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Barbara Hernandez, Rechtsanwalt bei GLATZKÖPFIG, hebt die wichtigsten Punkte ihres Artikels in CincoDías — El Pais hervor.
Fast sechs Monate sind bereits vergangen, seit die Nichtigkeits- und Nichtigkeitsklagen für Marken an das spanische Patent- und Markenamt weitergeleitet wurden. Auf Marken spezialisierte Anwälte und die Anwälte der Verwaltungsabteilung für Widerruf und Nichtigkeit haben Hand in Hand gearbeitet, um die Entwicklung dieser Verfahren voranzutreiben und gemeinsam zu lernen, und zwar in einem fließenden und kooperativen Dialog. Die bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass diese Änderung die Verwaltung von Markenrechten erheblich begünstigen und die Verwaltung der Markenrechte in Spanien erheblich verbessern könnte.
Die wichtigsten Highlights dieser Änderungen sind:
* Die Nichtigkeit und der Widerruf einer Marke fallen nun unter die SPTO, wodurch das Verfahren schneller und erschwinglicher wird.
* Das SPTO hat eine spezialisierte Einheit und ein Online-System eingerichtet, um die neue Arbeitslast zu bewältigen.
* In den ersten sechs Monaten gingen über 100 Anträge ein, was die Nachfrage nach diesen neuen Verfahren zeigt.
* Die Bearbeitungszeiten verkürzen sich, und Anträge und Nachweise werden innerhalb weniger Wochen an die Eigentümer übermittelt.
* Entscheidungen sollen innerhalb von 20 Monaten getroffen werden, was einem vergleichbaren Zeitplan wie beim vorherigen System entspricht.
Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen: https://cincodias.elpais.com/cincodias/2023/06/27/legal/1687850161_307073.html
Wenn Sie weitere Fragen zu diesen neuen Prozessen haben, zögern Sie nicht, sich an unser engagiertes BALDER-Team zu wenden! Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!