Änderungen in der brasilianischen Patentanmeldepraxis

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min Lesezeit
Veröffentlicht am
19.3.2024
Änderungen in der brasilianischen Patentanmeldepraxis
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Das brasilianische Patentamt hat kürzlich neue Regeln für die Annahme von Änderungen in der Beschwerdephase von Patenten veröffentlicht

(I) Wie Sie sich vielleicht erinnern, hat das BR-Patentamt kürzlich neue Regeln für die Annahme von Änderungen in der Beschwerdephase veröffentlicht. Diese neuen Regeln wurden anschließend ausführlich erörtert, weshalb das BR-Patentamt kürzlich eine neue Stellungnahme zu diesen Beschränkungen veröffentlichte. Insbesondere hat das BR-Patentamt klargestellt, dass Änderungen restriktiver Patentansprüche (ohne Erweiterung des Schutzbereichs) unter bestimmten Bedingungen zulässig wären, und zwar unter den folgenden:

  1. i) Änderungen müssen dazu dienen, die Einwände der Prüfer der ersten Instanz auszuräumen, die auf die Ablehnung zurückzuführen sind.
  2. ii) Änderungen müssen auf dem Anspruchssatz beruhen, auf dem die Ablehnungsentscheidung beruhte, d. h. auf den zuletzt geprüften Ansprüchen. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass Einschränkungen, die nur durch die Spezifikation unterstützt werden, nicht akzeptiert werden.

iii) Die Einschränkungen werden nur akzeptiert, wenn sie aus Ansprüchen von Angehörigen oder verwandten unabhängigen Ansprüchen abgeleitet werden.“

Es wurde auch klargestellt, dass die neuen Versuchsdaten oder Dokumente nur in der Beschwerdephase eingereicht werden können, um das Argument der erfinderischen Tätigkeit zu stützen.

Beschwerdeführer erhalten bis zum 2. April 2024 die Möglichkeit, ergänzende Anträge einzureichen, um anhängige Beschwerden bis zum 2. April 2024 an die neuen Regeln anzupassen, obwohl leider noch nicht klar ist, ob die rückwirkende Anwendbarkeit derselben für Beschwerden, die vor dem 2. April 2024 eingereicht wurden, endgültig wirksam sein wird (was sicherlich vor den Gerichten angefochten werden könnte). In jedem Fall erlässt das BR-Patentamt eventuell weitere Amtshandlungen gegen Beschwerden, die den Anforderungen nicht entsprechen oder die erhobenen Einwände nicht ausräumen.

(II) Das BR-Patentamt hat angekündigt, dass das Limit von 100 Anträgen für PPH (Patent Prosecution Highway) auf der Grundlage positiver IPRP-Ergebnisse für 2024 bereits erreicht wurde. Dementsprechend würden in diesem Jahr keine neuen PPH-Anträge auf der Grundlage positiver IPRP-Rechte akzeptiert.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, lassen Sie es uns einfach wissen.