Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.

- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: NEIN.
Entscheidung 486 des Gemeinschaft der Andenkommission.
6 Monate.
NEIN.
- Vollmacht, notariell beglaubigt und apostilliert.
- Zuweisungsdokument apostilliert.
- Zertifiziertes Prioritätsdokument (kann innerhalb von 9 Monaten nach dem ursprünglichen Anmeldetag verspätet eingereicht werden).
- Eine grafische oder fotografische Darstellung des industrielles Design, mit einer grafischen Ansicht für zweidimensionale Designs und fünf grafischen Ansichten für dreidimensionale Designs (im JPEG-Format). Im Fall von zweidimensionale Designs In ein flaches Material eingearbeitet, kann die Darstellung durch ein Muster des Produkts ersetzt werden, das das Design enthält.
- Der Antragsteller muss auch an eine Beschreibung angrenzen des Designs.
JA.
NEIN.
- Einreichung.
- Formelle Prüfung.
- Publikation.
- Einspruchsfrist.
- Inhaltliche Prüfung.
- Entscheidung.
JA, vor der Gewährung innerhalb von 30 Arbeitstagen aus der Publikation. Nichtigkeitsverfahren (vor dem Patentamt) ebenfalls erhältlich nach der Gewährung.
1—2 Jahre.
10 Jahre ab dem Anmeldetag. Derzeit fallen keine Renten- oder Wartungsgebühren an.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
Entscheidung 486 des Andengemeinschaft. Der Beschluss zum Andenpakt sieht ein gemeinsames Markenrecht der Mitgliedsländer (Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru) vor. Es sieht kein einheitliches Eintragungsverfahren vor, sieht jedoch vor, dass bestimmte Gegenseitigkeitsrechte auf Antrag des Markeninhabers gewährt werden. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das zuerst in einem Mitgliedstaat die Registrierung einer Marke beantragt hat, gegen eine ähnliche Marke, die in den anderen Mitgliedstaaten angemeldet wurde, Widerspruch einlegen.
Markengesetz von 1918, das nationale ergänzende Vorschriften zum Beschluss 486 der Andengemeinschaft enthält.
Gute Klassifizierung, 11. Ausgabe.
Nicht möglich.
Wörter, Namen, Geräte und andere charakteristische Zeichen, einschließlich dreidimensionaler Formen, Farben, Geräusche, Gerüche, Slogans.
- Ordnungsgemäss notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht innerhalb von 60 Arbeitstagen ab der offiziellen Anfrage.
- Beglaubigte Kopie der vorrangigen Anwendung und ihrer Übersetzung innerhalb von 9 Monaten ab dem Datum der vorrangigen Bewerbung ins Spanische.
- Absolut Ablehnungsgründe: JA.
- Relativ Ablehnungsgründe: JA.
30 Arbeitstage ab dem ersten Werktag nach dem Veröffentlichungsdatum.
Ungefähr 9 Monate es sei denn, es wurden irgendwelche Hindernisse aufgeworfen.
10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.
JA. Eine Stornierung kann beantragt werden wenn die Marke seit 3 Jahren in keinem Mitgliedstaat des Andenpakts benutzt wurde, gerechnet ab dem Datum der Registrierung. Eine teilweise Stornierung ist möglich.
6 Monate vor dem Verlängerungsdatum.
6 Monate.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): NEIN.
Entscheidung 486 des Andengemeinschaft.
- Erfindungspatent.
- Gebrauchsmuster.
- Aufbau integrierter Schaltungen.
- Industriegeheimnisse.
NEIN.
- Ordnungsmäßig notariell beglaubigte Vollmacht und innerhalb von 60 Tagen nach Amtshandlung legalisiert.
- Ordnungsgemäß notariell beglaubigte und legalisierte Abtretungsurkunde der Erfinder innerhalb von 60 Tagen ab Bürobeginn. Unter bestimmten Umständen nicht erforderlich.
- Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags innerhalb von 16 Monaten ab dem Prioritätsdatum.
Akzeptiert. Verspätete Einreichung der spanischen Übersetzung innerhalb von 60 Tagen nach Bearbeitung durch das Büro.
JA innerhalb von 6 Monaten aus der Veröffentlichung.
NEIN.
JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.
JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.
4 Jahre
20 Jahre ab dem Anmeldetag.
10 Jahre ab dem Anmeldetag.
UM eignet sich für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.
Jährlich, auch während der Bearbeitung des Antrags.
NICHT verpflichtend.
JA..
