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Das brasilianische Patentamt (INPI) hat kürzlich zwei neue Verordnungen mit Änderungen in den Verfahren zur Bearbeitung von Patentanmeldungen veröffentlicht.
INPI/DIRPA-Verordnung Nr. 14, vom 29. August 2024, legt allgemeine Regeln zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes über gewerbliches Eigentum fest und regelt die Formalitäten und den Inhalt der Einreichung von Patentanmeldungen und Zusatzbescheinigungen.
INPI/DIRPA-Verordnung Nr. 16, vom 2. September 2024, stellt die Aktualisierung von Block I der Richtlinien für die Prüfung von Patentanmeldungen dar.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören die neuen Regeln für Teilanmeldungen.
Insbesondere ab 3. Oktober 2024, am Tag des Inkrafttretens der neuen Verordnungen, kann bis zum Tag der Veröffentlichung der Entscheidung über die Zulassung, Ablehnung oder endgültige Archivierung der ursprünglichen Anmeldung eine Teilanmeldung eingereicht werden, wobei das Datum der Veröffentlichung als das Datum der Veröffentlichung betrachtet wird, an dem die Prüfung des ursprünglichen Antrags in erster Instanz endet.
Außerdem müssen nun Teilanmeldungen eingereicht werden, die eine markierte Kopie enthalten, aus der Änderungen der Ansprüche der ursprünglichen Anmeldung hervorgehen, die zum Zeitpunkt der Einreichung noch anhängig sind.
Es steht auch fest, dass bei jeder Überschneidung des in der ursprünglichen Anmeldung beanspruchten Gegenstands und der Teilanmeldung die Ansprüche der ursprünglichen Anmeldung so geändert werden müssen, dass der in der Teilanmeldung beanspruchte Gegenstand ausgeschlossen wird.
Ebenso sehen die neuen Regeln für Änderungen von Patentanmeldungen vor, dass jede Änderung einer Anmeldung, nachdem sie als eingereicht gilt, eine markierte Kopie enthalten muss, aus der die Änderungen im Text deutlich hervorgehen. Alternativ kann diese Kopie durch eine ausführliche Erläuterung ersetzt werden, aus der hervorgeht, welche Änderungen vorgenommen wurden, wobei darauf hingewiesen wird, welche Unterstützung die vorgenommenen Änderungen in der Spezifikation finden.
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