Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.

- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: NEIN.
Gesetz über geistiges Eigentum 2024.
2 Jahre.
NEIN.
- Identifizierung des Bewerbers.
- Graphische Darstellung des Designs.
- Zahlung der offiziellen Gebühr.
- Klassifizierung des Designs.
- Kurze Beschreibung.
JA.
JA bis zu 12 Monate.
- Einreichung.
- Publikation.
- Einsprüche.
- Entscheidung.
JA, obwohl es nicht formell ist. Stellungnahmen müssen eingereicht werden innerhalb von 60 Tagen aus der Veröffentlichung.
6-9 Monate
15 Jahre ab Anmeldetag.
Das Fünfjahresgebühren müssen alle fünf Jahre bezahlt werden damit das Design insgesamt 15 Jahre gültig bleibt. Die erste Zahlung ist innerhalb der ersten sechs Jahre nach Einreichung der Geschmacksmusteranmeldung fällig, wobei eine sechsmonatige Nachfrist für die Zahlung eingeräumt wird. Die zweite fünfjährliche Zahlung ist im 10. Jahr nach der Registrierung fällig.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
Gesetz über geistiges Eigentum vom 15. Februar 2025.
Gute Klassifizierung, 11. Ausgabe.
JA.
Alle markanten und grafisch darstellbaren Zeichen, Wörter, Namen, Akronyme, Buchstaben, Farben, Zahlen (Buchstaben, Farben und Zahlen können nicht registriert werden, wenn sie einzeln eingereicht werden), Geräte, Embleme, Kombinationen oder Farbnuancen, dreidimensionale Formen, die dreidimensionale Form einer Ware oder ihrer Verpackung, Geräusche und Gerüche. Es umfasst jetzt auch dreidimensionale Bilder, Bewegungsmarken, Reliefs, Texturen und Gravuren. Darüber hinaus definiert es die Kriterien für den Schutz bekannter Marken gemäß den Richtlinien der Gemeinsamen Empfehlung der Weltorganisation für geistiges Eigentum und der Pariser Union Assembly.
- Notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht innerhalb von 4 Monaten ab dem offiziellen Antrag für gerichtliche Angelegenheiten, gefälschte Waren, Zoll, Verbraucherschutz und andere Angelegenheiten. In außergerichtlichen Angelegenheiten würde eine Vollmacht, die ohne weitere Formalitäten mit Nassdruck unterzeichnet wird, ausreichen.
- Beglaubigte Kopie des Prioritätsantrags und dessen Übersetzung ins Spanische innerhalb von 3 Monaten nach dem Anmeldetag.
- Absolut Ablehnungsgründe: JA.
- Relativ Ablehnungsgründe: JA.
2 Monate aus der Veröffentlichung im Bulletin.
Ungefähr 9 Monate, sofern keine Hindernisse aufgeworfen wurden.
10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.
JA. Eine Stornierung kann beantragt werden wenn die Marke seit 5 Jahren nicht mehr verwendet wurde, gerechnet ab dem Datum der Registrierung. Eine teilweise Stornierung ist möglich.
Nach dem neuen IP-Gesetz kann die Verlängerung jederzeit vor Ablauf des Zeitraums von 10 Jahren beantragt werden.
6 Monate.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 30 Monate.
IP-Gesetz vom 23. März, 2006.
- Erfindungspatent.
- Gebrauchsmuster.
NEIN.
- Ordnungsgemäss notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht innerhalb von 10 Tagen nach Benachrichtigung.
- Ordnungsgemäß notariell beglaubigte und legalisierte Abtretungsurkunde der Erfinder (die durch eine eidesstattliche Erklärung des Vertreters ersetzt werden kann) innerhalb von 60 Tagen nach Amtshandlung.
- Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 180 Tagen nach Einreichung (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen, sofern das PCT/IB304-Formular verfügbar ist).
Akzeptiert. Eine verspätete Einreichung der spanischen Übersetzung ist innerhalb von 6 Monaten nach Einreichung möglich.
JA innerhalb von 6 Monaten aus der Veröffentlichung.
NEIN.
JA innerhalb von 60 Tagen aus der Veröffentlichung.
JA innerhalb von 60 Tagen aus der Veröffentlichung.
4-5 Jahre.
20 Jahre ab dem Anmeldetag.
10 Jahre ab dem Anmeldetag.
UM Geeignet für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.
Jährlich; auch während der Bearbeitung des Antrags.
NICHT verpflichtend.
JA.
