Prosecution Guidelines in Chile

Sie haben Fragen — wir haben die Antworten!
Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.
BIP:
335,53 Milliarden US-Dollar
Importe:
86,49 Milliarden US-Dollar
Bevölkerung:
19,66 Millionen
Gesamtfläche:
756.096 km2
Offizielle Sprachen:
Spanisch
Währung:
Chilenischer Peso ($) (CLP)
Lokalzeit:
HH:MM:SS
Chile
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Das Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliches Muster: NEIN.
Anwendbares Recht:

Chilenisches Recht 19.039.

Nachfrist für die Einreichung von Anträgen, ab Offenlegung:

12 Monate

Mehrere Designanwendungen — eine Anwendung für verschiedene Ausführungsformen — verfügbar:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Identifizierung des Antragstellers und des Designers.
  • Aufgabendokument.
  • Prioritätsdokument, falls zutreffend.
  • Spezifikationen.
  • Zeichnungen.
  • Vollmacht.
Locarno-Klassifizierung:

Nicht Teil der Vertragsparteien des Locarno-Abkommens, aber In der Praxis verwendete Locarno-Klassifikation.

Aufgeschobene Veröffentlichung:

Bei Anträgen auf gewerbliches Design kann diese Aussetzung beantragt werden eine Höchstdauer von 6 Monaten ab dem Prioritätsdatum der Anmeldung, falls sie eine hat, oder ab dem Anmeldetag in Chile, wenn sie noch nicht eingereicht wurde.

Überblick über das Registrierungsverfahren:
  • Einreichung.
  • Vorläufige Prüfung.
  • Publikation.
  • Prüfungsanfrage.
  • Bericht des Prüfers.
  • Entscheidung.
Opposition:

Ja. Innerhalb einer 45 Arbeitstage Begriff ab dem Veröffentlichungsdatum. Eine Stornierung ist ebenfalls möglich, innerhalb 5 Jahre von der Gewährung.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

Rund 3 Jahre.

Schutz- und Wartungsdauer:

10 Jahre ab dem Bewerbungsdatum gezählt.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Madrider System: JA.
  • Auftragsvergabe Der Markenrechtsvertrag (TLT) -OMPI.
Geltendes Markenrecht:

Gesetz über gewerbliches Eigentum Nr. 19.039 — Letzte Änderung durch das Regulierungsdekret Nr. 20569 vom 6. Februar 2012.

Einstufung:

Gute Klassifizierung, 13. Auflage.

Mehrklassenanwendungen:

Möglich.

Registrierbare Marken:

Wörter, Namen und alle charakteristischen und grafisch darstellbaren Zeichen, Klangmarken, Slogans, Mustermarkierungen, dreidimensionale Markierungen, Positionsmarkierungen, Bewegungsmarkierungen, Multimediamarken, Hologramme und andere nicht traditionelle Merkmale wie Gerüche, Texturen und Aromen.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Vollmacht lediglich unterzeichnet (keine Legalisierung und keine notarielle Beglaubigung erforderlich) 60 Arbeitstage nach der offiziellen Anfrage.
  • Kopie des vorrangigen Antrags (in Farbe) und seine Übersetzung innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung ins Spanische.

Prüfung:
  • Absolut Ablehnungsgründe: JA.
  • Relativ Ablehnungsgründe: JA.
Einspruchsfrist:

30 Arbeitstage ab Veröffentlichungsdatum.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

Ungefähr 8 Monate, sofern keine Hindernisse aufgeworfen wurden.

Schutzdauer:

10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.

Anforderungen an die Nutzung:

JA. Stand Mai 2022, in Chile eingetragene Marke muss aktiv und effektiv genutzt werden auf dem Markt, um ihre Gültigkeit aufrechtzuerhalten. Das neue Gesetz sieht den Widerruf einer Markenregistrierung vor, wenn sie im Inland nicht für mindestens 5 Jahre ab dem Datum der Registrierung oder die letzte nachgewiesene Verwendung. Der Markeninhaber ist für den Nachweis der Verwendung verantwortlich.

Bedingungen für die Verlängerung:

6 Monate vor dem Verlängerungsdatum.

Gnadenfrist:

6 Monate.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Das Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 30 Monate.
Geltendes Patentrecht:

Patentgesetz 19.039/1991 -geändert durch das Gesetz Nr. 19.996 im November 2005, das Gesetz Nr. 20.160 im Jahr 2007 und schließlich durch das Gesetz 20.569 im Jahr 2012.

Verfügbare Schutzarten:
  • Gebrauchsmuster.
  • Industriedesigns.
  • Layout-Designs oder Topographie von integrierten Schaltungen.
Anforderungen an die Erstanmeldung beim örtlichen Patentamt für Erfindungen von Inländern:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Vollmacht lediglich unterzeichnet (keine Legalisierung erforderlich) innerhalb von 60 Arbeitstagen nach behördlichem Eingriff.
  • Abtretungsurkunde der Erfinder lediglich unterschrieben (keine Legalisierung erforderlich) innerhalb von 60 Arbeitstagen nach behördlichem Eingriff. Unter bestimmten Umständen nicht erforderlich,
  • Originalversion des vorrangigen Antrags innerhalb von 90 Arbeitstagen nach Einreichung (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen, sofern das PCT/IB304-Formular verfügbar ist).
Einreichung der Patentanmeldung in einer Fremdsprache:

Akzeptiert. Eine verspätete Einreichung der spanischen Übersetzung ist innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung möglich.

Die inhaltliche Prüfung muss vom Antragsteller beantragt werden:

JA innerhalb von 60 Arbeitstagen ab dem Ende der Einspruchsfrist.

Der Recherchenbericht muss vom Antragsteller angefordert werden:

NEIN.

Stellungnahmen Dritter:

JA innerhalb von 45 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.

Opposition:

JA innerhalb von 45 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

2,5 bis 5 Jahre.

Schutzdauer für Patente:

20 Jahre ab dem Anmeldetag.

Schutzdauer für Gebrauchsmuster:

10 Jahre ab dem Anmeldetag.

Unterschiede zwischen Gebrauchsmuster und Patent:

UM eignet sich für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.

Wartung:

Zahlung für Zeiträume von 10 Jahre nach dem Zuschuss.

Kennzeichnung des Produkts mit der Anmelde-/Patentnummer:

fakultativ. Die Nichteinhaltung dieser Anforderung hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Patents, ein Strafverfahren wegen Verletzung konnte jedoch nicht eingeleitet werden (nur Zivilverfahren wären möglich).

Obligatorische Lizenzierung:

JA.

Verknüpfung:

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