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Ende Dezember 2022 billigte der Ministerrat (Consejo de Ministros) den Gesetzesentwurf zur Einrichtung des spanischen Amtes für Urheber- und verwandte Schutzrechte (Oficina Española de Derechos de Autor y Conexos), da „der derzeitige institutionelle Rahmen nicht ausreicht, um eine wirksame umfassende Politik zur Förderung und zum Schutz des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte zu fördern, die der Bedeutung dieses Vermögenswerts im spanischen Kultursektor entspricht“.
Carmen Romero Sanchez, ein Anwalt bei Balder geht ausführlicher auf die Funktionen und Befugnisse dieses Büros ein und erklärt, was dies für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Spanien bedeutet, veröffentlicht in der Wirtschafts- und Finanzzeitung Cinco Dias.
Lesen Sie den ganzen Artikel hier:
https://cincodias.elpais.com/cincodias/2023/01/10/legal/1673346587_565322.html