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Das bedeutet, dass Kurzfilme produziert und Produkte vermarktet werden können, die die erste Version von Disneys bekanntester Figur verwenden — allerdings ausschließlich mit der ursprünglichen Darstellung aus dem Kurzfilm Steamboat Willie.
Originalwerke sind während der Lebenszeit des Urhebers und mindestens 70 Jahre nach dessen Tod urheberrechtlich geschützt. Nach Ablauf dieser Frist können sie frei genutzt werden, sofern die Urheberpersönlichkeitsrechte gewahrt bleiben.
Die konkreten Auswirkungen können jedoch je nach Fall unterschiedlich ausfallen. Im Fall der berühmtesten Maus der Welt erklärt BALDER-Partnerin Inmaculada de la Haza, dass „die Auswirkungen wohl eher begrenzt sein werden, da nur die Urheberrechte an der ursprünglichen Schöpfung aus dem Jahr 1928 und ausschließlich in den Vereinigten Staaten gemeinfrei werden“.
Den vollständigen Artikel, veröffentlicht in Expansión, finden Sie unter folgendem Link:
https://www.expansion.com/juridico/actualidad-tendencias/2023/05/29/6474dc87468aeb46378b45f3.html