Brasilien tritt dem Global Patent Prosecution Highway Program (GPPH) bei

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Veröffentlicht am
23.7.2024
Brasilien tritt dem Global Patent Prosecution Highway Program (GPPH) bei
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Um die Bearbeitung von Patentanmeldungen durch den Austausch von Prüfungsergebnissen zu beschleunigen

Da die Veröffentlichung neuer spezifischer Vorschriften noch aussteht, ist das BR-Patentamt vor Kurzem dem Global Patent Prosecution Highway Program (Global PPH) beigetreten, um die Bearbeitung von Patentanmeldungen zu beschleunigen, indem die Prüfungsergebnisse aller teilnehmenden Patentämter des GPPH ausgetauscht werden, einschließlich der Ergebnisse, die im Rahmen des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erzielt wurden. Das BR-Patentamt hat bereits bilaterale Patent Prosecution Highway (PPH) -Abkommen mit 23 Patentämtern abgeschlossen. Die Zahl der kooperierenden Patentämter wurde nun auf 35 erhöht.

In der Zwischenzeit hat das BR-Patentamt gerade bekannt gegeben, dass das Programm Patent Prosecution Highway (PPH) das für das laufende Jahr festgelegte Limit von 800 Anträgen erreicht hat. Dementsprechend werden keine neuen PPH-Anträge akzeptiert, bis das PPH-Programm am 1. Januar 2025 wieder aufgenommen wird.

Auch in dem Bemühen, den derzeit bestehenden Prüfungsstau beim BR-Patentamt weiter abzubauen, wurde das BR-Patentamt bis Ende dieses Jahres die Einstellung von 120 neuen Beamten genehmigt, von denen viele als neue Patentprüfer tätig sind.

Update zur rückwirkenden Anwendung der Richtlinien für Verwaltungsbeschwerden

Wie erwartet hat das brasilianische Bundesgericht von Rio de Janeiro gerade die Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Anwendung der im Dezember 2023 erlassenen Richtlinien des BR-Patentamts über Verwaltungsbeschwerden gegen die Ablehnung von Patentanmeldungen anerkannt.

Wie Sie sich vielleicht erinnern, hat das BR-Patentamt neue restriktive Regeln für die Annahme von Änderungen in der Beschwerdephase veröffentlicht, die jetzt von den Prüfern nur noch unter bestimmten Bedingungen akzeptiert werden. Obwohl ursprünglich nicht nur für Beschwerden vorgesehen war, die nach der Umsetzung der neuen Richtlinien eingereicht wurden, sondern auch für Beschwerden, die zuvor eingereicht wurden und deren Lösung noch aussteht, hat das Bundesgericht nun entschieden, dass die in den neuen Richtlinien vorgesehenen Beschränkungen nicht auf Beschwerden angewendet werden sollten, die vor dem Datum ihrer Umsetzung, nämlich dem 2. April 2024, eingereicht wurden.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen bitte lassen Sie es uns einfach wissen.