Brasilien tritt dem Budapester Vertrag bei

5
min Lesezeit
Veröffentlicht am
25.6.2026
Brasilien tritt dem Budapester Vertrag bei
Abonnieren Sie unseren Newsletter
Danke fürs Abonnieren!
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Hoppla! Irgendwas ist hier schief gelaufen. Bitte lass es uns wissen info@gutermann-water.com
Teilen

Diese Vereinbarung vereinfacht das Patentanmeldeverfahren für Erfindungen im Zusammenhang mit Mikroorganismen.

*Aktualisiert – Nach dem Beitritt Brasiliens zum Budapester Vertrag im Jahr 2025 sind nun die Durchführungsvorschriften in Kraft getreten, sodass das System für Antragsteller nun voll funktionsfähig ist. **

Am 24. Juni 2025 verabschiedete der brasilianische Kongress das Gesetzesdekret Nr. 174/2025, mit dem der Beitritt Brasiliens zum Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke des Patentverfahrens formalisiert wurde.

*Mit dem Inkrafttreten des Dekrets Nr. 13.011/2026 hat Brasilien nun die innerstaatliche Umsetzung des Vertrags abgeschlossen. Infolgedessen können Erfinder – ob brasilianische oder ausländische – biologisches Material bei den in Brasilien eingerichteten benannten internationalen Hinterlegungsstellen (IDAs) hinterlegen, wodurch eine einzige Hinterlegung ausreicht, um die Offenlegungspflichten für Patentanmeldungen in allen Mitgliedsländern des Budapester Vertrags zu erfüllen.

Dieses internationale Abkommen, das von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet wird, rationalisiert das Patentierungsverfahren für Erfindungen, bei denen biologisches Material zum Einsatz kommt, indem eine einzige Hinterlegung bei einer Internationalen Hinterlegungsbehörde (IDA) als in allen Vertragsstaaten gültig anerkannt wird.

Der Beitritt Brasiliens ist ein entscheidender Schritt zur Angleichung seines Rechtsrahmens für geistiges Eigentum an globale Standards. Er ermöglicht es nationalen Institutionen, den IDA-Status direkt auf brasilianischem Gebiet zu beantragen, wodurch die logistischen und finanziellen Belastungen, denen brasilianische Antragsteller zuvor ausgesetzt waren, erheblich reduziert werden, da sie biologische Proben im Ausland hinterlegen mussten.

Diese Entwicklung wird voraussichtlich die Wettbewerbsfähigkeit Brasiliens in den Bereichen Biotechnologie, Pharmazie und Agrarindustrie verbessern, indem das brasilianische Patentsystem für Antragsteller attraktiver und sicherer wird und so der Wissens- und Ressourcenaustausch gefördert wird.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, lassen Sie es uns wissen, wir helfen Ihnen gerne weiter!