Sie finden hier alle wichtigen Informationen zur Ablage Marken, Designs und Patente.

- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Haager Abkommen über gewerbliche Muster und Modelle: NEIN.
Gesetzesdekret Nr. 6673/63 über gewerbliche Muster und Modelle, geändert durch das Gesetz 27.444/18, die Resolution 250/18, die Resolution 252/18 und das Dekret 353/2019.
Identifizierung des Anmelders, Beschreibung (optional), Zeichnungen (bis zu 7 Positionsansichten; nur die perspektivische Ansicht ist erforderlich), Prioritätsdokument (falls zutreffend) und Vollmacht.
* Vollmacht, die innerhalb von 40 Arbeitstagen ab dem Anmeldetag ordnungsgemäß notariell beglaubigt und legalisiert wurde.
* Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung und deren Übersetzung ins Spanische innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung. Die Übersetzung des Prioritätsantrags muss von einem vor Ort vereidigten Übersetzer unterzeichnet werden. DAS-Codes werden akzeptiert; wenn sie jedoch auf dem Antragsformular angegeben sind, muss zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung des Prioritätsdokuments eingereicht werden, um eine amtliche Klage zu vermeiden.
Möglich. Bis zu 20 Ausführungsformen, sofern sie unter dieselbe Locarno-Klassifikation fallen.
- Identifizierung des Antragstellers, Beschreibung (optional), Zeichnungen.
- Ordnungsgemäss notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht innerhalb von 40 Arbeitstagen ab dem Anmeldetag.
- Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung und deren Übersetzung ins Spanische innerhalb von 90 Tagen aus der Einreichung. Die Übersetzung des Prioritätsantrags muss von einem vor Ort vereidigten Übersetzer unterzeichnet werden.
JA.
Bis zu 6 Monate ab dem Tag der Gewährung.
- Einreichung.
- Formelle Prüfung.
- Entscheidung.
Keine.
Von 1 Woche bis maximal 3 Monate, falls die Priorität in Anspruch genommen wird.
5 Jahre ab dem Datum der Registrierung (plus 2 Verlängerungsfristen von jeweils 5 Jahren).
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Das Madrider System: NEIN.
Gesetz Nr. 22.362 vom 26. Dezember 1980 und nachfolgende Änderungen.
Gute Klassifizierung, 13. Auflage.
Nicht möglich.
Wörter, Zeichnungen, Bilder, Embleme, Monogramme, Gravuren, Stempel, Siegel, eine Farbkombination, die auf bestimmte Teile des Produkts oder der Verpackung aufgebracht wird, Buchstaben, Zahlen oder eine Kombination aus beidem, Verpackungen, Originalslogans, Klangmarken, eine Kombination aus allen oben genannten Artikeln. Verpackungen können als dreidimensionale Marke registriert werden.
- Ordnungsgemäss notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht innerhalb 40 Arbeitstage ab dem Anmeldetag.
- Beglaubigte Kopie des vorrangigen Antrags und es Übersetzung ins Spanische innerhalb 90 Tage ab Einreichung. Die Übersetzung des vorrangigen Antrags muss von einem vor Ort vereidigten Übersetzer unterschrieben werden.
- Absolut Ablehnungsgründe: JA.
- Relativ Ablehnungsgründe: JA. (Nur wenn ein Dritter Widerspruch einlegt, prüft das Markenamt entsprechende Gründe; andernfalls werden diese Gründe nicht mehr berücksichtigt.)
30 Tage ab Veröffentlichungsdatum. Wird gegen die Anmeldung Widerspruch eingelegt, hat der Anmelder drei (3) Monate aus der Mitteilung, über die Rücknahme des Widerspruchs zu verhandeln. Wenn keine Einigung erzielt wurde, wird der Einspruch vor dem TM-Büro eingelegt.
Ungefähr 20 Monate, sofern keine Hindernisse aufgeworfen wurden.
10 Jahre ab dem Datum der Registrierung.
JA. Die Löschung kann beantragt werden, wenn die Marke seit 5 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Registrierung, nicht verwendet wurde. Eine teilweise Stornierung ist jetzt möglich.
Ab dem 3. Juni 2019 Die Benutzung muss während der gesamten Lebensdauer der Marke alle 5 Jahre gemeldet werden. Eine eidesstattliche Benutzungserklärung muss zwischen dem 5. und 6. Jahr eingereicht werden, gerechnet ab dem Tag der Registrierung für Marken, die am/nach dem 12. Januar 2013 eingetragen oder erneuert wurden, sowie bei jeder nachfolgenden Verlängerung.
6 Monate vor dem Verlängerungsdatum.
6 Monate nach dem Verlängerungsdatum.
- Vertragspartei von Die Pariser Konvention: JA.
- Vertragspartei von Der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): NEIN.
Patentrecht 24481 (geändert durch das Gesetz 27444 und behördliche Beschlüsse).
- Erfindungspatent.
- Gebrauchsmuster.
- Zusatzpatent.
NEIN.
- Ordnungsgemäss notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht. Eine Einreichung beim Patentamt ist nicht erforderlich, es sei denn, der Prüfer verlangt dies. Diese Vollmacht ist jedoch erforderlich, um eine eidesstattliche Erklärung abgeben zu können, in der die Befugnis zur Vertretung des Anmelders bestätigt wird.
- Abtretungsurkunde der Erfinder lediglich unterschrieben (keine Legalisierung erforderlich) innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung und beglaubigter Übersetzung. Unter bestimmten Umständen nicht erforderlich.
- Digitale Kopie einer beglaubigten Kopie des vorrangigen Antrags und der beglaubigten Übersetzung der Prioritätsanmeldung innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung.
Akzeptiert. Eine verspätete Einreichung der spanischen Übersetzung ist innerhalb von 10 Arbeitstagen möglich. In diesem Fall muss es sich um eine beglaubigte Übersetzung eines registrierten lokalen Übersetzers handeln.
JA innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag.
NEIN.
JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.
JA innerhalb von 60 Arbeitstagen aus der Veröffentlichung.
6 Jahre.
20 Jahre ab dem Anmeldetag.
10 Jahre ab dem Anmeldetag.
UM eignet sich für Utensilien, Instrumente, Werkzeuge, Apparate, Geräte oder Teile davon oder deren Verbesserungen, jedoch nicht für chemische Produkte, Verfahren oder Verwendungen; niedrigerer Schwellenwert für erfinderische Tätigkeit.
Jährlich nach dem Zuschuss.
NICHT verpflichtend.
JA.
