Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.

- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: NEIN.
Gesetz 354, über Patente, Gebrauchsmuster und gewerbliche Muster. REISEN.
1 Jahr
JA vorausgesetzt, dass sich alle Ausführungsformen auf Produkte beziehen, die derselben Locarno-Klasse angehören.
- 3 grafische oder fotografische Reproduktionen des Designs (bei zweidimensionaler Abbildung kann die Reproduktion durch ein Muster des Produkts ersetzt werden, auf dem das Design abgebildet ist).
- Bezeichnung der Produkte, auf die das Design angewendet werden soll, mit der Klasse und Unterklasse, zu der sie gehören.
- Aufgabendokument.
- Vollmacht.
JA.
JA auf Anfrage des Anmelders, jederzeit vor dem Veröffentlichungsauftrag. Das Amt verschiebt die Veröffentlichung um den im Antrag angegebenen Zeitraum, der 18 Monate ab dem Anmeldetag der Anmeldung nicht überschreiten darf.
- Einreichung.
- Formelle Prüfung.
- Publikation.
- Opposition.
- Inhaltliche Prüfung.
- Entscheidung.
- Bescheinigung über die Registrierung.
NEIN. Dritte — oder auch der Antragsteller — können jederzeit vor Erlass einer endgültigen Entscheidung Stellungnahmen und Dokumente einreichen, die für den Fall relevant sein könnten. Das Amt setzt den Antragsteller daraufhin davon in Kenntnis und erlässt innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag, an dem die Stellungnahmen und Dokumente dem Anmelder zugestellt wurden, eine Entscheidung — es sei denn, der Anmelder reicht die Stellungnahmen und Unterlagen ein oder beantragt, das Verfahren vor Ablauf dieser Frist wieder aufzunehmen. Die Einreichung von Stellungnahmen hat die Aussetzung des Verfahrens zur Folge. Solche Stellungnahmen führen ebenfalls nicht zu Rechtsstreitigkeiten, und derjenige, der sie einreicht, wird nicht Partei im Verfahren.
12-18 Monate.
5 Jahre, plus 2 Verlängerungslaufzeiten von jeweils 5 Jahren.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
Gesetz 380 der Marken und anderer Unterscheidungszeichen aus dem Jahr 2000, geändert durch Gesetz Nr. 1024 am 3. April 2020.
Gute Klassifizierung, 10. Auflage.
JA.
Wörter oder Wortgruppen, Werbeslogans und -phrasen, Buchstaben, Zahlen, Monogramme, Formen, Porträts, Etiketten, Wappen, Designs, Cartoons, Ränder, Linien und Streifen sowie Kombinationen und Anordnungen von Farben, Tönen oder anderen wahrnehmbaren Zeichen wie Gerüchen.
- Ordnungsgemäss notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht innerhalb von 30 Werktagen ab dem Antragsdatum. Das nicaraguanische Markenamt verlangt von einer Vollmacht, dass sie die Registrierungsnummer und das Registrierungsdatum des antragstellenden Unternehmens am Herkunftsort angeben.
- Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung und ihrer Übersetzung innerhalb von 3 Monaten ab dem Bewerbungsdatum ins Spanische.
- Absolut Ablehnungsgründe: JA.
- Relativ Ablehnungsgründe: JA.
30 Arbeitstage ab der Veröffentlichung, mit der Option, ihn einmal um weitere 15 Arbeitstage zu verlängern. Die Verlängerung muss vor Ablauf der ursprünglichen Frist von 30 Tagen beantragt werden.
Ungefähr 10 Monate, sofern keine Hindernisse aufgeworfen wurden.
10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.
JA. Eine Stornierung kann beantragt werden wenn die Marke seit 3 Jahren nicht mehr verwendet wurde, gerechnet ab dem Datum der Registrierung. Eine teilweise Stornierung ist möglich.
1 Jahr vor dem Verlängerungsdatum.
6 Monate.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 30 Monate.
Patentgesetz 354/2000 (geändert durch Gesetz 574 und Gesetz 634).
- Erfindungspatent.
- Gebrauchsmuster.
NEIN.
- Ordnungsgemäss notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht innerhalb von 60 Tagen ab Bürobeginn.
- Zuweisungsdokument von den Erfindern, die innerhalb von 60 Tagen nach Amtshandlung ordnungsgemäß notariell beglaubigt und legalisiert wurden (die durch eine eidesstattliche Erklärung des Vertreters ersetzt werden kann).
- Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 90 Tagen nach der Bearbeitung durch das Amt (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase der PCT-Anmeldungen, sofern das PCT/IB304-Formular verfügbar ist).
Akzeptiert. Eine verspätete Einreichung der spanischen Übersetzung ist innerhalb von 6 Monaten ab Amtsantritt möglich.
JA innerhalb von 6 Monaten aus der Veröffentlichung.
NEIN.
JA jederzeit vor der Gewährung.
NEIN.
3-4 Jahre
20 Jahre ab dem Anmeldetag.
10 Jahre ab dem Anmeldetag.
UM eignet sich für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.
Jährlich; auch während der Bearbeitung des Antrags.
NICHT verpflichtend.
JA.
