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Nach dem Beschluss des Verwaltungsrats vom 14. Dezember 2025, der im Amtsblatt vom Januar 2026 veröffentlicht wurde, hat das EPO eine Erhöhung einiger amtlicher Gebühren zum 1. April 2026 angekündigt.
Daher könnte es sinnvoll sein, die Zahlung ausstehender amtlicher Gebühren (wie z. B. Aufrechterhaltungsgebühren, die bis zu 3 Monate im Voraus gezahlt werden können) oder sogar die Einreichung neuer Anmeldungen vor diesem Datum in Betracht zu ziehen, um Kosten zu sparen.
Die neuen amtlichen Gebühren findest du unter ABl. EPA 2026, A2 – Beschluss des Verwaltungsrats vom 11. Dezember 2025 (CA/D 9/25)
Wenn du weitere Infos brauchst, kannst du dich gerne an uns wenden.