Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.

- Vertragspartei von Das Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster: NEIN.
Gesetz 20-00 über gewerbliches Eigentum, geändert von Gesetz 424-06 zur Umsetzung des DR-Cafta; TRIPS.
12 Monate
JA Maximal 20 Designs, sofern sie sich auf Produkte beziehen, die derselben Kategorie der Locarno-Klassifikation angehören.
- Vollmacht, legalisiert durch die Apostille.
- Prioritätsdokument (beglaubigt), bei der Bewerbung.
- Beschreibung in der von der Erfindungsabteilung bereitgestellten Form.
- Übertragung des Designs, ordnungsgemäß legalisiert durch die Apostille.
Nicht Teil des Lorcano-Abkommens, sondern der Die Locarno-Klassifikation wird in der Praxis verwendet.
NEIN.
- Einreichung und Zahlung der Prüfungsgebühren.
- Formelle Prüfung.
- Publikation, nach Zahlung der entsprechenden Gebühr.
- Einsprüche.
- Sachliche Prüfung (sechs Monate nach Einreichung) unter Berücksichtigung aller eingereichten Einsprüche.
- Entscheidung.
- Veröffentlichung der Bewilligungsentscheidung, nach Zahlung der entsprechenden Gebühr, um die Registrierungsbescheinigung zu erhalten.
JA, vor der Gewährung innerhalb von 30 Tagen aus der Publikation. Eine Nichtigkeitsklage ist ebenfalls möglich.
8—10 Monate.
5 Jahre, kann erweitert werden auf 15 Jahre durch zwei aufeinanderfolgende Verlängerungen um fünf Jahre.
Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
Gewerbliches Eigentumsrecht 20-00.
Gute Klassifizierung, 13. Auflage.
JA.
Alle markanten und grafisch darstellbaren Zeichen, Wörter, Namen, Akronyme, Buchstaben, Zahlen, Geräte, Embleme, Farben, Kombinationen oder Farbnuancen, dreidimensionale Formen, die dreidimensionale Form einer Ware oder ihrer Verpackung, Geräusche und Gerüche.
- Vollmacht lediglich unterzeichnet (keine Legalisation und keine notarielle Beglaubigung erforderlich) innerhalb von 30 Tagen nach der offiziellen Anfrage.
- Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung und ihrer Übersetzung innerhalb von 3 Monaten ab dem Bewerbungsdatum ins Spanische.
- Absolut Ablehnungsgründe: JA.
- Relativ Ablehnungsgründe: JA.
45 Tage ab dem Veröffentlichungsdatum.
Ungefähr 3-4 Monate es sei denn, es wurden irgendwelche Hindernisse aufgeworfen.
10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.
JA. Eine Stornierung kann beantragt werden, sobald die Registrierung für mindestens drei Jahre ausgestellt wurde. Eine teilweise Stornierung ist möglich.
6 Monate vor dem Verlängerungsdatum.
6 Monate.
Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 30 Monate.
IP-Recht 20-00 vom 8. Mai 2000 (geändert von Gesetz 424-2006 vom 20. November 2006).
- Erfindungspatent.
- Gebrauchsmuster.
NEIN.
- Ordnungsgemäss notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht per Apostille oder innerhalb von 60 Tagen ab Amtsantritt beim Konsulat der Dominikanischen Republik.
- Ordnungsgemäß notariell beglaubigte und legalisierte Abtretungsurkunde der Erfinder innerhalb von 60 Tagen ab Bürobeginn. Unter bestimmten Umständen nicht erforderlich (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase).
- Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung, zusammen mit der spanischen Übersetzung aus der Einreichung (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen, sofern das Formular PCT/IB304 verfügbar ist).
Akzeptiert. Eine verspätete Einreichung der spanischen Übersetzung ist innerhalb von 60 Kalendertagen ab Büroschluss möglich.
JA innerhalb von 12 Monaten aus der Veröffentlichung.
NEIN.
JA innerhalb von 60 Kalendertagen aus der Veröffentlichung.
NEIN.
4 Jahre
20 Jahre ab dem Anmeldetag.
15 Jahre ab dem Anmeldetag.
UM, geeignet für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile oder Verbesserungen davon, jedoch nicht für Verarbeitungs- oder Verwendungspatente; chemische, metallurgische oder verwandte Stoffe oder Zusammensetzungen; Materie, die vom Schutz für eine patentrechtliche Erfindung ausgeschlossen ist; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.
Jährlich auch bei der Bearbeitung der Patentanmeldung. Zahlungen für einen Zeitraum von 5 Jahren bei Gebrauchsmustern.
NICHT verpflichtend.
JA.
