Das sind die Vor- und Nachteile...

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min Lesezeit
Veröffentlicht am
2.9.2022
Das sind die Vor- und Nachteile...
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... des „Nein“ Spaniens zum Einheitspatent

In dem kürzlich veröffentlichten Artikel von 'Cinco Dias'unser Experte für geistiges Eigentum, Patricia Koch, erörterte unter anderem die Chancen und Risiken der Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht (UPC) angesichts der Entscheidung Spaniens, diesem System nicht beizutreten.

Laut dem spanischen Arbeitgeber- und Industrieverband (CEOE) ist Spanien in erster Linie mit dem System nicht einverstanden mit dem System, das unausgewogene und diskriminierende Sprachregime.

Positiv zu vermerken ist, dass alle spanischen Unternehmen, die Vorteile des einheitlichen Patentsystems sehen, es gerne nutzen können. Patricia Koch, ein Partner von BALDER, fügt hinzu: „Wenn beispielsweise Spanien den Vertrag unterzeichnet, müsste eine Person, die eine Werkstatt hat, aufpassen, dass sie nicht in den Geltungsbereich eines auf Deutsch verfassten Patents fällt“. Spanier hingegen werden beantragen können, dass ihr Patent einheitliche Wirkung hat. „Das System steht allen offen, nicht nur den Staatsangehörigen der Unterzeichnerstaaten. Daher kann ein Spanier ein einheitliches Patent beantragen, genau wie ein Amerikaner oder ein Japaner“, betont Koch.

Darüber hinaus werden spanische Unternehmen nicht vor einem internationalen Gericht, das eine andere Sprache spricht, wegen Waren und Dienstleistungen, die in Spanien hergestellt wurden, vor Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt sein.

Lesen Sie hier mehr über die Vor- und Nachteile: https://cincodias.elpais.com/cincodias/2022/08/05/legal/1659703892_515368.html