Prosecution Guidelines in Panama

Sie haben Fragen — wir haben die Antworten!
Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.
BIP:
87,69 Milliarden US-Dollar
Importe:
29,28 Milliarden US-Dollar
Bevölkerung:
4,46 Millionen
Gesamtfläche:
75.517 km2
Offizielle Sprachen:
Spanisch
Währung:
Balboa (B7.) (PAB); US-Dollar ($) (USD)
Lokalzeit:
HH:MM:SS
Panama
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: NEIN.
Anwendbares Recht:

Gewerbliches Eigentumsrecht 35, geändert durch Gesetz 61.

Nachfrist für die Einreichung von Anträgen, ab Offenlegung:

3 Jahre, sofern die Offenlegung in Panama erfolgt.

Mehrere Designanwendungen — eine Anwendung für verschiedene Ausführungsformen — verfügbar:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Vollmacht, notariell beglaubigt und legalisiert mit der Apostille oder vor dem panamaischen Konsul.
  • Abtretungsdokument, von allen Parteien ausgeführt und unterzeichnet (Anmelder und Erfinder), notariell beglaubigt und mit der Apostille oder vor dem panamaischen Konsulat ordnungsgemäß legalisiert.
  • Name des Designs.
  • Beschreibung des Designs und der Zeichnungen.
  • Ansprüche. 3 Sätze von Zeichnungen.
  • Eine Zusammenfassung oder Zusammenfassung des Entwurfs, bei der es sich um eine kurze Erläuterung handelt, die in der Beschreibung, den Ansprüchen und den Zeichnungen enthalten ist.
  • Beglaubigte Kopie des Prioritätsdokuments, falls zutreffend.
Locarno-Klassifizierung:

JA.

Aufgeschobene Veröffentlichung:

NEIN.

Überblick über das Registrierungsverfahren:
  • Einreichung.
  • Formale und inhaltliche Prüfung.
  • Publikation.
  • Einsprüche.
  • Entscheidung.
Opposition:

JA. Jede interessierte Partei kann Widerspruch einlegen innerhalb von 2 Monaten ab dem Veröffentlichungsdatum. Löschungsklagen können auch innerhalb von 5 Jahren nach der Bewilligung eingereicht werden, es sei denn, es liegt bösgläubig vor.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

8-18 Monate

Schutz- und Wartungsdauer:

10 Jahre, einmal für weitere 5 Jahre verlängerbar.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
Geltendes Markenrecht:

Gesetz 35 vom 10. Mai 1996, geändert durch Gesetz 61 vom 5. Oktober 2012.

Einstufung:

Gute Klassifizierung, 10. Auflage.

Mehrklassenanwendungen:

JA.

Registrierbare Marken:

Unterscheidungsmerkmale und grafisch darstellbare Zeichen wie Wörter, Namen, Akronyme, Buchstaben, Zahlen, Geräte, Embleme, Hologramme, Farben, Kombinationen oder Farbnuancen, dreidimensionale Formen, die dreidimensionale Form einer Ware oder ihrer Verpackung und jede Kombination der genannten Zeichen sowie Klang-, Geruchs- und Geschmackszeichen.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Vollmacht lediglich unterzeichnet (keine Legalisierung und keine notarielle Beglaubigung erforderlich) innerhalb von 2 Monaten ab Antragsdatum.
  • Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung und ihrer Übersetzung innerhalb von 6 Monaten ab dem Bewerbungsdatum ins Spanische.
Prüfung:
  • Absolut Ablehnungsgründe: JA.
  • Relativ Ablehnungsgründe: JA.
Einspruchsfrist:

2 Monate ausgehend von der Veröffentlichung.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

Ungefähr 12 Monate es sei denn, es wurden irgendwelche Hindernisse aufgeworfen.

Schutzdauer:

10 Jahre ab dem Datum der Bewerbung.

Anforderungen an die Nutzung:

JA. Eine Stornierung kann beantragt werden wenn die Marke seit 5 Jahren nicht mehr verwendet wurde, gerechnet ab dem Datum der Registrierung. Eine teilweise Stornierung ist möglich.

Bedingungen für die Verlängerung:

1 Jahr vor dem Verlängerungsdatum.

Gnadenfrist:

6 Monate.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 31 Monate.
Geltendes Patentrecht:

Patentgesetz 6867/1983.

Verfügbare Schutzarten:
  • Erfindungspatent.
  • Gebrauchsmuster.
Anforderungen an die Erstanmeldung beim örtlichen Patentamt für Erfindungen von Inländern:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Ordnungsmäßig notariell beglaubigte Vollmacht innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung.
  • Ordnungsgemäß notariell beglaubigte und legalisierte Abtretungsurkunde der Erfinder (die durch eine eidesstattliche Erklärung des Vertreters ersetzt werden kann) innerhalb von 60 Tagen nach Amtshandlung.
  • Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen, sofern das PCT/IB304-Formular verfügbar ist).
Einreichung der Patentanmeldung in einer Fremdsprache:

Akzeptiert. Eine verspätete Einreichung der spanischen Übersetzung ist innerhalb von 2 Monaten nach Einreichung möglich.

Die inhaltliche Prüfung muss vom Antragsteller beantragt werden:

JA, innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der offiziellen Anfrage.

Der Recherchenbericht muss vom Antragsteller angefordert werden:

JA, innerhalb von 4 Monaten nach dem Eintritt in die nationale Phase (Einreichung der PCT-Anmeldungen in der nationalen Phase) oder innerhalb von 14 Monaten nach dem Prioritätstag (Anmeldungen nach dem Pariser Übereinkommen).

Stellungnahmen Dritter:

JA innerhalb von 3 Monaten aus der dritten Veröffentlichung.

Opposition:

JA innerhalb von 3 Monaten aus der dritten Veröffentlichung.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

5-6 Jahre.

Schutzdauer für Patente:

20 Jahre ab dem Anmeldetag.

Schutzdauer für Gebrauchsmuster:

10 Jahre ab dem Anmeldetag.

Unterschiede zwischen Gebrauchsmuster und Patent:

UM eignet sich für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.

Wartung:

Zahlungen für einen Zeitraum von 5 Jahren, auch während der Bearbeitung des Antrags.

Kennzeichnung des Produkts mit der Anmelde-/Patentnummer:

NICHT verpflichtend.

Obligatorische Lizenzierung:

JA.

Verknüpfung:

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