Prosecution Guidelines in El Salvador

Sie haben Fragen — wir haben die Antworten!
Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.
BIP:
34,02 Milliarden US-Dollar
Importe:
12,77 Milliarden $
Bevölkerung:
6,31 Millionen
Gesamtfläche:
21.040 km2
Offizielle Sprachen:
Spanisch
Währung:
US-Dollar ($) (USD)
Lokalzeit:
HH:MM:SS
El Salvador
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: NEIN.
Anwendbares Recht:

Gesetz über geistiges Eigentum 2024.

Nachfrist für die Einreichung von Anträgen, ab Offenlegung:

2 Jahre.

Mehrere Designanwendungen — eine Anwendung für verschiedene Ausführungsformen — verfügbar:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Identifizierung des Bewerbers.
  • Graphische Darstellung des Designs.
  • Zahlung der offiziellen Gebühr.
  • Klassifizierung des Designs.
  • Kurze Beschreibung.
Locarno-Klassifizierung:

JA.

Aufgeschobene Veröffentlichung:

JA bis zu 12 Monate.

Überblick über das Registrierungsverfahren:
  • Einreichung.
  • Publikation.
  • Einsprüche.
  • Entscheidung.
Opposition:

JA, obwohl es nicht formell ist. Stellungnahmen müssen eingereicht werden innerhalb von 60 Tagen aus der Veröffentlichung.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

6-9 Monate

Schutz- und Wartungsdauer:

15 Jahre ab Anmeldetag.

Das Fünfjahresgebühren müssen alle fünf Jahre bezahlt werden damit das Design insgesamt 15 Jahre gültig bleibt. Die erste Zahlung ist innerhalb der ersten sechs Jahre nach Einreichung der Geschmacksmusteranmeldung fällig, wobei eine sechsmonatige Nachfrist für die Zahlung eingeräumt wird. Die zweite fünfjährliche Zahlung ist im 10. Jahr nach der Registrierung fällig.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
Geltendes Markenrecht:

Gesetz über geistiges Eigentum vom 15. Februar 2025.

Einstufung:

Gute Klassifizierung, 11. Ausgabe.

Mehrklassenanwendungen:

JA.

Registrierbare Marken:

Alle markanten und grafisch darstellbaren Zeichen, Wörter, Namen, Akronyme, Buchstaben, Farben, Zahlen (Buchstaben, Farben und Zahlen können nicht registriert werden, wenn sie einzeln eingereicht werden), Geräte, Embleme, Kombinationen oder Farbnuancen, dreidimensionale Formen, die dreidimensionale Form einer Ware oder ihrer Verpackung, Geräusche und Gerüche. Es umfasst jetzt auch dreidimensionale Bilder, Bewegungsmarken, Reliefs, Texturen und Gravuren. Darüber hinaus definiert es die Kriterien für den Schutz bekannter Marken gemäß den Richtlinien der Gemeinsamen Empfehlung der Weltorganisation für geistiges Eigentum und der Pariser Union Assembly.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht innerhalb von 4 Monaten ab dem offiziellen Antrag für gerichtliche Angelegenheiten, gefälschte Waren, Zoll, Verbraucherschutz und andere Angelegenheiten. In außergerichtlichen Angelegenheiten würde eine Vollmacht, die ohne weitere Formalitäten mit Nassdruck unterzeichnet wird, ausreichen.
  • Beglaubigte Kopie des Prioritätsantrags und dessen Übersetzung ins Spanische innerhalb von 3 Monaten nach dem Anmeldetag.
Prüfung:
  • Absolut Ablehnungsgründe: JA.
  • Relativ Ablehnungsgründe: JA.
Einspruchsfrist:

2 Monate aus der Veröffentlichung im Bulletin.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

Ungefähr 9 Monate, sofern keine Hindernisse aufgeworfen wurden.

Schutzdauer:

10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.

Anforderungen an die Nutzung:

JA. Eine Stornierung kann beantragt werden wenn die Marke seit 5 Jahren nicht mehr verwendet wurde, gerechnet ab dem Datum der Registrierung. Eine teilweise Stornierung ist möglich.

Bedingungen für die Verlängerung:

Nach dem neuen IP-Gesetz kann die Verlängerung jederzeit vor Ablauf des Zeitraums von 10 Jahren beantragt werden.

Gnadenfrist:

6 Monate.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 30 Monate.
Geltendes Patentrecht:

IP-Gesetz vom 23. März, 2006.

Verfügbare Schutzarten:
  • Erfindungspatent.
  • Gebrauchsmuster.
Anforderungen an die Erstanmeldung beim örtlichen Patentamt für Erfindungen von Inländern:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Ordnungsgemäss notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht innerhalb von 10 Tagen nach Benachrichtigung.
  • Ordnungsgemäß notariell beglaubigte und legalisierte Abtretungsurkunde der Erfinder (die durch eine eidesstattliche Erklärung des Vertreters ersetzt werden kann) innerhalb von 60 Tagen nach Amtshandlung.
  • Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 180 Tagen nach Einreichung (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen, sofern das PCT/IB304-Formular verfügbar ist).
Einreichung der Patentanmeldung in einer Fremdsprache:

Akzeptiert. Eine verspätete Einreichung der spanischen Übersetzung ist innerhalb von 6 Monaten nach Einreichung möglich.

Die inhaltliche Prüfung muss vom Antragsteller beantragt werden:

JA innerhalb von 6 Monaten aus der Veröffentlichung.

Der Recherchenbericht muss vom Antragsteller angefordert werden:

NEIN.

Stellungnahmen Dritter:

JA innerhalb von 60 Tagen aus der Veröffentlichung.

Opposition:

JA innerhalb von 60 Tagen aus der Veröffentlichung.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

4-5 Jahre.

Schutzdauer für Patente:

20 Jahre ab dem Anmeldetag.

Schutzdauer für Gebrauchsmuster:

10 Jahre ab dem Anmeldetag.

Unterschiede zwischen Gebrauchsmuster und Patent:

UM Geeignet für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.

Wartung:

Jährlich; auch während der Bearbeitung des Antrags.

Kennzeichnung des Produkts mit der Anmelde-/Patentnummer:

NICHT verpflichtend.

Obligatorische Lizenzierung:

JA.

Verknüpfung:

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