Prosecution Guidelines in Brasilien

Sie haben Fragen — wir haben die Antworten!
Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.
BIP:
2,20 Billionen $
Importe:
261,66 Milliarden US-Dollar
Bevölkerung:
211,10 Millionen
Gesamtfläche:
8.515.767 km2
Offizielle Sprachen:
portugiesisch
Währung:
Brasilianischer Real (R$) (BRL)
Lokalzeit:
HH:MM:SS
Brasilien
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Das Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: JA.
Anwendbares Recht:

Gesetz über gewerbliches Eigentum Nr. 9279/1996.

Nachfrist für die Einreichung von Anträgen, ab Offenlegung:

180 Tage.

Mehrere Designanwendungen — eine Anwendung für verschiedene Ausführungsformen — verfügbar:

JA, die Anmeldung muss sich auf einen einzigen Gegenstand beziehen, wobei mehrere Variationen zulässig sind, sofern sie für denselben Zweck bestimmt sind und zwischen ihnen dasselbe Unterscheidungsmerkmal beibehalten, wobei jede Anmeldung ist auf maximal 20 Varianten begrenzt.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Zeichnungen, einschließlich aller Ansichten des Objekts.
  • Kurze Beschreibung des Objekts.
  • Locarno-Klasse.
  • Vollmacht (weder notarielle Beglaubigung noch Legalisierung erforderlich).
  • Zuweisungsdokument (weder notarielle Beglaubigung noch Legalisierung erforderlich), falls zutreffend.
  • Prioritätsdokument, falls zutreffend.
Locarno-Klassifizierung:

Ja.

Aufgeschobene Veröffentlichung:

JA 180 Tage ab dem Anmeldetag in Brasilien gezählt.

Überblick über das Registrierungsverfahren:
  • Einreichung.
  • Formelle Prüfung.
  • Entscheidung.
Opposition:

Ein Nichtigkeitsverfahren kann von Amts wegen oder auf Antrag einer Person mit einem berechtigten Interesse eingeleitet werden. innerhalb von 5 Jahren von der Gewährung. Ein Antrag oder eine Institution von Amts wegen setzt die Wirksamkeit der Erteilung einer Registrierung aus, sofern sie eingereicht oder veröffentlicht wird innerhalb von 60 Tagen von Grant.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

1—2 Jahre

Schutz- und Wartungsdauer:

25 Jahre: anfängliche Laufzeit von 10 Jahren, verlängerbar für 3 aufeinanderfolgende Amtszeiten von 5 Jahren.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Madrider System: JA. *

* Brasilien kann nur in IR-Marken benannt werden, die nach dem 2. Oktober 2019 eingereicht wurden.

Geltendes Markenrecht:

Gesetz über gewerbliches Eigentum Nr. 9279/1996.

Einstufung:

Gute Klassifizierung, 13. Auflage.

Mehrklassenanwendungen:
  • Möglich für Bezeichnungen von IR-Markierung.
  • Für nationale Marken nicht möglich.
Registrierbare Marken:

Wörter, Namen, Akronyme, Buchstaben, Zahlen, Geräte, Farbkombinationen, dreidimensionale Formen, Position und jede Kombination der oben genannten Zeichen.

Nicht traditionelle Marken, z. B. solche, die auf Geruch, Geräuschen, Bewegungen, Hologrammen oder Gesten basieren, können in Brasilien nicht registriert werden. Sie sind jedoch nicht völlig ungeschützt, da sie nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verteidigt werden können.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Die Vollmacht wurde lediglich innerhalb von 60 Kalendertagen ab dem Anmeldetag unterzeichnet (keine Legalisation und keine notarielle Beglaubigung erforderlich).
  • Gescannte Kopie der Prioritätsanmeldung und deren Übersetzung ins Portugiesische innerhalb von 120 Kalendertagen nach Einreichung.
Prüfung:
  • Absolut Ablehnungsgründe: JA.
  • Relativ Ablehnungsgründe: JA.
Einspruchsfrist:

60 Kalendertage ab dem Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

Ungefähr 1 Jahr es sei denn, es wurden irgendwelche Hindernisse aufgeworfen.

Schutzdauer:

10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.

Anforderungen an die Nutzung:

JA. Die Löschung kann von jedem legitimen Dritten beantragt werden, wenn die Registrierung nicht mehr innerhalb der Nachfrist erfolgt und die Marke seit fünf Jahren nicht mehr verwendet wurde. Eine teilweise Stornierung ist möglich.

Bedingungen für die Verlängerung:

1 Jahr vor dem Verlängerungsdatum.

Gnadenfrist:

6 Monate.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 30 Monate.
Geltendes Patentrecht:

IP-Gesetz 9279/1996.

Verfügbare Schutzarten:
  • Erfindungspatent.
  • Gebrauchsmuster.
  • Zusatzpatent.
Anforderungen an die Erstanmeldung beim örtlichen Patentamt für Erfindungen von Inländern:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Vollmacht lediglich unterzeichnet (keine Legalisierung erforderlich) innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung.
  • Abtretungsurkunde der Erfinder lediglich unterschrieben (keine Legalisation erforderlich) innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung (180 Tage bei Anmeldung zur Konvention). Unter bestimmten Umständen nicht erforderlich.
  • Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung innerhalb von 180 Tagen nach Einreichung (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen, sofern das PCT/IB304-Formular verfügbar ist).
Einreichung der Patentanmeldung in einer Fremdsprache:

NEIN. Wenigstens Übersetzung ins Brasilianische der Ansprüche, des Titels und der Zusammenfassung muss bei der Einreichung eingereicht werden. Eine verspätete Einreichung der vollständigen brasilianischen Übersetzung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erlass der Klageschrift zulässig, wenn ein Antrag auf Konvention gestellt wird, oder innerhalb von 60 Tagen nach Erteilung einer Klageschrift, wenn ein Antrag auf nationaler Ebene gestellt wird.

Die inhaltliche Prüfung muss vom Antragsteller beantragt werden:

JA innerhalb von 36 Monaten ab dem Anmeldetag (internationales Anmeldetag bei Eintritt in die nationale PCT-Phase).

Der Recherchenbericht muss vom Antragsteller angefordert werden:

NEIN.

Stellungnahmen Dritter:

JA. Zwischen Veröffentlichung und Abschluss der technischen Prüfung.

Opposition:

JA. Zwischen Veröffentlichung und Abschluss der technischen Prüfung.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

10 Jahre.

Schutzdauer für Patente:

20 Jahre ab dem Anmeldetag.

Schutzdauer für Gebrauchsmuster:

15 Jahre ab dem Anmeldetag.

Unterschiede zwischen Gebrauchsmuster und Patent:

UM eignet sich für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.

Wartung:

Jährlich auch während der Bearbeitung des Antrags.

Kennzeichnung des Produkts mit der Anmelde-/Patentnummer:

NICHT verpflichtend.

Obligatorische Lizenzierung:

JA.

Verknüpfung:

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