Prosecution Guidelines in Costa Rica

Sie haben Fragen — wir haben die Antworten!
Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.
BIP:
93,35 Milliarden US-Dollar
Importe:
19,84 Milliarden $
Bevölkerung:
5,11 Millionen
Gesamtfläche:
51.100 km2
Offizielle Sprachen:
Spanisch
Währung:
Costa-Rica-Colón (CRC)
Lokalzeit:
HH:MM:SS
Costa Rica
Von der WIPO verwaltete Verträge:

Vertragspartei von Das Pariser Konvention: JA.

Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: NEIN.

Anwendbares Recht:

Gesetz 6867 über Patente, gewerbliche Muster und Gebrauchsmuster.

Nachfrist für die Einreichung von Anträgen, ab Offenlegung:

NEIN.

Mehrere Designanwendungen — eine Anwendung für verschiedene Ausführungsformen — verfügbar:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Identifizierung des Anmelders und der Erfinder.
  • 5 grafische Darstellungen.
  • Beschreibung.
  • Notariell beglaubigte Vollmacht.
  • Legalisierte und beglaubigte Abtretungsurkunde durch das costaricanische Konsulat oder durch die Apostille, zusammen mit ihrer spanischen Übersetzung.
  • Prioritätsdokument, falls zutreffend.
Locarno-Klassifizierung:

JA.

Aufgeschobene Veröffentlichung:

NEIN. Sobald alle Anforderungen erfüllt sind, wird das PTO zwei Erlasse herausgeben, von denen eines in der offiziellen Zeitung „La Gaceta“ und das andere in einer anderen Lokalzeitung veröffentlicht werden muss.

Überblick über das Registrierungsverfahren:
  • Einreichung.
  • Publikation.
  • Einsprüche.
  • Offizielle Prüfung.
  • Entscheidung.
Opposition:

JA. Einsprüche können innerhalb von eingereicht werden 3 Monate aus der Publikation. Sobald das Design erteilt wurde, kann nur der Antragsteller die Registrierung stornieren.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

1 Jahr

Schutz- und Wartungsdauer:

10 Jahre.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:

Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.

Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.

Geltendes Markenrecht:

Markengesetz 7978 von 2000 und ihre Verordnung.

Einstufung:

Gute Klassifizierung, 12. Auflage.

Mehrklassenanwendungen:

JA.

Registrierbare Marken:

Wörter, Buchstaben, Zahlen, Zahlen, Bildelemente, Monogramme, Bilder, Tags, Linien, Spuren, Muster, Kombinationen und Dispositionen von Farben, Tönen, Verpackungen oder Umhüllungen von Produkten.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Ordnungsmäßig notariell beglaubigte Vollmacht (keine Legalisierung erforderlich) innerhalb von 90 Tagen ab Anmeldetag (POA muss vor dem Anmeldetag datiert sein ODER eine ordnungsgemäß notariell beglaubigte Vollmacht (keine Legalisierung erforderlich) mit einem früheren Datum, an dem der Antrag gemäß dem Trademark Law Treaty (TLT) innerhalb von 60 Tagen ab dem Anmeldetag eingereicht wird.
  • Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung und ihrer Übersetzung innerhalb von 90 Tagen ab Anmeldetag ins Spanische.
Prüfung:
  • Absolut Ablehnungsgründe: JA.
  • Relativ Ablehnungsgründe: JA.
Einspruchsfrist:

2 Monate ab dem ersten Veröffentlichungsdatum.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

Ungefähr 6 Monate, sofern keine Hindernisse aufgeworfen wurden.

Schutzdauer:

10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.

Anforderungen an die Nutzung:

JA. Eine Stornierung kann beantragt werden wenn die Marke seit 5 Jahren nicht mehr verwendet wurde, gerechnet ab dem Datum der Registrierung. Eine teilweise Stornierung ist möglich.

Bedingungen für die Verlängerung:

1 Jahr vor dem Verlängerungsdatum.

Gnadenfrist:

6 Monate.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 31 Monate.
Geltendes Patentrecht:

Patentgesetz 6867/1983.

Verfügbare Schutzarten:
  • Erfindungspatent.
  • Gebrauchsmuster.
Anforderungen an die Erstanmeldung beim örtlichen Patentamt für Erfindungen von Inländern:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Ordnungsmäßig notariell beglaubigte Vollmacht innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung.
  • Ordnungsgemäß notariell beglaubigte und legalisierte Abtretungsurkunde der Erfinder (die durch eine eidesstattliche Erklärung des Vertreters ersetzt werden kann) innerhalb von 60 Tagen nach Amtshandlung.
  • Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen, sofern das PCT/IB304-Formular verfügbar ist).
Einreichung der Patentanmeldung in einer Fremdsprache:

Akzeptiert. Eine verspätete Einreichung der spanischen Übersetzung ist innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Amtes möglich.

Die inhaltliche Prüfung muss vom Antragsteller beantragt werden:

JA, innerhalb 15 Arbeitstage nach Erhalt der offiziellen Anfrage.

Der Recherchenbericht muss vom Antragsteller angefordert werden:

NEIN.

Stellungnahmen Dritter:

JA innerhalb von 3 Monaten aus der dritten Veröffentlichung.

Opposition:

JA innerhalb von 3 Monaten aus der dritten Veröffentlichung.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

5-6 Jahre.

Schutzdauer für Patente:

20 Jahre ab dem Anmeldetag.

Schutzdauer für Gebrauchsmuster:

10 Jahre ab dem Anmeldetag.

Unterschiede zwischen Gebrauchsmuster und Patent:

UM eignet sich für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.

Wartung:

Jährlich nach der Erteilung nur für Patente.

Kennzeichnung des Produkts mit der Anmelde-/Patentnummer:

NICHT verpflichtend.

Obligatorische Lizenzierung:

JA.

Verknüpfung:

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