Prosecution Guidelines in Guatemala

Sie haben Fragen — wir haben die Antworten!
Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.
BIP:
78,46 Milliarden US-Dollar
Importe:
21,97 Milliarden $
Bevölkerung:
17,25 Millionen
Gesamtfläche:
108,89 km2
Offizielle Sprachen:
Spanisch
Währung:
Guatemaltekischer Quetzal (Q) (GTQ)
Lokalzeit:
HH:MM:SS
Guatemala
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Das PPariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: NEIN.
Anwendbares Recht:

Gewerbliches Eigentumsrecht.

Nachfrist für die Einreichung von Anträgen, ab Offenlegung:

6 Monate.

Mehrere Designanwendungen — eine Anwendung für verschiedene Ausführungsformen — verfügbar:

JA, alle Ausführungsformen müssen sich auf beziehen Produkte, die in derselben Locarno-Klasse enthalten sind.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Identifizierung des Antragstellers.
  • Durch die Apostille legalisierte Vollmacht.
  • Name des Designs.
  • Identifizierung des Designers.
  • Die Art der Waren, für die das Design verwendet wird.
  • Zeichnungen.
  • Kurze Beschreibung.
  • Aufgabendokument. Gegebenenfalls beglaubigte Kopie des Prioritätsdokuments.
Locarno-Klassifizierung:

JA.

Aufgeschobene Veröffentlichung:

NEIN.

Überblick über das Registrierungsverfahren:
  • Einreichung des Antrags.
  • Formelle Prüfung.
  • Publikation.
  • Inhaltliche Prüfung.
  • Entscheidung.
  • Bescheinigung über die Registrierung.
Opposition:

Jede interessierte Partei kann Stellungnahmen einreichen. innerhalb von 3 Monaten ab dem Veröffentlichungsdatum. Solche Bemerkungen werden das Registrierungsverfahren nicht aussetzen. Sie werden dem Antragsteller mitgeteilt, der berechtigt ist, eine Stellungnahme einzureichen.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

10-15 Monate.

Schutz- und Wartungsdauer:

10 Jahre, mit der Option, es einmal um einen Zeitraum von 5 Jahren zu verlängern.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
Geltendes Markenrecht:

Gewerbliches Eigentumsrecht (Dekret des Kongresses 57-2000).

Einstufung:

Gute Klassifizierung, 10. Auflage.

Mehrklassenanwendungen:

NEIN.

Registrierbare Marken:

Wörter oder Wortgruppen, Buchstaben, Zahlen, Monogramme, Formen, Porträts, Etiketten, Schilder, Stempel, Gravuren, Vignetten, Ränder, Linien, Fransen, Kombination und Anordnung von Farben sowie jede Kombination dieser Symbole. Sie können auch aus Geräuschen oder Gerüchen, der Form von Produkten, ihrer Verpackung, Verpackung oder Handelsaufmachung und anderen Elementen bestehen, die — nach Ermessen des Markenamts — Unterscheidungskraft besitzen oder erlangt haben könnten.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Ordnungsmäßig notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht durch die Apostille innerhalb eines Monats nach der offiziellen Anfrage.
  • Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung und ihrer Übersetzung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Prioritätsfrist ins Spanische.
Prüfung:
  • Absolut Ablehnungsgründe: JA.
  • Relativ Ablehnungsgründe: JA.
Einspruchsfrist:

2 Monate ab dem Datum der Veröffentlichung.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

Ungefähr 8 Monate, sofern keine Hindernisse aufgeworfen wurden.

Schutzdauer:

10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.

Anforderungen an die Nutzung:

JA. Eine Stornierung kann beantragt werden wenn die Marke seit 5 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Eintragung, nicht benutzt wurde. Eine teilweise Stornierung ist möglich.

Bedingungen für die Verlängerung:

1 Jahr vor dem Verlängerungsdatum.

Gnadenfrist:

6 Monate.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA
  • Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 30 Monate.
Geltendes Patentrecht:

IP-Gesetz 57/2000.

Verfügbare Schutzarten:
  • Erfindungspatent.
  • Gebrauchsmuster.
Anforderungen an die Erstanmeldung beim örtlichen Patentamt für Erfindungen von Inländern:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Ordnungsgemäss notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht innerhalb von 90 Tagen ab Bürobeginn.
  • Ordnungsgemäß notariell beglaubigte und legalisierte Abtretungsurkunde der Erfinder innerhalb von 90 Tagen ab Bürobeginn.
  • Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 15 Monaten nach der Priorität (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen, sofern das PCT/IB304-Formular verfügbar ist).
Einreichung der Patentanmeldung in einer Fremdsprache:

Akzeptiert. Eine verspätete Einreichung der spanischen Übersetzung ist innerhalb von 6 Monaten ab Amtsantritt möglich.

Die inhaltliche Prüfung muss vom Antragsteller beantragt werden:

JA innerhalb von 1 Monat aus der Benachrichtigung.

Der Recherchenbericht muss vom Antragsteller angefordert werden:

NEIN.

Stellungnahmen Dritter:

JA innerhalb von 90 Tagen aus der Veröffentlichung.

Opposition:

JA innerhalb von 90 Tagen aus der Veröffentlichung.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

5 Jahre.

Schutzdauer für Patente:

20 Jahre ab dem Anmeldetag.

Schutzdauer für Gebrauchsmuster:

10 Jahre ab dem Anmeldetag.

Unterschiede zwischen Gebrauchsmuster und Patent:

UM Geeignet für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.

Wartung:

Jährlich; auch während der Bearbeitung des Antrags.

Kennzeichnung des Produkts mit der Anmelde-/Patentnummer:

NICHT verpflichtend.

Obligatorische Lizenzierung:

JA.

Verknüpfung:

Noch Fragen?

Klicken Sie einfach unten und wir antworten in Kürze auf Ihre E-Mail.