Prosecution Guidelines in Bolivien

Sie haben Fragen — wir haben die Antworten!
Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.
BIP:
43,07 Milliarden US-Dollar
Importe:
12,47 Milliarden $
Bevölkerung:
12,10 Millionen
Gesamtfläche:
1.098.581 km2
Offizielle Sprachen:
Spanisch, Quechua, Aymara, Guaraní
Währung:
Boliviano ($B) (BOB)
Lokalzeit:
HH:MM:SS
Bolivien
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: NEIN.
Anwendbares Recht:

Entscheidung 486 des Gemeinschaft der Andenkommission.

Nachfrist für die Einreichung von Anträgen, ab Offenlegung:

6 Monate.

Mehrere Designanwendungen — eine Anwendung für verschiedene Ausführungsformen — verfügbar:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Vollmacht, notariell beglaubigt und apostilliert.
  • Zuweisungsdokument apostilliert.
  • Zertifiziertes Prioritätsdokument (kann innerhalb von 9 Monaten nach dem ursprünglichen Anmeldetag verspätet eingereicht werden).
  • Eine grafische oder fotografische Darstellung des industrielles Design, mit einer grafischen Ansicht für zweidimensionale Designs und fünf grafischen Ansichten für dreidimensionale Designs (im JPEG-Format). Im Fall von zweidimensionale Designs In ein flaches Material eingearbeitet, kann die Darstellung durch ein Muster des Produkts ersetzt werden, das das Design enthält.
  • Der Antragsteller muss auch an eine Beschreibung angrenzen des Designs.
Locarno-Klassifizierung:

JA.

Aufgeschobene Veröffentlichung:

NEIN.

Überblick über das Registrierungsverfahren:
  • Einreichung.
  • Formelle Prüfung.
  • Publikation.
  • Einspruchsfrist.
  • Inhaltliche Prüfung.
  • Entscheidung.
Opposition:

JA, vor der Gewährung innerhalb von 30 Arbeitstagen aus der Publikation. Nichtigkeitsverfahren (vor dem Patentamt) ebenfalls erhältlich nach der Gewährung.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

1—2 Jahre.

Schutz- und Wartungsdauer:

10 Jahre ab dem Anmeldetag. Derzeit fallen keine Renten- oder Wartungsgebühren an.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
Geltendes Markenrecht:

Entscheidung 486 des Andengemeinschaft. Der Beschluss zum Andenpakt sieht ein gemeinsames Markenrecht der Mitgliedsländer (Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru) vor. Es sieht kein einheitliches Eintragungsverfahren vor, sieht jedoch vor, dass bestimmte Gegenseitigkeitsrechte auf Antrag des Markeninhabers gewährt werden. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das zuerst in einem Mitgliedstaat die Registrierung einer Marke beantragt hat, gegen eine ähnliche Marke, die in den anderen Mitgliedstaaten angemeldet wurde, Widerspruch einlegen.

Markengesetz von 1918, das nationale ergänzende Vorschriften zum Beschluss 486 der Andengemeinschaft enthält.

Einstufung:

Gute Klassifizierung, 11. Ausgabe.

Mehrklassenanwendungen:

Nicht möglich.

Registrierbare Marken:

Wörter, Namen, Geräte und andere charakteristische Zeichen, einschließlich dreidimensionaler Formen, Farben, Geräusche, Gerüche, Slogans.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Ordnungsgemäss notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht innerhalb von 60 Arbeitstagen ab der offiziellen Anfrage.
  • Beglaubigte Kopie der vorrangigen Anwendung und ihrer Übersetzung innerhalb von 9 Monaten ab dem Datum der vorrangigen Bewerbung ins Spanische.
Prüfung:
  • Absolut Ablehnungsgründe: JA.
  • Relativ Ablehnungsgründe: JA.
Einspruchsfrist:

30 Arbeitstage ab dem ersten Werktag nach dem Veröffentlichungsdatum.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

Ungefähr 9 Monate es sei denn, es wurden irgendwelche Hindernisse aufgeworfen.

Schutzdauer:

10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.

Anforderungen an die Nutzung:

JA. Eine Stornierung kann beantragt werden wenn die Marke seit 3 Jahren in keinem Mitgliedstaat des Andenpakts benutzt wurde, gerechnet ab dem Datum der Registrierung. Eine teilweise Stornierung ist möglich.

Bedingungen für die Verlängerung:

6 Monate vor dem Verlängerungsdatum.

Gnadenfrist:

6 Monate.

Verknüpfung:
Von der WIPO verwaltete Verträge:
  • Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
  • Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): NEIN.
Geltendes Patentrecht:

Entscheidung 486 des Andengemeinschaft.

Verfügbare Schutzarten:
  • Erfindungspatent.
  • Gebrauchsmuster.
  • Aufbau integrierter Schaltungen.
  • Industriegeheimnisse.
Anforderungen an die Erstanmeldung beim örtlichen Patentamt für Erfindungen von Inländern:

NEIN.

Formale Anmeldevoraussetzungen:
  • Ordnungsmäßig notariell beglaubigte Vollmacht und innerhalb von 60 Tagen nach Amtshandlung legalisiert.
  • Ordnungsgemäß notariell beglaubigte und legalisierte Abtretungsurkunde der Erfinder innerhalb von 60 Tagen ab Bürobeginn. Unter bestimmten Umständen nicht erforderlich.
  • Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 16 Monaten ab dem Prioritätsdatum.
Einreichung der Patentanmeldung in einer Fremdsprache:

Akzeptiert. Verspätete Einreichung der spanischen Übersetzung innerhalb von 60 Tagen nach Bearbeitung durch das Büro.

Die inhaltliche Prüfung muss vom Antragsteller beantragt werden:

JA innerhalb von 6 Monaten aus der Veröffentlichung.

Der Recherchenbericht muss vom Antragsteller angefordert werden:

NEIN.

Stellungnahmen Dritter:

JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.

Opposition:

JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.

Durchschnittliche Zeit von der Einreichung bis zur Erteilung:

4 Jahre

Schutzdauer für Patente:

20 Jahre ab dem Anmeldetag.

Schutzdauer für Gebrauchsmuster:

10 Jahre ab dem Anmeldetag.

Unterschiede zwischen Gebrauchsmuster und Patent:

UM eignet sich für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.

Wartung:

Jährlich, auch während der Bearbeitung des Antrags.

Kennzeichnung des Produkts mit der Anmelde-/Patentnummer:

NICHT verpflichtend.

Obligatorische Lizenzierung:

JA..

Verknüpfung:

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