Wir möchten Sie kurz über die folgenden Änderungen informieren, die das brasilianische Patentamt kürzlich vorgenommen hat
- Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt die technische Prüfung von Patentanmeldungen durch das BRPO nach dem Datum des Prüfungsantrags und nicht nach dem Anmeldetag des Patents. Um die Bearbeitung von Patentanmeldungen in Brasilien zu beschleunigen, es wäre ratsam, so bald wie möglich danach eine technische Prüfung anzufordern Einreichung des Antrags. In diesem Sinne und unter Berücksichtigung des aktuellen Arbeitsrückstands beim BRPO kann davon ausgegangen werden, dass die technische Prüfung etwa 2 Jahre nach Beantragung abgeschlossen wird.
- Gemäß einer neuen Regel, die am 12. Dezember 2023 von der BRPO veröffentlicht und anschließend am 26. Dezember 2023 geändert wurde, akzeptiert die Beschwerdekammer der BRPO während der Verwaltungsbeschwerdephase keine Änderungen des Antragstextes mehr. Da noch eine Klarstellung durch das BRPO aussteht, scheint es, dass selbst eingereichte Änderungen, die den Umfang der Anträge einschränken, nicht akzeptiert werden können. Diese restriktive Maßnahme soll ab dem 2. April 2024 umgesetzt werden. Darüber hinaus müssen alle anhängigen Beschwerden dieser neuen Regel entsprechen, sodass das BRPO es den Beschwerdeführern ermöglicht, bis zum 2. April 2024 einen ergänzenden Antrag einzureichen, in dem ihre ursprünglich eingereichten Beschwerden angepasst werden, um sie an dieses neue Szenario anzupassen (z. B. durch Verstärkung der Behauptungen zur Stützung des nach der Prüfung zurückgewiesenen Antrags). Zum jetzigen Zeitpunkt können wir nicht sagen, ob die rückwirkende Anwendbarkeit dieser Regel endgültig wirksam sein wird oder nicht, aber wir halten es für äußerst fraglich, ob das BRPO dasselbe auf Beschwerden anwenden könnte, die vor ihrem Inkrafttreten eingereicht wurden, und sicherlich könnte sie vor den Gerichten angefochten werden. Wir erwarten, dass das BRPO dieses Problem umgehend klärt, sodass über weitere Entwicklungen rechtzeitig berichtet wird.
- Neue Regeln für die Zahlung von Rentengebühren wurden am 19. Dezember 2023 vom BR-Patentamt veröffentlicht. Demnach ist die Zahlung von Wartungsgebühren bis zu 3 Monate vor Beginn der ersten Zahlungsfrist möglich, d. h. am Jahrestag der Anmeldung (oder am internationalen Anmeldetag bei Einträgen in die nationale Phase von PCT-Anmeldungen) ab dem 1. Januar 2024, sofern alle früheren Renten fristgerecht bezahlt wurden. Wenn andererseits eine bestimmte Rentengebühr gezahlt wird und die vorherige Rente noch aussteht, wendet das System automatisch die aktuelle Zahlung auf die ausstehende Rente an und fordert den Antragsteller auf, den eventuell noch fälligen Betrag zu zahlen.
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