Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.

- Vertragspartei von Das Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: JA.
Gesetz über gewerbliches Eigentum Nr. 9279/1996.
180 Tage.
JA, die Anmeldung muss sich auf einen einzigen Gegenstand beziehen, wobei mehrere Variationen zulässig sind, sofern sie für denselben Zweck bestimmt sind und zwischen ihnen dasselbe Unterscheidungsmerkmal beibehalten, wobei jede Anmeldung ist auf maximal 20 Varianten begrenzt.
- Zeichnungen, einschließlich aller Ansichten des Objekts.
- Kurze Beschreibung des Objekts.
- Locarno-Klasse.
- Vollmacht (weder notarielle Beglaubigung noch Legalisierung erforderlich).
- Zuweisungsdokument (weder notarielle Beglaubigung noch Legalisierung erforderlich), falls zutreffend.
- Prioritätsdokument, falls zutreffend.
Ja.
JA 180 Tage ab dem Anmeldetag in Brasilien gezählt.
- Einreichung.
- Formelle Prüfung.
- Entscheidung.
Ein Nichtigkeitsverfahren kann von Amts wegen oder auf Antrag einer Person mit einem berechtigten Interesse eingeleitet werden. innerhalb von 5 Jahren von der Gewährung. Ein Antrag oder eine Institution von Amts wegen setzt die Wirksamkeit der Erteilung einer Registrierung aus, sofern sie eingereicht oder veröffentlicht wird innerhalb von 60 Tagen von Grant.
1—2 Jahre
25 Jahre: anfängliche Laufzeit von 10 Jahren, verlängerbar für 3 aufeinanderfolgende Amtszeiten von 5 Jahren.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Madrider System: JA. *
* Brasilien kann nur in IR-Marken benannt werden, die nach dem 2. Oktober 2019 eingereicht wurden.
Gesetz über gewerbliches Eigentum Nr. 9279/1996.
Gute Klassifizierung, 13. Auflage.
- Möglich für Bezeichnungen von IR-Markierung.
- Für nationale Marken nicht möglich.
Wörter, Namen, Akronyme, Buchstaben, Zahlen, Geräte, Farbkombinationen, dreidimensionale Formen, Position und jede Kombination der oben genannten Zeichen.
Nicht traditionelle Marken, z. B. solche, die auf Geruch, Geräuschen, Bewegungen, Hologrammen oder Gesten basieren, können in Brasilien nicht registriert werden. Sie sind jedoch nicht völlig ungeschützt, da sie nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verteidigt werden können.
- Die Vollmacht wurde lediglich innerhalb von 60 Kalendertagen ab dem Anmeldetag unterzeichnet (keine Legalisation und keine notarielle Beglaubigung erforderlich).
- Gescannte Kopie der Prioritätsanmeldung und deren Übersetzung ins Portugiesische innerhalb von 120 Kalendertagen nach Einreichung.
- Absolut Ablehnungsgründe: JA.
- Relativ Ablehnungsgründe: JA.
60 Kalendertage ab dem Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt.
Ungefähr 1 Jahr es sei denn, es wurden irgendwelche Hindernisse aufgeworfen.
10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.
JA. Die Löschung kann von jedem legitimen Dritten beantragt werden, wenn die Registrierung nicht mehr innerhalb der Nachfrist erfolgt und die Marke seit fünf Jahren nicht mehr verwendet wurde. Eine teilweise Stornierung ist möglich.
1 Jahr vor dem Verlängerungsdatum.
6 Monate.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): JA. Frist für den Eintritt in die nationale Phase: 30 Monate.
IP-Gesetz 9279/1996.
- Erfindungspatent.
- Gebrauchsmuster.
- Zusatzpatent.
NEIN.
- Vollmacht lediglich unterzeichnet (keine Legalisierung erforderlich) innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung.
- Abtretungsurkunde der Erfinder lediglich unterschrieben (keine Legalisation erforderlich) innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung (180 Tage bei Anmeldung zur Konvention). Unter bestimmten Umständen nicht erforderlich.
- Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung innerhalb von 180 Tagen nach Einreichung (nicht erforderlich für den Eintritt in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen, sofern das PCT/IB304-Formular verfügbar ist).
NEIN. Wenigstens Übersetzung ins Brasilianische der Ansprüche, des Titels und der Zusammenfassung muss bei der Einreichung eingereicht werden. Eine verspätete Einreichung der vollständigen brasilianischen Übersetzung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erlass der Klageschrift zulässig, wenn ein Antrag auf Konvention gestellt wird, oder innerhalb von 60 Tagen nach Erteilung einer Klageschrift, wenn ein Antrag auf nationaler Ebene gestellt wird.
JA innerhalb von 36 Monaten ab dem Anmeldetag (internationales Anmeldetag bei Eintritt in die nationale PCT-Phase).
NEIN.
JA. Zwischen Veröffentlichung und Abschluss der technischen Prüfung.
JA. Zwischen Veröffentlichung und Abschluss der technischen Prüfung.
10 Jahre.
20 Jahre ab dem Anmeldetag.
15 Jahre ab dem Anmeldetag.
UM eignet sich für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.
Jährlich auch während der Bearbeitung des Antrags.
NICHT verpflichtend.
JA.
