Änderungen am Markenregistrierungsprozess in ARGENTINIEN

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min Lesezeit
Veröffentlicht am
12.12.2025
Änderungen am Markenregistrierungsprozess in ARGENTINIEN
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Kernpunkte der INPI-Resolution P-583/25

Madrid, 12. Dezember 2025. Das argentinische Nationale Institut für gewerbliches Eigentum (INPI) hat die Resolution INPI P-583/25 im Amtsblatt veröffentlicht, mit der das Markenregistrierungsverfahren in Argentinien erheblich geändert wurde. Die neue Verordnung ändert sowohl Umfang der Prüfung von Amts wegen und die Reihenfolge der Verfahrensphasen, mit direkten Auswirkungen auf die Bearbeitung und Bewertung neuer Markenanmeldungen.

Diese Änderung könnte die erste in einer breiteren Reihe von Aktualisierungen im Bereich des gewerblichen Eigentums sein, und das zu einer Zeit, in der auch Argentinien einen baldigen Beitritt zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erwägt.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

Umfang der Prüfung von Amts wegen

Gemäß diesem Beschluss beschränkt sich die von der Nationalen Markendirektion durchgeführte Prüfung nun ausschließlich auf:

  • Absolute Ablehnungsgründe, d. h. Fälle, in denen das Zeichen keine Unterscheidungskraft hat oder mit der wesentlichen Funktion einer Marke unvereinbar ist.
  • Überlegungen zur öffentlichen Ordnung, das auf den Schutz der allgemeinen Interessen der Gemeinschaft abzielt.

Infolgedessen werden potenzielle Konflikte mit Rechten Dritter — wie Ähnlichkeit mit älteren Marken, die Verwendung von Personennamen oder ähnliche Szenarien — nicht mehr von Amts wegen geprüft. Diese Fragen werden nur geprüft, wenn ein Dritter sie im Rahmen einer Widerspruchs- oder Löschungsklage zur Sprache bringt.

Neuordnung der Verfahrensphasen

Die Verordnung führt eine Neuorganisation des Markenregistrierungsprozesses ein:

  • Die formelle und inhaltliche Prüfung wird durchgeführt vor der Veröffentlichung des Antrags, sofern alle formalen Voraussetzungen für die Bewertung erfüllt sind.
  • Wenn keine Einwände erhoben werden oder wenn Einwände ausgeräumt werden, wird der Antrag genehmigt und im Trademark Bulletin veröffentlicht.
  • Nach Ablauf der gesetzlichen Einspruchsfrist von 30 aufeinanderfolgende Tage Verstrichen ist, ohne dass Dritte angemeldet wurden, wird die Marke direkt gewährt.
  • Wird Einspruch eingelegt, wird das Verfahren gemäß den geltenden Vorschriften fortgesetzt.
Sofortige Anwendung der neuen Prüfungskriterien

Die Beschränkung der Prüfung von Amts wegen tritt sofort in Kraft und gilt für alle derzeit anhängigen neuen Markenanmeldungen, unabhängig von der Verfahrensphase, in der sie sich befinden.

Inkrafttreten des neuen Verfahrensrahmens

Diese Reorganisation wird wirksam am 1. März 2026, wenn das INPI davon ausgeht, dass die notwendigen IT-Anpassungen zur Umsetzung bereit sind.

Bei Balder, wir verfolgen diese Entwicklungen aufmerksam und helfen Ihnen gerne dabei, zu verstehen, was sie in der Praxis für Ihr Unternehmen bedeuten. Wenn Sie herausfinden möchten, wie sich diese Änderung auf Ihre Unterlagen oder Ihre Durchsetzungsstrategie auswirken kann, können Sie sich jederzeit an uns wenden.