Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.

- Vertragspartei von Das PPariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: NEIN.
Gewerbliches Eigentumsrecht.
6 Monate.
JA, alle Ausführungsformen müssen sich auf beziehen Produkte, die in derselben Locarno-Klasse enthalten sind.
- Identifizierung des Antragstellers.
- Durch die Apostille legalisierte Vollmacht.
- Name des Designs.
- Identifizierung des Designers.
- Die Art der Waren, für die das Design verwendet wird.
- Zeichnungen.
- Kurze Beschreibung.
- Aufgabendokument. Gegebenenfalls beglaubigte Kopie des Prioritätsdokuments.
JA.
NEIN.
- Einreichung des Antrags.
- Formelle Prüfung.
- Publikation.
- Inhaltliche Prüfung.
- Entscheidung.
- Bescheinigung über die Registrierung.
Jede interessierte Partei kann Stellungnahmen einreichen. innerhalb von 3 Monaten ab dem Veröffentlichungsdatum. Solche Bemerkungen werden das Registrierungsverfahren nicht aussetzen. Sie werden dem Antragsteller mitgeteilt, der berechtigt ist, eine Stellungnahme einzureichen.
10-15 Monate.
10 Jahre, mit der Option, es einmal um einen Zeitraum von 5 Jahren zu verlängern.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
Gewerbliches Eigentumsrecht (Dekret des Kongresses 57-2000).
Gute Klassifizierung, 10. Auflage.
NEIN.
Wörter oder Wortgruppen, Buchstaben, Zahlen, Monogramme, Formen, Porträts, Etiketten, Schilder, Stempel, Gravuren, Vignetten, Ränder, Linien, Fransen, Kombination und Anordnung von Farben sowie jede Kombination dieser Symbole. Sie können auch aus Geräuschen oder Gerüchen, der Form von Produkten, ihrer Verpackung, Verpackung oder Handelsaufmachung und anderen Elementen bestehen, die — nach Ermessen des Markenamts — Unterscheidungskraft besitzen oder erlangt haben könnten.
- Ordnungsmäßig notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht durch die Apostille innerhalb eines Monats nach der offiziellen Anfrage.
- Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung und ihrer Übersetzung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Prioritätsfrist ins Spanische.
- Absolut Ablehnungsgründe: JA.
- Relativ Ablehnungsgründe: JA.
2 Monate ab dem Datum der Veröffentlichung.
Ungefähr 8 Monate, sofern keine Hindernisse aufgeworfen wurden.
10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.
JA. Eine Stornierung kann beantragt werden wenn die Marke seit 5 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Eintragung, nicht benutzt wurde. Eine teilweise Stornierung ist möglich.
1 Jahr vor dem Verlängerungsdatum.
6 Monate.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA
- Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 30 Monate.
IP-Gesetz 57/2000.
- Erfindungspatent.
- Gebrauchsmuster.
NEIN.
- Ordnungsgemäss notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht innerhalb von 90 Tagen ab Bürobeginn.
- Ordnungsgemäß notariell beglaubigte und legalisierte Abtretungsurkunde der Erfinder innerhalb von 90 Tagen ab Bürobeginn.
- Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 15 Monaten nach der Priorität (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen, sofern das PCT/IB304-Formular verfügbar ist).
Akzeptiert. Eine verspätete Einreichung der spanischen Übersetzung ist innerhalb von 6 Monaten ab Amtsantritt möglich.
JA innerhalb von 1 Monat aus der Benachrichtigung.
NEIN.
JA innerhalb von 90 Tagen aus der Veröffentlichung.
JA innerhalb von 90 Tagen aus der Veröffentlichung.
5 Jahre.
20 Jahre ab dem Anmeldetag.
10 Jahre ab dem Anmeldetag.
UM Geeignet für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.
Jährlich; auch während der Bearbeitung des Antrags.
NICHT verpflichtend.
JA.
