formen, die dreidimensionale Form einer Ware oder ihrer Verpackung und jede Kombination der genannten Zeichen sowie Klang-, Geruchs- und Geschmackszeichen.
- Vollmacht lediglich unterzeichnet (keine Legalisierung und keine notarielle Beglaubigung erforderlich) innerhalb von 2 Monaten ab Antragsdatum.
- Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung und ihrer Übersetzung innerhalb von 6 Monaten ab dem Bewerbungsdatum ins Spanische.
- Absolut Ablehnungsgründe: JA.
- Relativ Ablehnungsgründe: JA.
2 Monate ausgehend von der Veröffentlichung.
Ungefähr 12 Monate es sei denn, es wurden irgendwelche Hindernisse aufgeworfen.
10 Jahre ab dem Datum der Bewerbung.
JA. Eine Stornierung kann beantragt werden wenn die Marke seit 5 Jahren nicht mehr verwendet wurde, gerechnet ab dem Datum der Registrierung. Eine teilweise Stornierung ist möglich.
1 Jahr vor dem Verlängerungsdatum.
6 Monate.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 31 Monate.
Patentgesetz 6867/1983.
- Erfindungspatent.
- Gebrauchsmuster.
NEIN.
- Ordnungsmäßig notariell beglaubigte Vollmacht innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung.
- Ordnungsgemäß notariell beglaubigte und legalisierte Abtretungsurkunde der Erfinder (die durch eine eidesstattliche Erklärung des Vertreters ersetzt werden kann) innerhalb von 60 Tagen nach Amtshandlung.
- Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen, sofern das PCT/IB304-Formular verfügbar ist).
Akzeptiert. Eine verspätete Einreichung der spanischen Übersetzung ist innerhalb von 2 Monaten nach Einreichung möglich.
JA, innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der offiziellen Anfrage.
JA, innerhalb von 4 Monaten nach dem Eintritt in die nationale Phase (Einreichung der PCT-Anmeldungen in der nationalen Phase) oder innerhalb von 14 Monaten nach dem Prioritätstag (Anmeldungen nach dem Pariser Übereinkommen).
JA innerhalb von 3 Monaten aus der dritten Veröffentlichung.
JA innerhalb von 3 Monaten aus der dritten Veröffentlichung.
5-6 Jahre.
20 Jahre ab dem Anmeldetag.
10 Jahre ab dem Anmeldetag.
UM eignet sich für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.
Zahlungen für einen Zeitraum von 5 Jahren, auch während der Bearbeitung des Antrags.
NICHT verpflichtend.
JA.
